Zahnärzte für Niedersachsen
Aktuelles > Newscenter > ZFN-Newscenter

Das Hin und Her beim E-Rezept muss aufhören! Die KZBV zum Ausstieg der Ärzte aus dem laufenden Pilot- Projek

4. November 2022 13:17

Berlin, 4. November 2022 Anlässlich dieses erneuten Rückschlags für das
ERezept spricht sich auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
(KZBV) für einen vorläufigen Stopp des weiteren Rollouts aus, bis
entsprechende Rahmenbedingungen für eine Fortführung durch gematik und
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschaffen wurden. Zuletzt wurde
lediglich die Marke von einer halben Million ERezepten überschritten, die
vielfach nicht digital, sondern nur per TokenAusdruck in Apotheken eingelöst
werden konnten ein Medienbruch, der Patienten und Berufsstand kaum
vermittelbar ist. Nun hat die Anwendung den nächsten Rückschlag erlitten. „Wir
brauchen jetzt ein belastbares und funktionierendes UmsetzungsKonzept
gematik und BMG müssen hier liefern!“, sagte Dr. KarlGeorgPochhammer,
stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV. Praxen, die das ERezept bereits
nutzen, können und sollen das weiterhin tun. Der Rollout muss jedoch
grundsätzlich neu justiert werden.“

Nach dem Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung WestfalenLippe
unterstützen derzeit in beiden Pilotregionen die jeweiligen KVen den Rollout des
ERezepts nicht mehr aktiv. Gestern hatte auch die Kassenzahnärztliche
Vereinigung WestfalenLippe mitgeteilt, den Rollout bis auf Weiteres nicht mehr
zu unterstützen. Die von gematik und Gesellschaftern gesetzten Erfolgskriterien
besonders die Mindestquote von 25 % an ERezepten pro Region und
Versorgungssektor sind faktisch nicht mehr erreichbar. Die Ärzte hatten ihren
Ausstieg damit begründet, dass in den Testregionen kein flächendeckender
digitaler Einlöseweg für das ERezept verfügbar ist und Patientinnen und
Patienten weiter einen Papierausdruck erhalten müssen.

Die ursprüngliche Lösung der gematik in Form einer App ist momentan für die
meisten Patienten nicht nutzbar, da sie entweder die dafür notwendige eGK der
neuesten Generation oder die dazugehörige PIN noch nicht haben. Um diese
zu bekommen, müssen sich Patienten zunächst mit einem geeigneten und
zugelassenen Verfahren identifizieren. Nach dem Verbot des bis Sommer noch
möglichen, komfortablen VideoIdentVerfahren gibt es momentan nur die
Möglichkeit einer VorOrtIdentifizierung in der Filiale der zuständigen Kasse
oder mittels PostIdent. Auf absehbare Zeit wird diese Lösung nicht für die
Masse der Patientinnen und Patienten nutzbar sein.

Als mögliche Alternative war vorgesehen, das ERezept durch Vorlage der eGK
in der Apotheke einzulösen: (Zahn)Ärztinnen und (Zahnrzte stellen dabei das
ERezept aus, ssen aber kein Papier bedrucken, dass Patienten

ausgehändigt wird, die die ERezeptApp nicht nutzen können oder wollen.
Patienten könnten dann in der Apotheke ihre eGK einlesen lassen. Die
Apotheke wird so berechtigt, die vorliegenden ERezepte vom Fachdienst
abzuholen und die verordneten Medikamente abzugeben. Allerdings hat diese
von der gematik spezifizierte Umsetzung eine erhebliche sicherheitstechnische
Schwäche, da nicht ausreichend verhindert wird, dass Apotheken Rezepte
einsehen und herunterladen können, zu denen keine eGK vorliegt. Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der
Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) hatten dieser Lösung deshalb ihre
Zustimmung verweigert.

Die KZBV hatte bereits beim Beschluss dieser Lösung auf die Problematik
hingewiesen und eine datenschutz und sicherheitskonforme Umsetzung
gefordert“, erklärte Pochhammer. Bedauerlicherweise wurde dem nicht
entsprochen. Erst nachdem die erwartbaren Stellungnahmen von BfDI und BSI
vorlagen, wurden in der gematik Alternativen zu dem bemängelten Szenario in
Erwägung gezogen. Dadurch ging unnötig Zeit verloren, sodass die gematik
nun erst mit einer Umsetzung Mitte 2023 rechnet.

„Uns Zahnärzten reicht es langsam! Dieses Hin und Her muss endlich aufhören.
Die gematik muss jetzt erstmal ihre Hausaufgaben“ machen, die geforderten
digitalen Einlösewege sicher und datenschutzkonform umsetzen, bevor der
bundesweite Rollout fortgesetzt werden kann“. Das BMG solle dies als Chance
begreifen, die lange geforderte Informationskampagne für das ERezept
vorzubereiten, die trotz Start des Rollouts im September noch nicht angelaufen
ist. Bislang wurden nicht einmal die Praxen mit angekündigten
Patienteninformationen versorgt. Bei einem solch komplexen Verfahren
müssen Patienten aber rechtzeitig mitgenommen werden. Das können die
Praxen nicht auch noch leisten. Die KZBV werde weiterhin KZVen und Praxen
unterstützen, die sich freiwillig mit dem ERezept beschäftigen und dies bereits
umsetzen wollen, betonte Pochhammer.

Informationen und ein Erklärfilm zum ERezept können
hier abgerufen
werden.

KZBV/Kai Fortelka

Zurück
Im Newscenter
Lauterbachs Herz-Vorsorge-Pläne sind zu kurz gedacht: KZBV fordert dringend benötigte Mittel im Kampf gegen Volkskrankheit Parodontitis G-BA nimmt Stellung zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ – Hecken: vorgeschlagene Lösungen konterkarieren das Ziel KBV-Vorstand warnt: Regressrisiko für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen steigt immens
Weitere News