Der Bundesgesundheitsminister spielt auf Zeit! Kein Aprilscherz: das Verwaltungsgericht Berlin „wartet“ immer noch auf die Stellungnahme aus dem BMG zur Klage wegen Nichtanhebens des GOZ- Punktwertes – zweimal Verlängerung der Frist beantragt
Pressemeldung des Bundesverbandes der implantologisch tägiten Zahnärze in Europa e. V.
BDIZ EDI:
Die Feststellungs- und Verwaltungsklage von sechs Zahnärzten beim Verwaltungsgericht Berlin
kommt nicht voran. Schuld ist das Bundesgesundheitsministerium, das die Klagezustellung
zunächst nicht erhalten haben will und anschließend zweimal um Verlängerung der Stellung-
nahmefrist gebeten hat, die das Verwaltungsgericht nun bis zum 16. April 2024 gewährt hat.
Am 16. September 2023 reichte die Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak & Partner die Feststellungs- und
Verpflichtungsklage von sechs Zahnärzten beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Der Weg zur Klage, initiiert
vom BDIZ EDI, startete bereits Anfang des Jahres 2023 mit der Aufforderung an das Bundesgesundheits-
ministerium, Stellung zu beziehen zur Ungleichbehandlung bei den Honorarordnungen und zur 65 Jahre
währenden Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes. Das BMG hatte – wenig überraschend für den BDIZ EDI
– nicht reagiert.
Das BMG reagierte auch nicht auf die Aufforderung des Verwaltungsgerichts Berlin, Stellung zur nun
eingegangenen Klage zu beziehen. Erst nach wiederholter Ermahnung des Gerichts ließ das BMG
verlauten, dass „die gerichtliche Verfügung vom 21. September 2023 mit der Klageschrift bedauerlicherweise
nicht eingegangen“ sei oder es könne „ein Eingang nicht nachvollzogen werden“. Das war am 7. November
2023.
Inzwischen liegt die Klageschrift offensichtlich im BMG vor, denn die vom Lauterbach-Ministerium
beauftragte Rechtsanwaltskanzlei bat in der Verwaltungsstreitsache Christian Berger und andere gegen die
Bundesrepublik Deutschland um Aufschub für die Klageerwiderung – um neun Wochen bis zum 16. April
2024. Begründung u.a.: es seien die Osterferien dazwischen. Vom ersten Schreiben der Kanzlei Ratajczak
bis zur Klageerwiderung durch das BMG sind inzwischen mehr als ein Jahr vergangen.
„Wir sechs Kläger und der BDIZ EDI warten nun gespannt auf eine erste Stellungnahme aus dem Bundes-
gesundheitsministerium nach mehr als einem halben Jahrhundert Stagnation bei der privatzahn-ärztlichen
Honorierung. Es ist fast grotesk, dass der Minister dem Vorwurf der Untätigkeit genau so begegnet – mit
Untätigkeit, verloren gegangenen Dokumenten und mit Spiel auf Zeit. Der Minister steht bald vor dem Ende
seiner Amtsperiode, den Zahnärztinnen und Zahnärzten steht das Wasser bis zum Hals“, sagt BDIZ EDI-
Präsident Christian Berger.
Mehr Information: Anita Wuttke, Pressereferentin BDIZ EDI,
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