GKV-SVSG legt Selbstverwaltung in Fesseln
Stellungnahme der KZBV unverändert kritisch
Berlin, 16. Januar 2016 – Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag zum sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) äußert sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in ihrer aktuellen Stellungnahme unverändert kritisch:
„Auch wenn einige ursprünglich vorgesehenen Regelungen und Repressalien mittlerweile nicht weiter verfolgt werden, lehnen wir auch den derzeitigen Entwurf nach wie vor klar ab. Die Grundkonzeption einer Kontroll- und Bevormundungsobrigkeit bleibt schließlich bestehen – unabhängig davon, dass der Hinwendung zu einer formalen Fachaufsicht zwischenzeitlich eine Absage erteilt wurde. Auch die verbleibenden Maßnahmen würden die Selbstverwaltungskörperschaften erheblich schwächen und für ein funktionierendes Gesundheitswesen notwendige Entscheidungsprozesse lähmen. Damit wir unsere gesetzlichen Aufgaben aber erfüllen können, benötigen wir den dafür unverzichtbaren Handlungs- und Gestaltungsspielraum“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Besonders kritisch sieht die KZBV nach wie vor
- die Pflicht zur namentlichen Abstimmung in der Vertreterversammlung, durch die sachwidrig in die freie Ausübung des Mandats der Mitglieder eingegriffen und damit gegen demokratische Grundsätze verstoßen wird,
- die haushaltsrechtlichen Vorgaben, welche die Haushaltsautonomie als wesentlichen Bestandteil der Selbstverwaltungshoheit aushöhlen und die Finanzplanung erheblich erschweren würde, sowie
- den möglichen Einsatz eines so genannten „Entsandten für besondere Angelegenheiten“, der unter bestimmten Voraussetzungen die Körperschaften von innen heraus lenken kann.
Die KZBV appelliert mit Nachdruck an den Gesetzgeber, den Gesetzentwurf vollständig zurückzuziehen. Das GKV-SVSG richtet weit mehr Schaden an, als dass es nutzt. Zumindest aber sollten die geplanten Regelungen deutlich praxistauglicher ausgestaltet werden. Nur dadurch würde verhindert, dass durch eine Verschärfung aufsichtsrechtlicher Kompetenzen die bislang bewährte Statik der gesamten Selbstverwaltung und das vertrauensvolle Arbeitsverhältnis mit der Aufsicht ohne Not beeinträchtigt werden.
Die aktuelle Stellungnahme der Vertragszahnärzteschaft zum GKV-SVSG kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.
Nadine Bicker
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts