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Cyberangriffe gefährden das Gesundheitswesen

14. Mai 2017 16:48

Sie zeigen die Verletzlichkeit der Medizin. Sie zeigen, dass es bei der Kritik an dem Datenschutz nie um dem abstrakten Schutz von Daten geht, sondern um den Schutz von Menschen. Auch in Deutschland nehmen die Angriffe auf Kliniken und Arztpraxen ständig zu, auch wenn sie nicht in jedem Fall Teil der medialen Aufmerksamkeit sind. Medizindaten sind auf der ganzen Welt zunehmend ein Geschäftsfeld, in jeder Hinsicht. Trotzdem nimmt der “E-Health”-Hype täglich zu. Politik, Gesundheitsindustrie und IT- Konzerne warten auf satte Gewinne. Das Großprojekt “Elektronische Gesundheitskarte” soll das Kernstück für eine zentrale Datenhaltung aller Krankheitsdaten werden. Die Elektronische Patientenakte, so kürzlich Gesundheitsminister Gröhe, sei die “Königsanwendung”. Bei der augenblicklichen Entwicklung kann man sicher sein, die E-Akten werden künftig in der Cloud gespeichert. Gleichzeitig sorgen die politischen Institutionen in Deutschland nicht dafür, dass es einen strukturellen Schutz der Krankheitsdaten tatsächlich gibt. Jeder neue Cyberangriff oder Datenschutzskandal bestätigt uns in unserer Forderung nach einer gesicherten dezentralen modernen Punkt-zu-Punkt Kommunikation in der Medizin unter höchsten Datenschutzstandards. Nur so können Schweigepflicht und informationelle Selbstbestimmung erhalten bleiben. Das staatliche Mammutprojekt eGK hat bisher nur Milliarden verschlungen, aber erfüllt u. E. die notwendigen Ansprüche in keiner Weise.

BKA Gesetz Novelle: Kein Schutz für Berufsgeheimnisträger

Seit 2009 gibt es das BKA Gesetz. Dort wurde der Schutz für Berufsgeheimnisträger wie z.B. Ärzte, Psychologen, Journalisten, maximal ausgehöhlt. Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde entschied das Bundesverfassungsgericht 2016, dass die Regierung das Gesetz in weiten Teilen nachbessern muss. Im Eiltempo ist jetzt das BKA Gesetz von Februar mit April “nachgebessert” worden. Öffentlich berichtet wurde nur über die Fußfessel für Gefährder, viele andere kritische Inhalte wurden öffentlich nicht diskutiert. Die Delegierten der Ärztekammern in Hamburg und Niedersachsen haben vor der 2. und 3. Lesung im Bundestag auf Antrag von Dr. Silke Lüder und Dr. Axel Brunngraber kritisiert, dass das Ausforschen von Arztpraxen weiterhin auch nach der Novellierung per Telefonüberwachung und Bundestrojaner möglich ist. In letzter Sekunde hat sich auch die Bundesärztekammer eingeschaltet und eine Änderung gefordert. es wird jetzt damit gerechnet, dass es neue Verfassungsbeschwerden gegen das BKA Gesetz geben wird, welches auch an vielen anderen Punkten von Verfassungsrechtlern scharf kritisiert wird.

http://www.presseportal.de/pm/57691/3626295

http://www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/news-detail/baek-setzt-sich-fuer-schutz-des-aerztlichen-berufsgeheimnisses-ein/

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw12-pa-innen-fussfessel/497476

Sozialwahlen 2017: Initiative Patientenrechte- Datenschutz fragt die Kandidaten und macht eine Ausschreibung für ein Verfahren gegen die eGK, welches finanziell unterstützt werden soll

Die Initiative hat an die Kandidaten zur Sozialwahl ausführlich kritische Fragen zu Datenschutz und elektronische Gesundheitskarte gestellt und auch ein paar Antworten bekommen. Siehe hier:

http://patientenrechte-datenschutz.de/fragen-an-die-kandidatinnen-bei-den-gesetzlichen-krankenkassen/

https://patientenrechte-datenschutz.de/rechtshilfefonds-elektronische-gesundheitskarte/ausschreibung-des-egk-rechtshilfefonds/

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Silke Lüder
Fachärztin für Allgemeinmedizin

www.stoppt-die-e-card.de

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