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Corona-Epidemie: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 16.03.2020

16. März 2020 18:26

Vereinbarung zwischen der
Bundesregierung und den
Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Bundesländer
angesichts der Corona-Epidemie in
Deutschland

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:

Pressemitteilung 96
Montag, 16. März 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für
Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre,
Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin
nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben
unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen
geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

III. Zu verbieten sind

IV. Zu erlassen sind

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