Zahnärzte für Niedersachsen
Tipps > Steuertipps > Lohnsteuer – Freibeträge für 2012

Lohnsteuer – Freibeträge für 2012

Für 2012 müssen die Freibeträge grundsätzlich neu beantragt werden, da es die gewohnte Lohnsteuerkarte auf farbigem Karton nicht mehr gibt. Dies erfolgt durch Abgabe eines Antrages auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim „Wohnsitz-Finanzamt” und zwar auch dann, wenn keine höheren Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt werden sollen.

Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene müssen nur dann neu beantragt werden, wenn sie nicht bereits in der neuen elektronischen Datenbank (ELSTAM) gespeichert sind (z.B. wenn das Gültigkeitsdatum für den Freibetrag abgelaufen ist). Die Speicherung der sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale in der Datenbank ersetzt künftig die auf der alten Papier-Lohnsteuerkarte enthaltenen Informationen.

Das Finanzamt berechnet die voraussichtliche Steuerermäßigung und stellt diesen Betrag den Arbeitgebern in der elektronischen Datenbank zum Abruf bereit. Der Arbeitgeber bzw. dessen Steuerberater kann daraufhin die Lohnsteuerabzüge unter Beachtung der Freibeträge ermitteln.

Gründe, die zu einer Ermäßigung der Lohnsteuer führen können:

Zurück
Im Newscenter
Statement des GKV-Spitzenverbandes: Geheimpreise machen die Versorgung teurer, aber nicht besser Arzneimittel-Engpässe: Niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker fordern Maßnahmen vom Bund – Arzneimittel-Lieferengpässe beeinflussen das Vertrauen der Bevölkerung in die Versorgung negativ Jahrestag des Approbationsentzugs jüdischer Zahnärzte Am 31. Januar jährt sich der Tag zum 85. Mal
Weitere News