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Welche PM ist die Original-Pressemitteilung – A oder B ?

16. April 2016 13:31

A

Pressemitteilung | 14. April 2016 Bundestag beschließt Gesetz zur
Korruption im Gesundheitswesen

Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen.

Bundesminister Heiko Maas:
“Durch das heute beschlossene Gesetz wird Korruption im Gesundheitswesen ein Riegel vorgeschoben. Korruptives Handeln im Gesundheitsbereich beschädigt das Vertrauen in heilberufliche Entscheidungen. Durch Bestechungen wird der Wettbewerb verzerrt und medizinische Leistungen werden teurer. Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, von ihrem Behandler die für sie beste Versorgung zu erhalten – und nicht diejenige, die dem Behandler am meisten einbringt. Bestechung und Bestechlichkeit haben überhaupt keinen Platz im Gesundheitsbereich. Jeder Euro muss in die Gesundheit der Patienten fließen – egal, ob privat oder gesetzlich versichert. Unser Gesetz schützt gerade auch die weit überwiegende Zahl der Ehrlichen, denn: es sieht klare Regeln für strafbares Verhalten der schwarzen Schafe vor. Wer Sonderzahlungen bekommt, weil er immer nur ein bestimmtes Medikament verschreibt, wer Kopfprämien kassiert, weil er Patienten immer nur in ein bestimmtes Krankenhaus überweist, macht sich in Zukunft strafbar. Es droht dann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren.“

Kernstück des nun beschlossenen Gesetzes sind die beiden neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB). Sie erfassen Verhaltensweisen, bei denen Vorteile dafür gewährt werden, dass ein Angehöriger eines Heilberufs bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, beim Bezug bestimmter Arznei- oder Hilfsmittel oder bestimmter Medizinprodukte oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial einen Anbieter dieser Leistungen im Wettbewerb unlauter bevorzugt. Die Straftatbestände erfassen alle Heilberufsgruppen, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Sie unterscheiden insbesondere nicht zwischen der privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung.

Hintergrund
Der Große Senat des Bundesgerichtshofs hat im Jahr 2012 entschieden, dass die geltenden Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches für niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Ärzte grundsätzlich nicht anwendbar sind, da sie bei der Wahrnehmung der ihnen in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln. Hierdurch sind Strafbarkeitslücken offenbar geworden.

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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B

Pressemitteilung | 14. April 2016: Bundestag beschließt Gesetz zur
Korruption im Politikbereich.

Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption in der Politik beschlossen.

Bundesminister Heino Mass:

“Durch das heute beschlossene Gesetz wird Korruption in der Politik  ein Riegel vorgeschoben. Korruptives Handeln in der Politik beschädigt das Vertrauen in gesellschaftliche Entscheidungen. Durch Bestechungen wird der Wettbewerb verzerrt und gesellschaftliche Leistungen werden teurer. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, von ihrem Politiker die für sie beste Vertretung zu erhalten – und nicht diejenige, die dem Politker oder seiner Partei am meisten einbringt. Bestechung und Bestechlichkeit haben überhaupt keinen Platz im Politikbetrieb. Jeder Euro muss in die Versorgung der Bevölkerung fließen. Unser Gesetz schützt gerade auch die weit überwiegende Zahl der Ehrlichen, denn: es sieht klare Regeln für strafbares Verhalten der schwarzen Schafe vor. Wer Sonderzahlungen bekommt, weil er immer nur bestimmte Banken und Konzerne  bevorzugt, wer Kopfprämien oder Parteispenden kassiert, weil er Gesetzen zustimmt, die immer nur ein bestimmtes Unternehmen begünstigt, macht sich in Zukunft strafbar. Es droht dann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren.“

Kernstück des nun beschlossenen Gesetzes sind die beiden neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Politikbetrieb (§§ 999x und 999y StGB). Sie erfassen Verhaltensweisen, bei denen Vorteile dafür gewährt werden, dass Angehörige bestimmter Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen, durch die Formulierung bestimmter Gesetzestexte oder bei der Übernahme von vorgetexteten Gesetzesvorlagen einen Anbieter von Leistungen im Wettbewerb unlauter bevorzugt. Die Straftatbestände erfassen alle Politikergruppen, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung oder auch keine erfordern. Sie unterscheiden insbesondere nicht zwischen der privaten und staatlichen Versorgung.

Hintergrund

Der Große Senat des Bundesgerichtshofs hat im Jahr 2012 entschieden, dass die geltenden Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches für praktizierende, für die Parlamente zugelassene Politiker grundsätzlich nicht anwendbar sind, da sie bei der Wahrnehmung der ihnen in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Bevölkerung handeln. Hierdurch sind Strafbarkeitslücken offenbar geworden.

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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Dr. Michael Loewener
Wedemark

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