Zahnärzte für Niedersachsen
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Rahmenvertrag zur Röntgeneinrichtungsüberprüfung

gem. §§4, 5 u. 18 Röntgenverordnung (RöV)
(nur für ZfN-Mitglieder)

Auch die alle 5 Jahre wiederkehrende technische und sicherheitstechnische Überprüfung von Röntgengeräten durch dafür zugelassene Sachverständige ist rechtlich unumgänglich und mit größeren Kosten verbunden.

Aktuelle Version der Röntgenverordnung zum Download (pdf-Datei)

Bei Ihnen steht die erneute Überprüfung wieder an?

Wir können Ihnen helfen!
Zahnärzte für Niedersachsen (ZfN) e.V. hat mit der niedersachsenweit agierenden Prüfstelle für Strahlenschutz in Wennigsen für ZfN-Mitglieder (!) einen Rahmenvertrag abgeschlossen.
Mitglieder von ZfN erhalten sowohl auf die Prüfungsgrundgebühr als auch auf die Preise der aktuell gültigen Preisliste der Prüfstelle einen deutlichen Rabatt, der spürbare Einsparungen gegenüber anderen Prüfberechtigten ermöglicht.

Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme an unserem Rahmenvertrag haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über unser Kontaktformular auf. Schreiben Sie uns dabei bitte,

Ihre Anfrage wird dann mit einer Bestätigung Ihrer ZfN-Mitgliedschaft an unseren Kooperationspartner weitergeleitet, der sich dann per E-Mail mit Ihnen zwecks weiterer Absprache unverbindlich in Verbindung setzen wird.

Sie sind noch kein ZfN-Mitglied,
wollen aber gerne auch die Vorteile einer Mitgliedschaft für sich nutzen?
Dann lesen Sie unter “Mitglied werden” bei “Über uns” wie´s geht!
Wir freuen uns auf Sie!

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