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Jahrestag des Approbationsentzugs jüdischer Zahnärzte Am 31. Januar jährt sich der Tag zum 85. Mal

31. Januar 2024 10:28

Presseinformation
der Bayerischen Landeszahnärztekammer und
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns

 

München – Vor 85 Jahren wurde jüdischen Zahnärzten durch das NS-Regime die Berech-
tigung entzogen, ihren Beruf auszuüben. Der Jahrestag des Approbationsentzugs ist am
31. Januar. BLZK und KZVB erinnern daran, dass die Standesorganisationen damals
Handlanger des NS-Staates waren.
Am 31. Januar 1939 wurde jüdischen Zahnärzten und Dentisten in Deutschland gemeinsam mit
jüdischen Tierärzten und Apothekern durch das nationalsozialistische Regime die Approbation
entzogen. Fast zeitgleich wurde ihnen auch die Doktorwürde aberkannt. Diese staatliche Will-
kür bedeutete für die Betroffenen die Vernichtung ihrer beruflichen Existenz. Ein halbes Jahr
zuvor widerfuhr dieses Vorgehen auch den jüdischen Ärzten. Verbände und Standesorganisati-
onen der Zahnärzteschaft hatten, ähnlich wie Vertreter der deutschen Ärzteschaft, die Ausgren-
zung und Entrechtung maßgeblich vorangetrieben. Erst 1996 wurde dieses Unrecht formal
rückgängig gemacht.
An die Opfer des Approbationsentzugs erinnert seit 2009 eine Gedenktafel im Zahnärztehaus
München.
Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK, zum Jahrestag:
„Am Anfang standen Markierung und Ausgrenzung von Millionen deutscher Mitbürger aufgrund
einer fürchterlichen, im nationalsozialistischen Deutschland zur Staatsdoktrin gewordenen
Weltanschauung, des Antisemitismus. Es folgten die Vernichtung der wirtschaftlichen und be-
ruflichen Existenz und schließlich für alle, denen die Flucht aus ihrer Heimat nicht mehr gelang,
auch die physische Vernichtung in den Todeslagern mit ihren industriell organisierten Formen
des Massenmordes. Damalige Standesvertreter schauten nicht nur weg, sondern beteiligten
sich auch bereitwillig an der Umsetzung des Approbationsentzugs ihrer jüdischen Kollegen. Die
Lehre aus diesen barbarischen Untaten in deutschem Namen muss für alle Deutschen das Ein-
treten für die Sicherheit jüdischer Menschen sein, und dies nicht nur in unserem Land, sondern
auch im Nahen Osten. Loyalität und Solidarität mit Israel im Konflikt mit denen, die es auslö-
schen wollen und damit einen weiteren Holocaust planen, muss gelebte Staatsdoktrin eines de-
mokratischen Deutschlands sein.“
Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, ergänzt:
„Der Approbationsentzug war der Beginn einer Hetzjagd auf jüdische Ärzte und Zahnärzte, an
der sich die Standesorganisationen leider willfährig beteiligten. Der ehemalige Präsident der
Bundesärztekammer Karsten Vilmar sprach zu Recht von einer `institutionalisierten Zusam-
menarbeit zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Ärzteschaft und dem NS-Gesetzge-
ber´. Zwangssterilisationen und Experimente an KZ-Häftlingen wurden von Ärzten durchge-
führt, die den hippokratischen Eid abgelegt hatten. Es gab nur wenige Mediziner, die sich dem
NS-Regime aktiv entgegenstellten. Einer von ihnen war der Münchner Medizinstudent Hans
Scholl, der dafür mit dem Leben bezahlte. Angesichts des derzeitigen Rechtsrucks in der Ge-
sellschaft dürfen wir nie vergessen, wohin uns der Nationalsozialismus und sein Menschenbild
geführt haben: in den Untergang.“

Christian Henßel, Bayerische Landeszahnärztekammer, Leiter Geschäftsbereich Kommunikation

Leo Hofmeier, Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns, Leiter Geschäftsbereich Kommunikation und Politi

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