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Keine Sonderregeln für Dentalketten

27. Mai 2019 12:55

Europäische Zahnärzte fordern einheitliche Berufsaufsicht

Berlin, 27. Mai 2019 – Auf seiner Frühjahrsvollversammlung am 24./25. Mai 2019 in Wien forderte der Europäische Zahnärzteverband (Council of European Dentists, CED), dass es keine Sonderregeln für Dentalketten geben dürfe und sie Mitglied in den Zahnärztekammern sein müssten. Nur so sei eine einheitliche Fachaufsicht sichergestellt, die die Patienten schützt.

 

Die Vertreter aller nationalen Zahnärzteverbände und -kammern waren sich darin einig, dass nicht nur der einzelne Zahnarzt, sondern auch Dentalketten als juristische Personen den gleichen berufsrechtlichen Regeln und der gleichen Aufsicht unterworfen sein müssen.

CED-Präsident Dr. Marco Landi betonte: “Wir alle teilen die Sorge, dass sich das Engagement von Finanzinvestoren, deren Hauptziel die Gewinnmaximierung ist, am Ende gegen die hohe Qualität der Versorgung und damit gegen die Patientinnen und Patienten wendet.“ In der nächsten CED-Vollversammlung soll daher klar Position bezogen werden, wonach alle zahnärztlichen Einrichtungen, ungeachtet ob Einzelpraxis oder Dentalkette, dem gleichen Berufsrecht und – soweit vorhanden – der Kontrolle der Kammern unterliegen müssen, um eine gute Qualität der Versorgung sicher zu stellen.

 

Aus der Sicht der deutschen Delegation stellt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel klar: “Wir müssen sicherstellen, dass über die gleiche Berufsaufsicht in den Zahnärztekammern gleiche Regeln für alle gelten. Dort, wo es in Europa Zahnärztekammern gibt, müssen auch Dentalketten aus Gründen des Patientenschutzes Kammermitglieder sein. Dieses Signal geht von Wien aus!”

 

Hintergrund:

Der Council of European Dentists (CED) ist der repräsentative Dachverband der die Interessen der über 340.000 Zahnärzte in ganz Europa vertritt. Der Verband besteht aus 33 nationalen Zahnverbänden aus 31 europäischen Ländern, davon 27 EU-Mitgliedstaaten.

Schwerpunkt der Frühjahrsberatungen waren aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen auf europäischer Ebene und die Auswirkungen des EU-Binnenmarktes für Dienstleistungen auf die zahnärztliche Versorgung. Inhaltlich knüpfte das CED dabei an die Umsetzung der jüngst verabschiedeten EU-Richtlinie für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung von Berufsrecht sowie die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Werbung von Zahnärzten an.

Bereits im November 2018 verabschiedete der CED eine Resolution zum Thema „Dentalketten in Europa“:

https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b19/CED_Dentalketten_in_Europa.pdf

 

Dipl.-Des. Jette Krämer, E-Mail: presse@bzaek.de

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