Aufwertung der Dentalhygieniker in den Niederlanden ab 2020
Ab 2020 droht in den Niederlanden aufgrund des Zahnärztemangels ein “Dammbruch”, indem dann Dentalhygieniker einige bisher den Zahnärzten vorbehaltene Behandlungen vornehmen dürfen (Anästhesie, Füllungen usw.).
Aus dem “Klartext” der Bundeszahnärztekammer:
Aufwertung der Dentalhygieniker in den Niederlanden – Europäischer Dachverband der Zahnärzte übt Kritik
Der Europäische Dachverband der Zahnärzte, der Council of European Dentists (CED), hat die Entscheidung der niederländischen Regierung scharf kritisiert, Dentalhygieniker (DH) in Holland ab Januar 2020 im Rahmen eines auf maximal fünf Jahre angelegten Versuchs mit mehr Kompetenzen auszustatten. Angesichts erheblicher Unterschiede in der Ausbildung von Zahnärzten und Dentalhygienikern warnte CED-Präsident Marco Landi in einem Schreiben an die niederländische Regierung vor den negativen Folgen der Entscheidung für die Patienten.
Einer Anordnung des niederländischen Gesundheitsministers Bruno Bruins zufolge sollen Dentalhygieniker, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, ab 2020 selbstständig, d.h. ohne Aufsicht und Weisung eines Zahnarztes, Lokalanästhesien verabreichen, primäre Karies behandeln und auf eigene Entscheidung hin Röntgenaufnahmen in Form von Einzel- und Bissflügelaufnahmen anfertigen und beurteilen dürfen.
Hintergrund dieses maximal fünfjährigen Versuchs in den Niederlanden ist der eklatante Zahnarztmangel dort sowie der demografische Wandel.
Mehr zu den Plänen auf der Seite der niederländischen Regierung:www.rijksoverheid.nl