Zahnärzte für Niedersachsen
Tipps > Rechtstipps > Bei der Behandlung von Minderjährigen / Kindern

Bei der Behandlung von Minderjährigen / Kindern

…notieren Sie sich den vollständigen Namen und die Adresse beider Elternteile und fragen Sie nach dem Stammversicherten. Für außervertragliche Leistungen, Eigenleistungen und Privatleistungen haften nämlich beide Elternteile in der Regel gemeinschaftlich als Gesamtschuldner. Ist ein Elternteil mittellos, kann der andere haftbar gemacht werden.

Zurück
Im Newscenter
Apotheker-, Ärzte- und Zahnärzteschaft bittet Kanzler um Hilfe Präventionsorientierte Parodontitisbehandlung vom Scheitern bedroht Digitalisierung braucht Anwendertauglichkeit und keine Sanktionen! / KZBV zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das Digital-Gesetz
Weitere News