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Schutzausrüstung für Zahnärzte in Schwerpunktpraxen auf dem Weg!

8. April 2020 9:38

Erste Lieferungen für akute Notfallversorgung

Köln/Berlin, 8. April 2020 – Durch gemeinsame intensive Anstrengungen ist es dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gelungen, die bis dato fehlende Schutzausrüstung für unaufschiebbare zahnärztliche Notfallbehandlungen von Patientinnen und Patienten zu beschaffen und bereitzustellen, die von einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV2) betroffen sind oder bei denen ein Verdacht hierfür besteht. Das teilte die KZBV am Mittwoch mit.
„Vor kurzem haben wir erste Auslieferungen der dringend benötigten Schutzausrüstungen an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vornehmen können, die diese an die Schwerpunktpraxen verteilen werden“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV. „In den kommenden Tagen werden wir die KZVen zudem mit zertifizierten FFP2-Masken, Schutzanzügen und Gesichtsvisieren beliefern, die die KZBV beschaffen konnte. Damit sind die von den KZVen eingerichteten 170 Schwerpunktpraxen in den Ländern dann vollumfänglich einsatzbereit. Diese Praxen sind ausschließlich für die akute Notfallbehandlung von Patientinnen und Patienten vorgesehen, die von einer Infektion mit dem Coronavirus  betroffen sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht  besteht.“
Das Ministerium sowie auch die KZBV stimmen in der aktuellen Pandemie-Situation darin überein, dass das Infektionsrisiko in Zahnarztpraxen für Patientinnen und Patienten, für Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so weit wie möglich reduziert werden muss. „Aus diesem Grund soll die Schmerz- und Notfallbehandlung infizierter, unter häuslicher Quarantäne stehender Patienten sowie von Corona-Verdachts-Fällen ausschließlich in bundesweit etwa 30 Behandlungszentren an Universitätszahnkliniken, Kliniken mit einer Abteilung für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Kliniken mit einem Fachbereich Zahnmedizin sowie in etwa 170 speziellen Schwerpunktpraxen erfolgen, die zuvor von den KZVen festgelegt wurden,“ sagte Eßer.
„Unter Beachtung der hohen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, die in Zahnarztpraxen in Deutschland zum Standard gehören, ist die erforderliche Versorgung von Patienten ohneSymptomatik einer Coronavirus-Infektion sichergestellt. Wir bitten aber alle Patientinnen und Patienten voreiner Behandlung mit der jeweiligen Zahnarztpraxis telefonisch Kontakt aufzunehmen und alles Weitere zu besprechen.“
Hintergrund: Informationen der KZBV zur Coronavirus-Pandemie
Die KZBV hat unter der Sonder-Website www.kzbv.de/coronavirus zahlreiche gesicherte Informationen zum Thema SARS-CoV-2 für Praxen und Patienten zusammengetragen. Zudem sind dort spezielle Hotlines und Ansprechpartner für Praxen bei KZVen und Zahnärztekammern abrufbar.

KZBV
Kai Fortelka

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