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Barrierearmut: Schulterschluss von Ärzten, Zahnärzten und Politik beim Umbau von Praxen nötig

19. April 2016 14:20

Pressemeldung der KBV und der KZBV:

„Für möglichst alle Menschen einen gleichberechtigten, flächendeckenden und wohnortnahen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisten, betrachten wir als standespolitische Verpflichtung. Angesichts erheblicher Kosten – insbesondere beim barrierearmen Aus- und Umbau so genannter Bestandspraxen – bedarf es allerdings konkreter finanzieller Unterstützung, damit Zahnärzte und Ärzte dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden können. Dieses gemeinsame Anliegen von KBV und KZBV wurde nun im Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen. Für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ist das ein ganz wichtiges Signal“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Bereits seit Jahren setzen sich KBV und KZBV mit zahlreichen Projekten und Initiativen dafür ein, dass insbesondere ältere Menschen, Pflegebedürftige und Patienten mit einem Handicap die Praxis ihres Arztes oder Zahnarztes so leicht wie möglich aufsuchen können. „So haben wir zum Beispiel im vergangenen Jahr das Qualitätszirkel-Modul „Barrieren identifizieren – auf dem Weg zur barrierearmen Praxis“ ins Leben gerufen“, erläuterte der Vorstand der KBV, Dipl.-Med. Regina Feldmann.

Ein barrierearmer Aus- oder Umbau gerade von Bestandspraxen nach den gültigen Bauvorschriften ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden, die durch die ärztliche und zahnärztliche Vergütung in keiner Weise gedeckt sind. Dies belegen unter anderem Gutachten, die das Architektur- und Ingenieurbüro Opper für die KBV und die KZBV erstellt hat. Darin wurden – je nach Lage, Stockwerk, Alter und technischer Ausstattung – notwendige Investitionen kalkuliert, die mitunter im sechsstelligen Bereich liegen. Der Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans sieht daher unter anderem vor, dass das Fördermerkmal „Barrierefreiheit“ innerhalb vorhandener Förderprogramme – etwa von der Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – so ausgestaltet werden soll, dass diese auch von Ärzten und Zahnärzten als konkrete Finanzierungsgrundlage genutzt werden können.

Angesichts von aktuell mehr als sieben Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland, etwa 3,5 Millionen Pflegebedürftige bis zum Jahr 2030 und einer zunehmend alternden Gesellschaft sprechen sich KBV und KZBV für einen engen Schulterschluss mit der Politik aus, um im Interesse der betroffenen Patienten den schnellen und umfassenden Ausbau einer barrierearmen Versorgung weiter voran zu bringen.

Das Gutachten des Büros Opper für die KBV findet sich hier.

Die Broschüre „Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis“ der KBV kann hier heruntergeladen werden. Zudem haben ärztliche und zahnärztliche Institutionen zu dem Thema anlässlich einer gemeinsamen Tagung im Jahr 2013 eine Dokumentation herausgegeben.

Die KZBV-Anwendung “Virtueller Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis“ kann unter rundgang.kzbv.de abgerufen werden. Darüber hinaus hat die KZBV auf ihrer Website eine Checkliste für die barrierearme Ausgestaltung einer Praxis veröffentlicht. Mit der KZBV-App „Zahnarztsuche“ können Patienten mit dem Kriterium „Barrierearmut/Barrierefreiheit“ die Praxis ihrer Wahl finden.

 

Pressekontakt KBV:
Dezernat Kommunikation, Dr. Roland Stahl,

Pressekontakt KZBV:
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kai Fortelka,

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 162.650 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter www.kbv.de. Aktuelle Informationen der KBV erhalten Sie auch in unserem wöchentlichen Newsletter PraxisNachrichten unter www.kbv.de/praxisnachrichten sowie über die App KBV2GO! unter www.kbv.de/kbv2go. Beide Angebote sind kostenlos.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV):
Die KZBV vertritt die Interessen der gut 53.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und erfüllt staatlich zugewiesene Aufgaben eigenverantwortlich. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie unter anderem mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der GKV und zur Honorierung der Zahnärzte. Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet die KZBV im G-BA den Leistungskatalog der GKV für etwa 70 Millionen Menschen maßgeblich mit. Aktuelle Informationen über zahnärztliche Themen erhalten Sie durch unseren regelmäßigen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter.

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