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Rechtschutz und Berufshaftpflicht

Sollte ein Patient z.B. wegen angeblich mangelhafter Behandlung Ansprüche gegen den Zahnarzt geltend machen, wäre die Rechtsschutzversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung vom Zahnarzt zu informieren.

Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt nur die Ansprüche des Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Fordert der Patient das gezahlte Honorar zurück, so muss der Zahnarzt diesem Anspruch selbst entgegentreten. Die Kosten der Rechtsverfolgung übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Bei der Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit, dass der Zahnarzt einen Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Wahrnehmung der Angelegenheit wählt.

Die Berufshaftpflichtversicherung behält sich hingegen in den Versicherungsbedingungen das Prozessführungsrecht vor. Dies bedeutet, dass möglicherweise von der Berufshaftpflichtversicherung andere Anwälte mit der Wahrnehmung der Interessen des Zahnarztes beauftragt werden.

Hierdurch besteht die Gefahr, dass im Schadensfall die Rechtsvertretungen unabgestimmt von verschiedenen Anwälten wahrgenommen werden, was dem Zahnarzt zum Nachteil gereichen kann. Andererseits wird sich kaum eine Berufshaftpflichtversicherung bereit finden, auf ihr in den Vertragsbedingungen geregeltes Prozessführungsrecht vorab zu verzichten.

Im Schadensfall kann daher nur geraten werden, dass der Versicherungsnehmer auf eine Koordinierung in einer Hand drängt.

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