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EU-Kommission kann Medizin nicht mit Gewerbe gleichsetzen

29. Mai 2017 10:03

Europäische Zahnärzte fordern Ausnahmeregeln für Gesundheitsberufe

Berlin, 29. Mai 2017 – Die geplante EU-Richtlinie zur „Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass von Berufsrecht“ setzt die Qualität der Patientenversorgung aufs Spiel. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung stellt Gesundheitsberufe auf eine Stufe mit anderen und auch gewerblichen Dienstleistungen – und wird damit der besonderen Rolle der Gesundheitsberufe für die Versorgung der Bevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten nicht gerecht.

Der europäische Dachverband der Zahnärzte, der Council of European Dentists (CED), hat in seiner Vollversammlung am 25. und 26. Mai 2017 in Malta eine politische Position verabschiedet. Die Delegierten aus allen EU-Mitgliedstaaten fordern, Gesundheitsberufe vom Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie analog zu der Ausnahme der sog. Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen.

Der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, begrüßte den CED-Beschluss: „Dies ist ein klares Signal. Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen bei den Gesundheitsberufen dienen vor allem dem Gesundheits- und Patientenschutz. Sie sichern die Qualität der Patientenversorgung und sind kein Selbstzweck!“ Die Europäische Kommission müsse endlich anerkennen, dass sich Gesundheitsdienstleistungen substantiell von der Erbringung anderer Dienstleistungen unterscheiden und nicht allein unter ökonomischen Kriterien bewertet werden können. „(Zahn)ärzte kümmern sich um das höchste Gut des Menschen: die Gesundheit“, so Engel weiter.

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hatte am 10. Januar 2017 mehrere Gesetzgebungsvorschläge präsentiert, darunter auch eine Prüfung der „Verhältnismäßigkeit“ künftiger Berufsregeln. Damit möchte die Europäische Kommission aus ihrer Sicht „überflüssige nationale Regulierung” verhindern, um das Wirtschaftswachstum ohne Barrieren anzukurbeln. Der als Verhältnismäßigkeitstest bezeichnete Richtlinienentwurf beinhaltet einen umfassenden Prüfauftrag für den nationalen Gesetzgeber. Er soll vor Änderung bestehenden Berufsrechts oder neuem Erlass anhand vordefinierter Kriterien prüfen, ob die Regulierung verhältnismäßig ist. Erfasst sind dabei alle regulierten Berufe einschließlich der Gesundheitsberufe.

Dipl.-Des. Jette Krämer, presse@bzaek.de

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