Zahnärzte für Niedersachsen
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Rahmenvertrag zur Trinkwasseranalytik

Mikrobiologische Wasseruntersuchungen entsprechend der Trinkwasserverordnung 2001, Anlage 1 Nr. 5 und der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene”
Dieser Rahmenvertrag ist für alle niedersächsischen Zahnärzte gültig, die durch unseren Verband dem Labor als Partner empfohlen werden.

Auch die einmal jährlich wiederkehrende mikrobiologische Untersuchung der Wasserqualität an einer Entnahmestelle pro zahnärztlicher Behandlungseinheit ist rechtlich unumgänglich und mit Kosten verbunden.

Empfehlung des Robert-Koch-Institutes
„Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene”
zum Download (pdf-Datei)

Trinkwasserverordnung 2001

Bei Ihnen steht die erneute mikrobiologische Wasseruntersuchung wieder an?

Wir können Ihnen helfen!
Zahnärzte für Niedersachsen (ZfN) e.V. hat mit dem deutschlandweit agierenden mikrobiologischen Labor Dres. Hauss in Kiel einen Rahmenvertrag abgeschlossen.

Umfang der Leistungen 
Es wird Trinkwasseranalytik mit folgendem Leistungsinhalt durchgeführt:

Qualifikation des Labors
Um für den Vertragspartner ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird das Labor bei der Trinkwasseranalytik diejenigen Qualitätsstandards zur Grundlage seiner Laborleistungen machen, die auch für eine Akkreditierung bei der DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle ausreichen würden. Sollte eine Akkreditierung erfolgen, wird sich das Labor in der Folgezeit dauerhaft um die Aufrechterhaltung der Akkreditierung bemühen.

Darüber hinaus sorgt das Labor dafür, dass die im Rahmen der Trinkwasseranalytik zu erstellende Dokumentation die Anforderungen der Überwachungsbehörden erfüllt.

Kosten:
Die Kosten ergeben sich aus der Anzahl der zu untersuchenden Entnahmestellen und werden bei Kontaktaufnahme durch das Labor mitgeteilt. ZfN-Mitglieder erhalten je nach Auftragsumfang auf die per se schon sehr günstigen Preise nochmals einen Rabatt in Höhe von 16 % bis zu 21 %.

Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme an unserem Rahmenvertrag haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über unser Kontaktformular auf. Schreiben Sie uns dabei bitte,

Ihre Anfrage wird dann mit einer Mitteilung, ob Sie Mitglied in unserem Verband sind, an unseren Kooperationspartner weitergeleitet, der sich dann per E-Mail oder Telefon – für Sie unverbindlich – mit Ihnen zwecks weiterer Absprache in Verbindung setzen wird.

Sie sind noch kein ZfN-Mitglied,
wollen aber gerne auch die Vorteile einer Mitgliedschaft für sich nutzen?
Dann lesen Sie unter “Mitglied werden” bei “Über uns” wie´s geht!
Wir freuen uns auf Sie!

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