GOZ-Urteile jetzt in einer Datenbank
29. Januar 2016 13:33
Eine Information von zm online:
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat eine Urteilsdatenbank zur aktuellen GOZ eingerichtet, mit der sich Zahnärzte über die Rechtsprechung informieren können. (s. auch zm online)
Weil die Interpretationsräume, die die GOZ-Regelungen zulassen, erst nach und nach durch die Rechtsprechung geschlossen werden, will die BZÄK die Zahnärzte mit der kontinuierlich ergänzten Urteilsdatenbank
http://www.bzaek.de/fuer-zahnaerzte/urteiledatenbank.html
unterstützen. Die Urteile mit Bezug zu der seit Anfang 2012 geltenden GOZ sind im Volltext einsehbar und können zur Weiterverwendung heruntergeladen werden.
Bitte teilen Sie der BZÄK hier:
http://www.bzaek.de/fuer-zahnaerzte/urteiledatenbank/urteil-einreichen.html
bislang nicht erfasste Urteile mit!
zm online
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