GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung in Zahnarztpraxen:
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen einigt sich auf Corona-Hygiene-Pauschale
die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID 19 stellt die Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen, auch bei der Beschaffung von Schutzmaterial.
Die Bundeszahnärztekammer hat erfolgreich Gespräche mit dem PKV-Verband geführt, um die damit einhergehenden Mehrkosten für die Praxen aufzufangen. In ihrem gemeinsamen Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen haben PKV und BZÄK mit Vertretern der Beihilfe eine schnelle und unbürokratische Hilfe vereinbart.
Eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung wurde verhandelt.
Die Pauschale wird damit bei jeder Behandlung fällig, um die coronabedingten Mehraufwände der Zahnärzte auszugleichen.
Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:
Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt
die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung,
zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen.
Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.
Dieser Beschluss tritt am 08. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020.
Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.
Das Ergebnis ist ein starkes Signal aller Beteiligten, dass der private Sektor gemeinsam und konstruktiv Lösungen findet, um die privatzahnärztliche Versorgung zu sichern.
Hintergrund
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen
Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben 2013 die Einrichtung eines Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen vereinbart, um im partnerschaftlichen Miteinander daran zu arbeiten, Rechtsunsicherheiten nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen. Das Gremium hat die Aufgabe, grundsätzliche Auslegungsfragen der GOZ, Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen zu diskutieren und möglichst einvernehmlich zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Koch
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Bundeszahnärztekammer
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Pressemeldung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.:
PKV und Bundeszahnärztekammer vereinbaren Extravergütung für den Corona-Schutz
Die Corona-Pandemie stellt die Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen, auch bei der Beschaffung von Schutzmaterial. Als schnelle und unbürokratische Hilfe haben die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) daher eine pragmatische Lösung zur Übernahme der damit verbundenen Mehrkosten für die Praxen abgestimmt. Ab sofort können die Zahnärzte für jede Sitzung eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro abrechnen.
In ihrem gemeinsamen Beratungsforum zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) haben PKV und BZÄK mit Vertretern der Beihilfe rasch eine Lösung vereinbart, um die aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und Hygieneaufwand zu erstatten. Diese Extravergütung in analoger Anwendung der GOZ Nr. 3010 gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020.
PKV und BZÄK werten das Ergebnis als starkes Signal aller Beteiligten, dass der private Sektor gemeinsam und konstruktiv Lösungen findet, um die zahnärztliche Versorgung zu sichern.
Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen wurde nach der GOZ-Novellierung 2013 von BZÄK und PKV-Verband sowie den Beihilfestellen von Bund und Ländern eingerichtet, um im partnerschaftlichen Miteinander Rechtsunsicherheiten in Gebührenfragen zu beseitigen. Das Gremium soll Fragen der grundsätzlichen Auslegung der GOZ, der Qualitätssicherung sowie der Leistungsdefinitionen diskutieren und möglichst einvernehmlich beantworten.
Stefan Reker
– Geschäftsführer –
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.