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Neues aus Demagogistan

6. Oktober 2023 12:56

GKV-Spitzenverband:  Neid als Argumentationshilfe

Wie der Ärztenachrichtendienst (änd) meldet, habe sich der GKV-Spitzenverband zu den jüngsten Ärzteprotesten geäußert und sein Unverständnis in einer eigenen Pressemeldung unter dem Titel „Schwer verständlich“ zum Ausdruck gebracht.  Die Leidtragenden der Aktion seien mal wieder die Patientinnen und Patienten, resümiert demnach der eloquente GKV-Pressesprecher. Zielsicher greift er dabei in die untere Schublande und spendet sich selbst Beifall:

 „Es ist keine drei Wochen her, da haben sich Ärzteschaft und Krankenkassen auf ein Honorarplus von 1,6 Milliarden Euro verständigt, was am Ende aus den Krankenkassenbeiträgen der Versicherten bezahlt werden muss. Und heute stehen diese Versicherten als Patientinnen und Patienten vor verschlossenen Türen, weil die Ärzteverbände jetzt noch weitergehende Forderungen haben“.

 Und in den (a)sozialen Medien legt er bei X nach, indem er die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Reinertrag der Vertragsarztpraxen zitiert und den Retter der Enterbten gibt:

 „Schon krass: Am 13.09. haben sich @kbv4u & @GKV_SV einstimmig auf 1,6 Milliarden (!) € mehr Honorar für die niedergelassen Ärzt-/innen verständigt – drei Wochen später streiken die für mehr Honorar. Info: durchschnittlicher Reinertrag von 237.000 € pro Praxisinhaber (destatis)“.

 Natürlich ist Bürger Simplex empört, wenn die Weißkittel so viel Geld zusätzlich erhalten – vor allem dann, wenn man ihm nicht erzählt, dass mit diesem Betrag nicht einmal die Mehrkosten der Inflation aufgefangen werden.

Will sagen: Die bekommen den Hals nicht voll!

Neid war immer schon ein probates Mittel, um Menschen ungeachtet jeder sachlichen Argumentation gegeneinander aufzuhetzen, um die eigenen Absichten dahinter zu verstecken. So entstehen nicht nur Kriege, sondern auch endlose Gegnerschaft mit unguten Auswirkungen für ein funktionierendes Zusammenwirken von ehemaligen Vertragspartnern. Eine nicht nur flache, sondern auch gefährliche Verfahrensweise, wenn es um die Gesundheit der Bevölkerung und um einen fairen und gerechten Interessenausgleich geht. Dabei hätte die GKV allen Grund, sich am Protest der Vertragspartner zu beteiligen. Schließlich hat ihr die Politik unglaublich viele versicherungsfremde Leistungen aufgebürdet und zusätzlich Kosten für eine in Teilen dysfunktionale Telematik-Infrastruktur.

Und nun zu den Fakten, die dem GKV-Sprecher selbstverständlich bekannt sind:

Das Statistische Bundesamt (destatis) beziffert den durchschnittlichen Reinertrag einer Arztpraxis– also den Ertrag nach Abzug der Kosten für Miete, Personalkosten, Materialkosten, Praxisversicherungen usw. auf 233.000 € jährlich (Medianwert). 1*)

Der GKV-Pressesprecher spekuliert in seiner Rhetorik darauf, dass Bürger Simplex sein durchschnittliches Monatseinkommen in Höhe von 3.521 € brutto (in Vollzeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung – „destatis“) mit dem eines niedergelassenen Arztes vergleicht und dabei Neidgefühle aufkommen. Und wenn nun ausgerechnet diese „Spitzenverdiener“, als die Ärzte gerne denunziert werden, „noch“ mehr haben möchten, dann hat der Spitzenverband sein Ziel erreicht und den Boden für anstehende Vertragsverhandlungen bereitet.

Bereits am 04. September 23 hatte der GKV-Spitzenverband seine Kampagne in einer Pressemitteilung vorbereitet, indem es dort unter der Überschrift „Ertrag ärztlicher Praxen weiter gestiegen“ heißt:

„Die wirtschaftliche Situation der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland war auch im Jahr 2021 sehr gut. Das zeigen aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes zu deren Reinertrag. Demnach haben Praxisinhaberinnen und-inhaber 2021 im Durchschnitt jeweils einen Reinertrag von 237.000 Euro erwirtschaften können, monatlich somit 19.700 Euro.“

Diese Mitteilung ist, wenn man es wohlwollend formulieren möchte, inkorrekt – volkstümlicher wohl eher eine „Volksverdummung“. Das Statistische Bundesamt spricht in seinem Zahlenwerk von „Praxen“ und nicht von „Praxisinhabern“.

