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Pressestatement der KZBV zur TI-Pauschale: „Maßlos überzogene Sanktion“

4. Juli 2023 10:06

„Maßlos überzogene Sanktion“

Berlin, 4. Juli 2023 – Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) neu festgelegten Pauschalen für die Nutzung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI). „Die Vorgaben aus dem BMG sorgen für erheblichen Anpassungsbedarf in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und setzen Zahnarztpraxen wieder einmal mit Sanktionen unter Druck“, erklärt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV.

Besonders das kurzfristige Vorgehen des BMG hätte durch eine Verschiebung des Starttermins der neuen Pauschalen und geeignete Übergangsregelungen vermieden werden können: „Die neue TI-Pauschale soll ab dem 1. Juli gelten. Die Festlegungen hat uns das BMG aber erst kurz vor zwölf zugesendet“, so Pochhammer. „Das BMG kippt der Vertragszahnärzteschaft die Vereinbarungsinhalte vor die Füße und die 17 KZVen müssen nun sehen, wie sie das Ganze administrieren können. Dabei hatten wir das BMG mehrfach darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Umstellung auf die Monatspauschale dort einen hohen Anpassungsbedarf verursacht.“ Auch die Eingabe der KZBV, die Beantragungs- und Nachweisführung abzubauen und somit den Bürokratieaufwand der KZVen zu senken, habe das BMG ignoriert.

Aus Sicht der KZBV sind die Folgen der neuen Vorgabe ohne ein Mitwirken der Industrie fatal. „Das BMG hat in der Hoffnung, dass die Industrie ihre Preise senkt, die Zahnarztpraxen an vielen Stellen unter Druck gesetzt“, erklärt Pochhammer. So fehle die Anpassung an das aktuelle Preisniveau und das Budget für Defektkomponenten werde ersatzlos gestrichen. Außerdem könne das BMG neue Anwendungen verpflichtend einführen und bei Nichtnutzung sofort sanktionieren. Neu eingeführte Anwendungen würden indes frühestens 2025 in die Pauschale eingerechnet. Zudem müssten die Vertragszahnärzte künftig erst in Vorleistung gehen und die Komponenten auf eigene Rechnung kaufen. Die Erstattung erfolge dann über einen Umlagezeitraum von fünf Jahren. „Immerhin hier ist das BMG auf die Forderungen der KZBV eingegangen. Die Krankenkassen hatten zehn Jahre gefordert“, berichtet Pochhammer. „Vollkommen unverständlich ist hingegen die erhebliche Reduktion der Pauschale um 50 %, wenn eine Zahnarztpraxis eine TI-Anwendung nicht rechtzeitig vorhalten kann. Das ist eine maßlos überzogene Sanktion.“

Die KZBV hat darüber hinaus weiterhin erhebliche Zweifel daran, dass die neue Finanzierungssystematik dazu führt, dass die Industrie ihre Preise für die TI-Anwendungen anpasst. „Das BMG verspricht sich mit der neuen Regelung wirtschaftliche Anreize, aber anstatt das direkt an die Industrie zu adressieren, wird das finanzielle Risiko einseitig auf die Zahnarztpraxen abgewälzt. Ein politisches Bekenntnis zum besonderen Stellenwert der Vertragszahnärzteschaft und der Selbstverwaltung ist das nicht“, so Pochhammer.

Christian Albaum
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

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