Zahnärzte für Niedersachsen
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Der letzte Versuch

7. Mai 2020 16:32

Falschaussagen sollen Kammerwahl entscheiden

Wahrscheinlich ist es tatsächlich der letzte Versuch der von Rentenempfängern geführten „Vereinigung unabhängiger Vertragszahnärzte“, als Außenstelle des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte Einfluss auf die aktive Politik der Zahnärztekammer zu nehmen.

Und wenn sich die eigene Attraktivität auf das Heraufbeschwören der „guten alten Zeit“ fokussiert, in deren Ergebnis man den Staatskommissar im Haus der KZVN hatte, dann hat man endgültig den Kontakt zur Gegenwart verloren. Und diese ist in der Tat zu komplex geworden, um sie von Verbands-Protagonisten mit dauerndem Blick in den Rückspiegel managen zu lassen. Darüber hinaus trägt „Der Verein unabhängiger Vertragszahnärzte“ bereits im Namen eine Unvereinbarkeitsklausel, wie sie ebenso für einen „Verein schwangerer Jungfrauen“ oder einen „Verein geruchsloser Parfümeure“ gelten kann.

Ganz aktuell möchte VuV Stimmen für den FVDZ akquirieren. Das ist legitim und ganz im Sinne demokratischer Gepflogenheiten in Wahlkampfzeiten. Und je mehr Adressen von Wählern für Zusendungen von Information zur Verfügung stehen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, Kreuze für die eigene Sache auf dem Wahlzettel generieren zu können.

Wahlzeiten sind bekannterweise auch Zeiten vermehrt gedruckter Unwahrheiten. Die Verbreitung von Unwahrheiten aber hat nur dort Erfolg, wo es einerseits an Wissen und andererseits an Gewissen mangelt. Zumindest beim „Wissen“ kann geholfen werden.

In dem VuV-Konglomerat vom 14. 04.2020 wird ein Dämon „Zahnärzte für Niedersachsen“ mit ebenso düsteren wie dürren Worten beschrieben; denn dort heißt es pauschal:
„Wer ZfN wählt, wählt Disziplinarmaßahmen, Strafgelder und Maulkorbpolitik“.
Unsubstantiiert und wahrheitswidrig wird behauptet, dass die „ZfN-Verantwortlichen in den Körperschaften (ZKN und KZVN)“ die Corona-Pandemie dadurch „verbösern“ würden, indem sie der Kollegenschaft Disziplinarmaßahmen androhen würden, wenn sie aufgrund individueller Umstände gezwungen sei, die Praxistätigkeit einzuschränken oder einzustellen. Abgesehen davon, dass VuV jeden Beweis für diese Behauptung schuldig bleiben muss, besteht der derzeitige Kammervorstand aus 4 FVDZ- und 3 ZfN-Mitgliedern. Wenn es also einen entsprechenden Beschluss gegeben haben sollte, so wäre der nur durch die Mehrheit der FVDZ-Mitglieder zustande gekommen. Richtig ist vielmehr, dass die ZKN unabhängig von der Zusammensetzung des Vorstandes in dieser Pandemie-Zeit stets und gemeinsam darum bemüht ist, zusätzliche Belastungen von Praxen fernzuhalten oder dort zu minimieren, wo Verfügungen des Landes Niedersachsen gelten.

OVG Lüneburg verhindert rechtswidrigen Datenzugriff

Gleich bei 4 Gerichten hatten sich 4 prominente Ruheständler des FVDZ darum bemüht, zum Zweck der Wahlwerbung Zugriff auf die Mitgliederdatei der ZKN zu erhalten. Dieses Ansinnen wurde vom Kammervorstand mehrheitlich (!) nach Anhörung der Rechtsabteilung und des externen und unabhängigen Datenschutzbeauftragten abgelehnt. Abgesehen davon, dass diese Aktion die ZKN-Rechtsabteilung über mehrere Tage nahezu lahmgelegt hatte, hat das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 15.04.2020 die Rechtsauffassung des Kammervorstandes bestätigt. Was „VuV“ in seinem Wahlrundschreiben als „rigides Vorgehen“ von „ZfN“ bezeichnet, „um sich Vorteile bei der Wahl zu verschaffen“, hält weder einer logischen noch einer rechtlichen Betrachtung stand; denn alle Gruppen werden gleichbehandelt und erhalten keinen Zugang zu den Daten der ZKN-Mitglieder.

