Laufzeitverlängerung via Software-Update wieder in der Konnektor- Spezifikation
Pressemitteilung der gematik:
Berlin, 09.12.2022
Die gematik hat am Donnerstag, den 8. Dezember 2022, die aktualisierten
Spezifikationen für Konnektoren der Telematikinfrastruktur (TI)
veröffentlicht. Darin enthalten ist die Option einer Laufzeitverlängerung von
Konnektoren via Software–Update, welche für die Hersteller verpflichtend
umzusetzen ist. Die Spezifikationen ermöglichen somit, dass die Laufzeit von
TI–Konnektoren nach Ablauf einer fünfjährigen Betriebsdauer um maximal
drei Jahre verlängert werden kann.
Damit die Laufzeitverlängerung von Praxen und Krankenhäusern als eine
Alternative zum Konnektortausch Akzeptanz findet, erarbeiten die
Bundesmantel–vertragspartner zurzeit eine neue, pauschale
Finanzierung–vereinbarung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur.
Diese Pauschale wird künftig nicht nur den Austausch, sondern auch die
Nutzung anderer Optionen zur Anbindung an die TI umfassen. Dazu gehört
dann unter anderem die nun spezifizierte Laufzeitverlängerung. Das vom
Bundestag kürzlich beschlossene Krankenhaus–pflegeentlastungsgesetz
(KHPflEntG) sieht eine entsprechende Regelung vor, indem die Finanzierung
auf eine TI–Pauschale umgestellt werden soll und so Anreize für die
günstigeren Alternativen zum Tauschen setzt.
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