Gemeinsame Position von BZÄK und KZBV zum Impfen durch Zahnärzte
Berlin, 1. Dezember 2021 – Die Gesundheitsministerkonferenz
hat den Bundesgesetzgeber am Montag, dem 29. November dazu
aufgerufen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um
Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheker in die laufende
Impfkampagne gegen das Corona–Virus mit einzubeziehen. Dazu
erklärten Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und Prof.
Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer
(BZÄK):
„Angesichts der viel zu hohen Infektionszahlen mit Rekordwerten
steht die Zahnärzteschaft bereit, bei der dringend notwendigen
Beschleunigung der Impfkampagne die ärztlichen Kolleginnen und
Kollegen zu unterstützen. Wir müssen in dieser besonderen
Ausnahmesituation alle verfügbaren Kräfte des
Gesundheitssystems bündeln, um die vierte Corona–Welle zu
brechen.
Mit ihrer Expertise und Fachkompetenz hat die Zahnärzteschaft
frühzeitig in der Pandemie ihre grundsätzliche Unterstützung bei
Test– und Impfmaßnahmen angeboten. Gerade im Hinblick auf
schnelle und flächendeckende Impfungen ist es jetzt wichtig, die
notwendigen, insbesondere auch personellen Ressourcen
bereitzustellen, um die aktuell besonders großen
Herausforderungen im Kampf gegen das Virus schnell und effektiv
zu bewältigen.
Zahnärzte und ihre Teams sind deshalb selbstverständlich
bereit, bei der notwendigen Beschleunigung der
Impfungen ärztliche Kollegen zunächst in externen
mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren zu
unterstützen. Falls die pandemische Lage dies erfordern sollte,
können darüber hinaus perspektivisch auch Impfungen in
Zahnarztpraxen in Betracht gezogen werden. Hierfür fehlen
derzeit jedoch noch entsprechende Voraussetzungen wie etwa
Software-Tools.
Mit Blick auf die medizinische Expertise sind Zahnärztinnen und
Zahnärzte gut vorbereitet. Sie wenden in den Praxen häufig
Medikamente an oder verordnen diese, so dass sie es gewohnt
sind, sich auf deren spezielle Anforderungen und Nebenwirkungen
vorzubereiten und einzustellen. Der technische Prozess des
Injizierens (Spritzen) gehört zur täglichen zahnärztlichen Arbeit.
Ein systemisches Tätigwerden der Zahnärzteschaft zur
Unterstützung der Impfkampagne ist dabei ausdrücklich nicht in
Konkurrenz zur Ärzteschaft zu verstehen. Da Impfen eine rein
ärztliche und keine zahnärztliche Leistung ist, müssen für
Impfungen durch die Zahnärzteschaft schnellstmöglich die
organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Gesetzgeber und Versicherungsträger sind aufgerufen, die
notwendige Rechtssicherheit zu schaffen und Haftungsfragen
abzuklären, die sich bei Impfungen durch Zahnärzte stellen.
Die Zahnärzteschafft begrüßt, wenn der Bundesgesetzgeber die
Anregung durch die Gesundheitsminister der Länder zu einer
entsprechenden gesetzlichen Grundlage zeitnah aufgreift und ein
niedrigschwelliges, bürokratiearmes Impfangebot schafft.
Zugleich sollte nicht das große Engagement der Kolleginnen und
Kollegen durch unverhältnismäßig hohe Auflagen und Hürden
ausgebremst werden.“
KZBV: Kai Fortelka
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte