Stärkung der Attraktivität des Berufsbildes der ZFA beschlossen
BZÄK-Vorstand verabschiedete Positionspapier
Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich auf seiner Klausurtagung am 16. und 17.Juni 2016 in Magdeburg intensiv mit dem Themenfeld der Delegation befasst. In die Untersuchung des zukünftigen Bedarfs an Dentalhygienikern (DH) in Deutschland und der weiteren Entwicklung der Aufgaben des nichtzahnärztlichen Fachpersonals bezog der Vorstand die Entwicklung in anderen Ländern mit ein, um auch aus diesen Erfahrungen und ErkenntnissenLösungswege abzuleiten. Der Vorstand beleuchtete zudem die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Delegation. Im Ergebnis der Beratungen beschloss er „Empfehlungen und Feststellungen zur Positionsbestimmung des Vorstandes der BZÄK zur Stärkung der Attraktivität des Berufsbildes der ZFA”.
Dieses Positionspapier ist ein erster Baustein eines ganzen Maßnahmenbündels zur berufspolitischen Aufarbeitung der Delegation. Darunter: die Novellierung der über 15 Jahre alten Ausbildungsverordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) anzustoßen, die stärkere Verankerung der Grundsätze der Delegation in der Muster-Berufsordnung der BZÄK sowie in die Berufsordnungen der Länder und eine Überarbeitung des Delegationsrahmens der BZÄK mit dem Ziel, die Rechtssicherheit der Zahnärzte zu erhöhen. Jedweden Substitutionsbestrebungen wurde nochmals eine klare Absage erteilt.
Quelle: Klartext der Bundeszahnärztekammer