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Offener Brief des Präsidenten der Bundeszahnärztekammer an den Vorstandsvorsitzenden der ERGO Direkt Versicherung

18. Oktober 2016 12:43

„Service“ der ERGO Direkt Krankenversicherung „Zahnkosten-Optimierer“

Sehr geehrter Herr Stockhorst,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e. V. (BZÄK) ist die Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland. Die Bundeszahnärztekammer vertritt die gesundheits- und professionspolitischen Interessen des zahnärztlichen Berufsstandes. Dabei ist sie dem Gemeinwohl verpflichtet. Ihr oberstes Ziel ist der Einsatz für ein freiheitliches, zukunftsorientiertes Gesundheitswesen. Sie fördert eine fortschrittliche, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Zahnheilkunde, die den Patienten in den Mittelpunkt stellt.

Wenn Versicherungsnehmer der ERGO Direkt ihrer Versicherung einen Heil- und Kostenplan vorlegen, um die Übernahme der Behandlungskosten vorab zu klären, werden diese neuerdings mit einem besonderen „Service“ der Versicherung konfrontiert. Vor einer Beantwortung der Frage nach der Leistungspflicht, stellt die Versicherung ungefragt die Informationen aus dem Heil- und Kostenplan auf der Internetseite www.2te-zahnarztmeinung.de ein. Die vermeintlich günstigeren Kostenangebote werden dem Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellt. Und damit der Patient auch wirklich das Alternativangebot prüft, werden 50,00 Euro für die Teilnahme an einem Beratungsgespräch mit einem der vorgeblich günstigeren Zahnärzte ausgelobt.

Ohne Frage, es ist das gute Recht des Patienten, sich bei einem weiteren Zahnarzt eine echte zweite Meinung einzuholen. Ein anonymes Bewertungsportal ist hierfür aber zwingend ungeeignet. Wünsche und Erwartungshaltung des Patienten, Mundgesundheitszustand,medizinische Prognosen sowie geeignete Materialien und die damit zu erwartenden Kosten bestimmen die Therapiealternativen beim Zahnarzt. Die verschiedenen Behandlungsalternativen werden gemeinsam zwischen Patient und Zahnarzt besprochen, damit – auch unter Berücksichtigung der Kosten – eine Behandlungsentscheidung getroffen werden kann.

Zahnärztliche Therapieentscheidungen sind höchst komplex. „Ferndiagnosen“ werden der Individualität eines Patienten nicht gerecht. Sogenannte Auktionsportale für Zahnersatz reduzieren zahnmedizinische Versorgung allein auf den Preis und sind damit nicht geeignet, den Patienten Hilfestellung zu geben.

Die ERGO Direkt Krankenversicherung negiert diese Risiken. Sie beschränkt sich nicht nur darauf, zu empfehlen, auch andere Zahnärzte in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, sondern hat – ohne dessen Aufforderung – für den Versicherungsnehmer über das Internet schon andere Zahnärzte um ein Kostenangebot gebeten. Damit nicht genug, setzen Sie zudem noch einen finanziellen Anreiz für die Kontaktaufnahme.

Die Bundeszahnärztekammer hält dieses Vorgehen für bedenklich und rechtlich grenzwertig.

Nicht nur, dass der betroffene behandelnde Zahnarzt desavouiert wird. Auch der Berufsstand wird bewusst gegeneinander ausgespielt und der Beruf des Zahnarztes – ein Heilberuf – wird auf einen reinen Kostenfaktor reduziert. Die Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ist aber mehr, als die Summe am Ende eines Heil- und Kostenplanes!

Die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist auf Grund ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse in den verschiedenen Fachbereichen dadurch geprägt, dass es für eine Befundsituation bzw. Diagnose verschiedene wissenschaftlich anerkannte Therapiemöglichkeiten gibt. Die Wahl zwischen diesen Therapiemöglichkeiten erfolgt ausgehend von den Wünschen bzw. der Erwartungshaltung des Patienten im Ergebnis einer individuellen Beratung und Aufklärung durch den behandelnden Zahnarzt. Wenn Sie die geplanten zahnprothetischen Versorgungen Ihrer Versicherungsnehmer in einer internetbasierten, auktionsähnlichen Bieterbörsen versteigern, dann nehmen Sie in Kauf, dass damit die Regeln der zahnärztlichen Wissenschaft verletzt werden. Der mitsteigernde Zahnarzt gibt ein Angebot ab, ohne den Patienten und seine Vorgeschichte und Wünsche zu kennen und ohne ihn selbst untersucht zu haben.

Davon abgesehen, schränken Sie mit Ihrem vermeintlichen Service die freie Arztwahl dieser Versicherungsnehmer der ERGO Direkt unzulässig ein. Das ungefragte Vorausfüllen der Anfrage bei www.2teZahnarztmeinung.de in Kombination mit dem Versprechen, dem Versicherungsnehmer 50,00 Euro für das Aufsuchen eines anderen Zahnarztes zahlen zu wollen, setzt den Versicherungsnehmer unangemessen unter Druck.

Die Bundeszahnärztekammer appelliert daher an Sie, dieses vergiftete Serviceangebot kritisch zu hinterfragen und im Ergebnis einzustellen. Es belastet das für eine erfolgreiche Heilbehandlung existenzielle Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient, wie das Verhältnis zwischen Zahnärzteschaft und Privater Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Engel

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