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Bei der Behandlung von Minderjährigen / Kindern

…notieren Sie sich den vollständigen Namen und die Adresse beider Elternteile und fragen Sie nach dem Stammversicherten. Für außervertragliche Leistungen, Eigenleistungen und Privatleistungen haften nämlich beide Elternteile in der Regel gemeinschaftlich als Gesamtschuldner. Ist ein Elternteil mittellos, kann der andere haftbar gemacht werden.

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