Den Begriff „Praxis“ mit „Praxisinhaber“ gleichzusetzen, ist zumindest grob fahrlässig, wenn nicht sogar beabsichtigt. Auch dem Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes sollte bekannt sein, dass sich unter dem Begriff „Praxis“ allzu oft mehrere gleichberechtigte und zur kassenärztlichen Versorgung zugelassene „Praxisinhaber“ unter dem Konstrukt von Praxis-Gemeinschaften u. ä. zusammengeschlossen haben.

Dazu einige Zahlen:

Im Jahr 2021 waren in Deutschland bei den Landesärztekammern insgesamt 416.120 berufstätige Ärztinnen und Ärzte gemeldet.

In den insgesamt 99.658 ärztlichen Praxen in Deutschland nahmen 185.298 Ärzte und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. 2*)

Laut Statistischem Bundesamt (destatis) erwirtschaftet jede ärztliche Praxis 2021 durchschnittlich einen jährlichen Reingewinn von 233.000.-€. Wenn nun der Eindruck erweckt wird (oder werden soll), dass jeder Arzt im Durchschnitt einen jährlichen Reingewinn von 233.000,- € nach Hause schleppt, so ist das bestenfalls unredlich. Folgt man der korrekten Definition, so erwirtschaftet jeder einzelne Vertragsarzt einen durchschnittlichen Reingewinn in Höhe von rund 126.000,- €. 3*) Natürlich ist das ein Wert, der das Neidpotential bedrohlich einschmelzen lässt und insofern nicht zum Kalkül des GKV-Pressesprechers passt. Und wenn man schließlich von diesem Betrag die vollständigen Beiträge für die Alterssicherung, Krankenversicherung, privaten Versicherungsschutz und Rücklagen für praxisbedingte Neuanschaffungen abzieht, bleibt angesichts der Ausbildung, Verantwortung und Arbeitsbelastung im ärztlichen Beruf ein relativ überschaubarer, aber in jedem Fall angemessener Restbetrag für die Lebensführung. Kein Wunder also, dass sich Ärzte nicht weiter mit falschem Zahlenmaterial öffentlich am Nasenring durch die Manege führen lassen möchten. Leider greift die Presse gerne und undifferenziert auf skandalträchtige Meldungen zurück, so dass eine differenzierte Betrachtung des angebotenen Zahlenwerkes eine Seltenheit ist.

In der Gesamtschau der gegenwärtigen Protestbewegungen wird es nicht reichen, einen Brückentag zum Protest zu nutzen. Es wird schmerzhafter für alle Beteiligten werden müssen, ehe die Politik begreifen wird, dass die Reise in Richtung Barfußmedizin mit Leistungseinschränkungen für die Patienten geht. Auch der Gesundheitsökonom Lauterbach wird früher oder später einsehen müssen, dass es in einer budgetierten Kantine nicht „all-you-can-eat“ oder auf Dauer gegrillte Hummerschwänze mit Limettenbutter geben kann, sondern dass irgendwann Tagesssuppe mit Einlage der Standard wird.

Bedauerlicherweise haben auch die Patientenvertreter weder diese Gesetzmäßigkeit realisiert, noch die Tatsache, dass Ärzte nicht ihre Gegner sind, sondern allemal für den Erhalt der Gesundheit ihrer Patienten einstehen und protestieren. Offenbar sind die ideologischen Denkmuster in den Köpfen vieler Patientenvertreter so stark verhaftet, dass ihnen ein Umdenken unmöglich erscheint.                                                                                                                               Kommt Zeit – kommt Umdenken – wahrscheinlich zu spät!

Dr. Michael Loewener

Wedemark

 

1*) Statistisches Bundesamt:

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_346_52911.html

„Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis einschließlich fachübergreifender BAG und MVZ lagen 2021 bei 756 000 Euro. Demgegenüber standen Aufwendungen von durchschnittlich 420 000 Euro. Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich ein durchschnittlicher Reinertrag von 336 000 Euro je Praxis. Diese Durchschnittswerte sind stark von Praxen mit sehr hohen Einnahmen und Aufwendungen beeinflusst: So verzeichnete die Hälfte aller Arztpraxen nur Einnahmen bis 464 000 Euro, Aufwendungen bis 226 000 Euro und damit einen Reinertrag von höchstens 233 000 Euro (Medianwerte).“

2*) Bundesarztregister der KBV:

https://www.kbv.de/media/sp/2022-12-31_BAR_Statistik.pdf

An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (w/m/d) nach ihrem Teilnahmestatus (Zählung nach Personen).

3*) Die Zahlen können differieren, da die einzelnen Angaben nicht stichtagidentisch sind. Sie verdeutlichen aber den systematischen Fehler in der GKV-Berechnung.

In diesem Beitrag findet aus Gründen der besseren Lesbarkeit das „Generische Maskulinum“ Anwendung, so dass stets beide Geschlechter angesprochen werden.

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