KZBV: “Vertragszahnärztliche Zahl des Monats”
275.000.000. Die KZBV hat mit dem GKV-Spitzenverband eine bundesmantelvertragliche Vereinbarung im Sinne eines „Pandemiezuschlages“ abgeschlossen, die am 1. April 2021 in Kraft tritt. Dabei werden die Krankenkassen in der 2. Jahreshälfte einen Betrag von maximal 275.000.000 Euro als einmalige pauschale Abgeltung für besondere Aufwände der Vertragszahnärzteschaft im Rahmen der Behandlung von GKV-Versicherten während der Corona-Pandemie unabhängig von der jeweiligen Gesamtvergütung an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zahlen. Die KZVen verteilen dann die von den einzelnen Kassen gezahlten Beträge nach einem von der KZBV vorgegebenen bundeseinheitlichen Verteilungsschlüssel an die Zahnärzteschaft. Der Verteilungsschlüssel orientiert sich an Praxisgrößen und der Zahl der Behandler. Zu genauen Einzelheiten, insbesondere zur exakten Höhe des Zahlbetrages wie auch zum Auszahlungszeitpunkt, informieren die KZVen die Praxen gesondert. Weitere Informationen zum Pandemiezuschlag können auf der Website der KZBV abgerufen werden.
Kai Fortelka
Pressesprecher
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung