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Maximierung des Elterngeldes

Zum 1.1.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft getreten und löst für alle ab dem Jahr 2007 geborenen Kinder das Bundeserziehungsgeldgesetz ab.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn des erziehenden Elternteils in den letzten 12 Monaten vor der Geburt.

Eine Möglichkeit zur Steigerung des Elterngeldes sind bezahlte Überstunden. Wer bei Überstunden die Wahl zwischen Freizeitausgleich oder Bezahlung hat, sollte sich im Sinne des Elterngeldes für die Bezahlung entscheiden. Allerdings sollten Überstunden möglichst früh angesammelt werden, da während der Schwangerschaft und vor allem zum Ende hin Überstunden in der Regel nur schwer aufgebaut werden können.

Eine weitere Möglichkeit zur Steigerung des Elterngeldes lässt sich außerdem erreichen, indem vor der Geburt die Steuerklassen so gewählt werden, dass derjenige, der das Kind betreuen wird, in die günstigere Steuerklasse III wechselt und damit ein höheres Nettoeinkommen erhält. Allerdings sollte dabei auch beachtet werden, dass der andere Ehegatte, der weiter arbeitet und dann der Steuerklasse V zugeordnet wird, weniger Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld hat, da der Nettoarbeitslohn auch für diese Lohnersatzleistungen maßgebend ist.

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