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Pressemeldung des Berufsverbandes der Allgemeinzahnärzte in Deutschland e.V. (BVAZ): “Deutsche Gesellschaft für Parodontologie in Schieflage? “

16. Februar 2021 14:37

Pressemitteilung des BVAZ vom 15.02.2021

Herzogenrath, 15.02.2021 · Offenbar sind die Protagonisten der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) auf der Suche nach neuen Pfründen, um ihre Aufwandsentschädigungen weiter zu optimieren, nachdem die lukrativste Einnahmequelle, der Masterstudiengang der DG PARO an der „Dresden International University“(DIU) für knapp 30.000 Euro aus Corona-Gründen temporär versiegt ist. Anders ist der Vorstandsbeschluss vom September 2020 nämlich nicht zu verstehen, besonders qualifizierte Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker gegen Geld und Sitzfleisch zur „zertifizierten Dentalhygienikerin der DG PARO® “bz w. zum „zertifizierten Dentalhygieniker der DG PARO®“ zu ernennen. Sehr viel Sitzfleisch wird allerdings nicht verlangt, denn zu viel Arbeit will man sich seitens der Gesellschaft offensichtlich icht machen. Wozu auch? Schließlich sind die BewerberInnen um diesen neuen Titel bereits von den Kammern fortgebildet und zertifiziert, es geht also lediglich um den Verkauf eines neuen Pseudo-Titels. So haben die BewerberInnen einzig die Aufgabe, ihre „umfassende individualisierte Beherrschung“ der Verrichtungen NACH Anamnese und Diagnostik in der Dokumentation von sage und schreibe 6 Fällen unter Beweis zu stellen. „Indem die DG PARO in ihren Ernennungsrichtlinien das Wort ‘ohne‘ durch ‚nach‘ ersetzt, umgeht sie geschickt eine direkte Kollision mit dem Zahnheilkundegesetz, nach dem Anamnese, Diagnostik und Therapieplanung ohnehin nur von approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzten durchgeführt werden dürfen, ohne straffällig zu werden“, erläutert der BVAZ-Präsident Dr. Andreas Bie n. Die DG PARO suggeriere ihrer Zielgruppe DentalhygienikerInnen, die Zertifizierung habe einen Mehrwert, der sie dazu ermächtigen würde, nach der DG-PARO-Zertifizierung sämtliche Maßnahmen am Parodont der Patienten selbstständig durchzuführen zu dürfen, was mitnichten der Fall sei. „Bei der Festlegung der Kosten für diesekreativeZertifizierungsmaßnahme“, so stellt Bien fest, „gibt man sich deutlich weniger bescheiden. Die Kosten für einen Neuantrag betragen 500,- Euro. Für die Verlängerung nach 6 Jahren, denn nur solange soll die Zertifizierung gelten, fallen erneut 100,- Euro an. Darüber hinaus besteht Mitgliedschaftszwang, der mit weiteren mindestens 330,- Euro zu Buche schlägt, sowie eine Verpflichtung, an 3 Jahrestagungen – mindestens jeweils 390,- Euro – und zudem an 2 weiteren zweifellos kostenpflichtigen Fortbildungen teilnehmen zu müssen.“

Der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte in Deutschland (BVAZ e.V.) fordert den Vorstand der DG PARO auf, ihr allein ganz offensichtlich auf Profitmaximierung abzielendes Zertifizierungsangebot keinesfallsumzusetzen und diesen Vorstandsbeschluss zurückzunehmen. BVAZ-Präsident Bien stellt abschließend fest: „Dieser Beschluss hat weder für Patientinnen und Patienten noch für Zahnärztinnen und Zahnärzte irgendeinen erkennbaren Mehrwert, geschweige denn für qualifizierte und zusätzlich über die DG PARO zertifizierte Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker, denen mit falschen Versprechungen lediglich ihr hart verdientes Geld aus der Tasche gezogen werden soll.“ Insgesamt stelle sich, so der BVAZ-Präsident abschließend, für diese jüngste Zertifizierungsidee der DG PARO die Frage, ob die Durchführung derartig profitorientierter Zertifizierungsmaßnahmen überhaupt noch satzungsgemäß rechtens für einen eingetragenen, steuerbegünstigten Verein ist, der seine Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.

Berufsverband derAllgemeinzahnärztein Deutschland e.V.Geschäftsstelle: Fritz-Hommel-Weg 480805 MünchenTe l . 089 – 361 80 30info@bvaz.de www.bvaz.de

Dr. Andreas Bien, Geilenkirchener Str. 349, 52134 Herzogenrath,

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