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Eingangsstempel

Auf vielen Rechnungen findet sich die Angabe „Zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung”, das gleiche gilt für Rechtsbehelfe, die innerhalb einer Frist nach Zugang eingelegt werden müssen. Bei Streit zwischen den Parteien muss der Zeitpunkt des Zugangs des Schreibens nachgewiesen werden. Grundsätzlich geht man zwar davon aus, dass ein Schreiben drei Tage nach Aufgabe zur Post zugestellt wird. Im Einzelfall kann aber auch der Postweg längere Zeit in Anspruch nehmen. Um Sicherheit zu haben, wann die Post in der Praxis tatsächlich zugegangen ist und auch, um einen Überblick über den eigenen Postlauf in der Praxis zu haben, rate ich daher, sich einen Eingangsstempel zuzulegen und diesen auch konsequent zu benutzen bzw. benutzen zu lassen. Soll die Helferin die Post nicht öffnen, kann sie zumindest den Eingang durch den Eingangsstempel auf dem Kuvert deutlich machen. Dauert der Postweg dann tatsächlich einmal länger, kann dies anhand des Eingangsstempels leicht nachvollzogen werden und die die Post stempelnde Helferin als Zeugin notfalls benannt werden. Dieser einfache Rat wird zu wenig beachtet.

Ein Eingangsstempel kostet je nach Ausführung zwischen 5 – 50 Euro und ist aus forensischer Sicht eine lohnende Investition.

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