Pressemeldung – Welche Krankenkasse zahlt für professionelle Zahnreinigung?
- 90 Prozent bezuschussen professionelle Zahnreinigung
- Zuschuss schwankt von 20 bis 150,- € pro Jahr
- Teilweise freie Zahnarztwahl beschränkt
- Nur 10 Krankenkassen zahlen nichts
103 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen eine professionelle Zahnreinigung oder übernehmen die Kosten sogar komplett. „Allerdings unterscheiden sich die Modelle der einzelnen Kassen deutlich“, betont Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e V. „So schränken einige Krankenkassen die freie Wahl des Zahnarztes ein“, führt Kropp weiter aus. proDente hat die Informationen von 114 gesetzlichen Krankenkassen verglichen. Erfreuliches Ergebnis: Nur neun Prozent der Kassen bezahlen keine PZR.
“Zwei weitere Wermutstropfen bleiben: Die Zuschüsse sind teilweise recht gering”, bemängelt Kropp. “Zudem ist die Leistung oft in komplizierten Bonusregelungen versteckt”.
Zahnärzte empfehlen die professionelle Zahnreinigung (PZR) seit Jahren, weil selbst gutes Zähneputzen zu Hause nicht ausreicht. Hartnäckige Ablagerungen und bakterielle Beläge (Plaque) lagern sich dennoch an schwer zugänglichen Zahnflächen ab. Der Grund: Die Zahnbürste erreicht beim Zähneputzen nur 70 Prozent der Zahn-Oberfläche erreicht. Gleich ob eine manuelle oder eine elektrische Zahnbürste verwendet wird. Eine zusätzliche professionelle Zahnreinigung (PZR) in der Zahnarztpraxis beseitigt Ablagerungen und beugt vor.
PZR privat abgerechnet
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Patienten müssen die PZR – je nach Aufwand – privat bezahlen. Die Kosten liegen zwischen 50,00 und 150,00 Euro. Die Spanne hängt von der gesundheitlichen Situation im Mundraum ab. Je gepflegter Zahn und Zahnfleisch sind desto günstiger ist die Hilfe vom Profi in der Zahnarztpraxis. In der Regel empfehlen Zahnärzte ein bis zwei professionelle Reinigungen im Jahr. Die Empfehlung hängt stark vom Fleiß der Patienten beim Zähneputzen und vom individuellen Gesundheitsrisiko ab.
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Rückfragen an: Dirk Kropp
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