Zahnärzte für Niedersachsen
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Behandlungsverzögerungen

Das Bestellsystem hat sich im Bereich der Heilberufe flächendeckend weitgehend durchgesetzt. Es hat aber auch seine Tücken! Dies zeigt sich, wenn durch die Behandlung von Notfallpatienten oder nicht vorhersehbare Zwischenfälle im zeitlichen Ablauf Verzögerungen entstehen, die nicht zu vermeiden sind. Der Zahnarzt steht dann in dem Dilemma, seiner Verpflichtung nach der Berufsordnung zur Behandlung nachkommen zu müssen, aber zugleich seine Patienten zu verärgern, die im Vertrauen auf einen festen Behandlungstermin sich zeitlich eingerichtet haben.

Die Gerichte haben diese besondere Situation durchaus anerkannt. Allerdings verlangen sie, bei einer Verzögerung der Behandlung von z.B. mehr als einer halben Stunde den wartenden Patienten zu informieren und ihm anzubieten, entweder zu warten oder sich einen anderen Behandlungstermin geben zu lassen. Es muss daher jedem Zahnarzt geraten werden, seine Rezeptionsmitarbeiterin entsprechend zu informieren, damit die Geltendmachung einer Ausfallentschädigung auf Seiten des Patienten vermieden wird.

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