Zahnärzte für Niedersachsen
Aktuelles > Newscenter > ZFN-Newscenter

BZÄK: Praxen sollten neues Datenschutzrecht genau beachten

12. Januar 2018 13:11

Merkblatt im Netz herunterladbar

Zahnarztpraxen, die ihre Einrichtungen und Abläufe nicht dem neuen deutschen und europäischen Datenschutzrecht anpassen, kann das teuer zu stehen kommen. Denn nach dem ab 25.05.2018 geltenden Recht drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro. Übergangsfristen gibt es nach dem Stichtag nicht.

Zum neuen Datenschutzrecht hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ein Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Neuerungen zusammenfasst:
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/datenschutz_zahnarzt.pdf

Für Zahnarztpraxen geht es vor allem darum, die Sicherheit der verarbeiteten Personendaten zu gewährleisten. Diese müssen nach europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab Mai 2018 besonders geschützt werden. Die Bundeszahnärztekammer rät Zahnärzten dazu, sich mit den neuen Regelungen frühzeitig vertraut zu machen und wenn nötig in ihren Praxen entsprechende Änderungen (ggf. vom zuständigen Dienstleister) vornehmen zu lassen.

Zur Ergänzung ihres Merkblatts arbeitet die BZÄK zusammen mit der KZBV derzeit an der Neuauflage des gemeinsam herausgegebenen Datenschutzleitfadens, der weitergehende Informationen und Vertiefungen bieten wird.

Quelle: BZÄK-Info vom 12. Januar 2018

Zurück
Im Newscenter
Fluoridlack ab heute Kassenleistung für alle Kinder unter 6 Jahren – Gesunde Milchzähne – gesunde bleibende Zähne – Fluoride schützen vor Karies Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wird seinem Namen nicht gerecht – KZBV warnt vor erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung Gesundheitsorganisationen kritisieren Ampel-Politik – Gemeinsame Pressemitteilung von DKG, KBV, KZBV und ABDA
Weitere News