Zahnärzte für Niedersachsen
Tipps > Steuertipps > Geltendmachung eines Amtspflichtverletzungsanspruchs gegen die Finanzbehörde

Geltendmachung eines Amtspflichtverletzungsanspruchs gegen die Finanzbehörde

Immer häufiger werden vom Finanzamt fehlerhafte Steuerbescheide „in die Welt gesetzt”. Der Steuerpflichtige ist dann gezwungen, die Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens zu tragen.

Beispiel:

Die Eheleute XY machen in ihrer gemeinsamen Einkommensteuererklärung Vorsorgeaufwendungen geltend, die der Beamte des Finanzamtes versehentlich nicht berücksichtigt. Der Steuerberater stellt bei der Prüfung des Einkommensteuerbescheids den Fehler fest und legt Einspruch ein. Seine Tätigkeit stellt der Steuerberater den Eheleuten in Rechnung.

Das Beispiel zeigt, dass Steuerpflichtige durch Fehler des Finanzamtes mit Kosten belastet sein können. Derartige Fehler stellen oftmals eine Amtspflichtverletzung dar und begründen einen Anspruch auf Schadenersatz. Zivilgerichte haben mehrfach entschieden, dass eine Amtspflichtverletzung z. B. in folgenden Fällen vorliegen kann:

  • bei bloßen Flüchtigkeitsfehlern (z. B. Zahlendrehern, Übersehen von Ausgaben)
  • bei dem Übersehen eines ausdrücklich gestellten Antrags (z. B. Beschränkung des Verlustrücktrags)
  • bei einer einfach aufzuklärenden Namensverwechslung
  • bei Nichtbeachtung höchst richterlicher Rechtsprechung

Einige Oberfinanzdirektionen haben ihre Finanzämter angewiesen, derartige Schadenersatzansprüche konsequent zurückzuweisen. Weiterhin ist noch nicht eindeutig geklärt, ob Steuerberater zur Vertretung in dieser Angelegenheit überhaupt befugt sind. Im Zweifel sollte sich der Steuerpflichtige ggf. selbst bzw. mit juristischer Unterstützung an das Finanzamt wenden.

Zurück
Im Newscenter
Alkohol in Desinfektionsmitteln bald verboten? apoBank und Gesundheitsorganisationen fordern mehr Rückhalt für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Dr. Lutz Riefenstahl aus Gronau wurde mit der „Silbernen Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft” ausgezeichnet..
Weitere News