Kieferorthopädische Behandlung ist sinnvoll und unverzichtbar
IGES-Gutachten auf Basis unzureichender Studienlage
In den letzten Tagen berichten die Medien über ein vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten des IGES-Instituts. Dieses kommt zu dem Schluss, dass es aufgrund einer nicht ausreichenden Datenlage keine ausreichende Evidenz für den Erfolg kieferorthopädischer Behandlungen gebe. Eine abschließende Aussage zum Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen lässt sich dem IGES-Gutachten allerdings nicht entnehmen. Die Interpretation des Gutachtens, dass kieferorthopädische Behandlungen unter Gesundheitsaspekten unnötig seien, hat in der Öffentlichkeit und bei Patienten für Irritationen gesorgt und bedarf einer Ergänzung durch die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN):
Aus einer fehlenden Datenlage/Evidenz zu schließen, dass kieferorthopädische Behandlungen keinen medizinischen Nutzen haben, ist eine Fehleinschätzung und widerspricht der Lebenswirklichkeit und den belegbaren Behandlungserfolgen.
Kein behandelnder Zahnarzt zweifelt aufgrund seines Erfahrungswissens an einer Behandlungsnotwendigkeit, wenn es darum geht, das Sprechen, Schlucken, Kauen und die Funktion des Gebisses sicherzustellen. Und bei der Verbesserung der Ästhetik geht es nicht nur um ein besseres Aussehen und Erhöhung der Lebensqualität, sondern auch um Prävention, weil Fehlstellungen mit Nischenbildungen die Entstehung von Karies begünstigen und durch fehlerhafte Kaufunktion Spätfolgen in Form von Kiefergelenkbeschwerden und Parodontitis entstehen, die letztlich zum vorzeitigen Zahnverlust führen können.
Insofern stellt auch das Bundesgesundheitsministerium in seiner Richtigstellung ausdrücklich fest, dass es nicht an der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen zweifelt.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Kassenzahnärztlicher Vereinigung Niedersachsen (KZVN) und Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)
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