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Wie war doch gleich der Name?

In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen Zahnarztpraxen von einer neuartigen Kriminalität heimgesucht werden. Es geht darum, dass Patienten besonders im Notdienst, aber auch bei einer gewöhnlichen Behandlung einen falschen Namen angeben, um sich auf diese Weise die zahnärztlichen Leistungen zu erschleichen.
Besonders im Notdienst wird vorgegeben, die Krankenversichertenkarte leider vergessen zu haben, mit dem gleichzeitigen Versprechen, am nächsten Tag diese vorbeizubringen. Aber auch während der normalen Sprechstundenzeit ist es wiederholt vorgekommen, dass neue Patienten einen falschen Namen angaben und der Behandler auf weitere Nachfragen verzichtete, um das Vertrauen des Patienten nicht zu verlieren. Selbstverständlich soll damit keine Kriminalisierung neuer Patienten das Wort geredet werden. Aber bei neuen Patienten ist nicht auszuschließen, dass sie ein sogenanntes „Zahnarzthopping” betreiben, um sich auf diese Weise unentgeltlich Leistungen zu erschleichen.
Das gilt zum Beispiel auch für Fälle, in denen Patienten behaupten, Privatpatienten zu sein, um schneller und kostenintensivere Leistungen zu erhalten.
Bei neuen Patienten muss daher dringend geraten werden, Maßnahmen zu treffen, um die eindeutige Identität des Patienten zu ermitteln. Dies kann durch Vorlage des Personalausweises oder anderer Identitätspapiere, wie z.B. Führerschein oder dergleichen erfolgen. Dies gilt auch für Not- oder Schmerzfälle. Nach der Berufsordnung für die niedersächsischen Zahnärzte darf nur die zahnärztliche Leistung nicht von der Vorlage dieser Identitätsausweise „abhängig” gemacht werden. Eine höfliche Aufforderung durch die Rezeptionsmitarbeiterin, der neue Patient möge seine Identität nachweisen, ist jedoch nicht verboten. Letztendlich kommt es auf die Geschicklichkeit der Mitarbeiterin an, durch geeignete Fragen das Risiko zu minimieren.

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