Zahnärzte für Niedersachsen
Tipps > Rechtstipps > Bei der Behandlung von Minderjährigen / Kindern

Bei der Behandlung von Minderjährigen / Kindern

…notieren Sie sich den vollständigen Namen und die Adresse beider Elternteile und fragen Sie nach dem Stammversicherten. Für außervertragliche Leistungen, Eigenleistungen und Privatleistungen haften nämlich beide Elternteile in der Regel gemeinschaftlich als Gesamtschuldner. Ist ein Elternteil mittellos, kann der andere haftbar gemacht werden.

Zurück
Im Newscenter
Trotz Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025: Gemeinsame Selbstverwaltung sorgt für Erhalt einer umfassenden GKV-Versorgung 75 Jahre Zahnärztekammer Niedersachsen Feier im Schloss Herrenhausen Lauterbachs Herz-Vorsorge-Pläne sind zu kurz gedacht: KZBV fordert dringend benötigte Mittel im Kampf gegen Volkskrankheit Parodontitis
Weitere News