Zahnärzte für Niedersachsen
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Zahnärzte: Schutzschirm als Mogelpackung

5. Mai 2020 20:21

Hannover, 05. Mai 2020 · Nachdem Zahnärzten bereits kein Platz unter dem Schutzschirm des „Krankenhausentlastungsgesetzes“ für Krankenhäuser und Ärzte zugebilligt wurde, hatte nach deutlichem Protest Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen speziellen „Schutzschirm“ für Zahnarztpraxen angekündigt.

Durch die am 5. Mai in Kraft getretenen „COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ lässt der Gesetzgeber der Zahnärzteschaft eine weitere Sonderbehandlung zukommen, die darin besteht, dass zahnärztliche Praxen keinerlei staatliche Hilfen erhalten.

Statt dessen regelt die Verordnung in einem aufwendigen und kostenträchtigen internen Verfahren unter vorübergehender Beteiligung der Krankenkassen, dass durch erhebliche Umsatzeinbrüche betroffene Zahnärzte im Bedarfsfall einen Kredit durch die eigene Kassenzahnärztliche Vereinigung erhalten.

Hütchenspiel der Politik
Das Ausfallrisiko dieser Kreditzusagen soll wiederum von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen getragen werden, so dass dem Staat und auch den Krankenkassen am Ende keinerlei Kosten entstehen, weil Zahnärzte die in Anspruch genommenen „Kredite“ bis spätestens 2022 an die KZVen und diese dann das Geld an die Krankenkassen vollständig zurückzuzahlen haben.

„Durch diese bewusst gewählte Begrifflichkeit ‚Schutzverordnung‘, die besser als ‚Kreditschieberei‘ zu bezeichnen wäre, wird dem Bürger nun suggeriert, dass sich der Staat in ähnlicher Weise, wie er es zuvor bei den Ärzten getan hat, auch um den Fortbestand der Zahnarztpraxen kümmern würde. Das ist unredlich“, kritisiert Silke Lange, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Zahnärzte für Niedersachsen (ZfN).

Die Bürger sollten wissen, dass es sich bei dieser „Schutzverordnung“ in der Realität um eine Ungleichbehandlung und um eine bewusste Diskriminierung einer Facharztgruppe handelt, die angesichts der COVID-19-Pandemie mindestens so nahe am Ort des Geschehens verantwortlich tätig ist wie beispielweise HNO-Ärzte es sind. Und sie ist seit vielen Wochen bis zum 05.05.2020 per Verordnung an der vollständigen Berufsausübung gehindert worden, so dass Einnahmen bis zu 50 % und mehr weggebrochen sind.

Die Versorgungsstrukturen werden, wie es die Verordnung verheißt, insofern gerade nicht geschützt. Vielmehr nimmt der Verordnungsgeber zugleich sehenden Auges in Kauf, dass längerfristig die bisherige flächendeckende zahnärztliche Versorgung durch technisch hochgerüstete und modern ausgestattete Zahnarztpraxen gefährdet wird.

Das ist Politikversagen!
„Statt den zahnärztlichen Gesundheitsstrukturen in der Krise Hilfe zukommen zu lassen, springt die Politik mit finanziellen Zusagen lieber der ‚notleidenden‘ Automobilindustrie zur Seite“, beklagt die in Bad Zwischenahn praktizierende Zahnärztin Silke Lange und betont weiter: „Aber auch die zusammen mit den Praxisinhabern deutschlandweit – auch in der Pandemiezeit – die zahnärztliche Versorgung mit sichernden 365.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zahnarztpraxen haben Beachtung und Wertschätzung verdient.“

Quelle: Pressemitteilung der “Zahnärzte für Niedersachsen”

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