Und wenn der Landevorsitzende des Freien Verbandes in seinem Wahlrundschreiben vom 16.04.2020 auf einen erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stade verweist, dann hat er wohl in der Eile den Beschluss des übergeordneten Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 07.04.2020 vergessen, das diesen erstinstanzlichen Beschluss im Sinne der Entscheidung des Kammerpräsidenten Bunke (ZfN) einkassiert hatte. Und auch drei andere Beschwerden namhafter Freiverbändler wurden vom OVG abgewiesen. Entweder hinkt bei wohlwollender Betrachtung der Landesvorsitzende des FVDZ der Entwicklung hinterher, oder er versucht in seinem Schreiben, was nicht ausgeschlossen erscheint, die Wähler hinter die Fichte zu locken. Beides spricht für sich.

Verhinderung von Propaganda = Maulkorb?

Seit vielen Jahren sind die Zeiten vorbei, als sich beide Gruppen in den jeweiligen Informationsblättern der ZKN und der KZVN auf Kosten aller Beitragszahler mit einseitigen Meinungen und Kommentaren bedacht hatten. Ganz sicher haben Sie seit der Zusammenlegung zweier Blätter zu dem gemeinsam von ZKN und KZVN herausgegebenen Mitteilungsblatt „NZB“ im Jahr 2016 feststellen können, dass das Blatt seither gänzlich frei ist von gruppenspezifischer Politisierung oder Werbung. Übrigens auch frei von kommerzieller Werbung. Trotzdem haben sich die Produktionskosten im Laufe dieser Zeit enorm verringert!

Wenn VuV jetzt als Maulkorbpolitik beklagt:„… dass die ZfN-Verantwortlichen von Kammer und KZVN Veröffentlichungen anderer Gruppierungen im NZB seit Jahren abgelehnt haben und das wurde sogar in einem Herausgebervertrag so festgeschrieben“, so trifft dafür der Begriff der Heuchelei nur unzureichend zu; denn alle Gruppierungen finden in dem Informationsblatt kein kostenloses Sprachrohr mehr, also auch nicht ZfN!

Verständlich, dass man sich bei VuV die alten Gewohnheiten zurückwünscht, bei denen der FVDZ uneingeschränkt und ganzjährig Wahlwerbung betreiben konnte. Aber die Zeiten haben sich geändert, wie jede Kollegin und jeder Kollege nachempfinden kann.

Zwar ist die ZfN-Fraktion im Rahmen der Kammerversammlung einem Antrag auf Kündigung des Herausgebervertrages gefolgt; aber nicht, weil sie diesen Vertrag für schlecht hielt, sondern weil sie im Rahmen der Kammerwahl einem neuen Vorstand Gelegenheit geben wollte, sich ungebunden neu zu entscheiden. Wahrscheinlich ein Demokratieverständnis, das für manches Vereinsmitglied nicht nachvollzogen werden kann.

Und wenn die ZfN-Fraktion die Mehrheit im neuen Kammervorstand erringen sollte, können Sie davon ausgehen, dass der bisherige und auf Neutralität ausgelegte Herausgebervertrag erneuert wird! Was dem FVDZ als Inhaber eines Meinungsmonopols einfallen würde, bleibt Ihrer Phantasie überlassen.

AVW als Gegenstand des Wahlkampfes?

Ja, und da wäre noch das AVW. Unser Altersversorgungswerk, das nun auch leider mehrfach vom Landesvorsitzenden des FVDZ in den Wahlkampf hineingezogen worden ist.

Immerhin hat sich der Landesvorsitzende bemüht, nicht die alten und an übler Nachrede grenzenden Vokabeln aus vorangegangenen Wahlkämpfen zu wiederholen, aber er konnte es nicht lassen, zumindest unterschwellig auf dieser Klaviatur einige Töne anzuspielen, wenn er von einem Renten-Desaster unter ZfN-Verantwortung fabuliert. Es ist müßig, auf Zusammenhänge und Feinheiten aus einer Zeit von mehr als einer Dekade einzugehen. Im Gegenzug soll auch hier nicht weiter auf die vergleichsweise schlechte Rendite bei auffallend geringem Immobilieninvestment unseres FVDZ-geführten AVW eingegangen werden und auch nicht auf die Unwahrscheinlichkeit jeder Rentenanpassung für die nächste Dekade.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen Sie gut durch die schwierige Zeit, die Ihnen, Ihrem Personal und auch denjenigen schlechte Nächte bereitet, die in der ZKN und in der KZVN Verantwortung tragen. Seien sie gewiss – alle handeln nach bestem Wissen und Gewissen.

Mit Ihrer Stimme können Sie zwar nicht auf die „große Politik“ und ihre einschneidenden Entscheidungen direkten Einfluss nehmen, aber auf das, was der Kammervorstand im Sinne der gesamten niedersächsischen Kollegenschaft leistet und voranbringen möchte. Es ist weit mehr, als nach außen sichtbar wird!

Dr. Michael Loewener, Wedemark

 

 

 

 

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