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GOZ-Urteile jetzt in einer Datenbank

29. Januar 2016 13:33

Eine Information von zm online:

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat eine Urteilsdatenbank zur aktuellen GOZ eingerichtet, mit der sich Zahnärzte über die Rechtsprechung informieren können. (s. auch zm online)

Weil die Interpretationsräume, die die GOZ-Regelungen zulassen, erst nach und nach durch die Rechtsprechung geschlossen werden, will die BZÄK die Zahnärzte mit der kontinuierlich ergänzten Urteilsdatenbank

http://www.bzaek.de/fuer-zahnaerzte/urteiledatenbank.html

unterstützen. Die Urteile mit Bezug zu der seit Anfang 2012 geltenden GOZ sind im Volltext einsehbar und können zur Weiterverwendung heruntergeladen werden.

Bitte teilen Sie der BZÄK hier:

http://www.bzaek.de/fuer-zahnaerzte/urteiledatenbank/urteil-einreichen.html

bislang nicht erfasste Urteile mit!

zm online

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