Zahnärzte für Niedersachsen
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Haltet den Dieb! … Oder: wie verlagere ich Verantwortung

19. Januar 2020 12:20

In dem Maße, in dem erfolgreiche Hackerangriffe auf das „sichere“ Datennetz der Telematik-Infrastruktur bekannt werden, zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die Verantwortlichkeit für eventuellen Datenmissbrauch ausgerechnet denjenigen aufgebürdet werden soll, die sich in aller Regel ohne Begeisterung und ohne eigenes Wollen an den Datenpool der TI bei Strafandrohung für Verweigerung anschließen – den Leistungserbringern. Gleichsam, als würde man auf Autobahnen das Tempo 150 km/h vorschreiben und Automobilisten danach bei Unfällen wegen überhöhter Geschwindigkeit zur Verantwortung ziehen.

So berichtet der Ärztenachrichtendienst vom 13.01.2020, dass der Chaos Computer Club (CCC) kürzlich ein Sicherheitsleck im System der TI entdeckt habe. Bundesminister Spahn sehe das Thema jedoch „gelassen“, heißt es im änd weiter.

Spahn soll nach dem Daten-Debakel gegenüber dem Tagesspiegel gesagt haben: “Zunächst einmal bin ich froh, dass die Defizite im System bereits jetzt entdeckt wurden. Zu einem Zeitpunkt, da noch keine Patientendaten gespeichert werden. Das Heißt: Patientendaten waren nicht in Gefahr. Und das heißt auch: Wir haben jetzt Zeit zu reagieren und das System zu verbessern“.

Zeit ist allerdings ein kostbares Gut, dem der Minister im richtigen Leben nicht viel Wert beizumessen scheint. Monat für Monat lässt er ein Gesetz nach dem anderen vom Stapel. Alle übrigens mit dem ausdrücklichen Hinweise in den Entwürfen „Alternativen: Keine“. Diesen je nach Sichtweise von Engstirnigkeit oder Arroganz kündenden Hinweis tragen sehr viele Gesetzesentwürfe, die die Koalition auf den Weg schiebt! Die fehlende Suche nach Alternativen scheint also Programm zu sein.

Zurück zum Thema. Nach der frohen Kunde, dass noch nichts passiert sei, nutzt Spahn die Gunst der Stunde und möchte sich „demnächst“ mit dem CCC „zusammensetzen“, um die elektronische Patientenakte „dieses Jahr weiter auf die Probe zu stellen“. Und auch die Betreibergesellschaft „gematik“ werde diese Expertise nutzen, um die TI weiterzuentwickeln. Der CCC als Dienstleister für eine überforderte Institution, die sich das BMG mehrheitlich einverleibt hat? Und dann fährt er prophylaktisch fort, indem er leichtfüßig den Fokus für bisherige Versäumnisse auf die zwangsbeteiligten Institutionen und Verbände richtet. Und, wie könnte es anders sein, bieten sich traditionell die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und (Zahn)Ärztekammern als „Watschenmänner“ an, denn das Spahn-Zitat lautet:

„Wichtig ist, dass die beteiligten Verbände und Institutionen wie KVen und Ärztekammern ihre Versäumnisse anerkannt haben und nun kurzfristig ihre Verfahren anpassen.“

Wie dreist ist das denn! Und um Ungemach vollends von sich und den Seinen fernzuhalten, führt er die niedergelassenen Ärzte direkt in die Schusslinie, wenn er hinzufügt: „Deswegen haben wir als Gesetzgeber die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, verbindlich festzulegen, wie niedergelassene Ärzte Patientendaten schützen müssen. Aber am Ende müssen die Praxisärzte das auch umsetzen. Da gibt es teilweise noch Luft nach oben!“

Damit dürfte geklärt sein, wen der Hammer trifft, wenn es denn zu den erwartbaren Lecks in der TI kommen wird. Und die fortgesetzten Bekundungen der Körperschaften, dass die Verantwortung der Leistungserbringer am Konnektor ende, entfalten lediglich symbolische Strahlkraft; denn Gerichte werden im Zweifelsfall anders entscheiden. Im Herbst letzten Jahres hatte sich Gesundheitsminister Spahn veranlasst gesehen, mit dem „Digitale-Versorgungs-Gesetz“ die KBV mit Fristsetzung Ende Juni mit der Erstellung von IT-Sicherheitsrichtlinien für Arztpraxen zu beauftragen.

Erst die Chancen und dann die Risiken?

Und da ist noch etwas: Die Datenschutzfolgeabschätzung. Wo bleibt diese, die eigentlich laut Datenschutzgrundverordnung für die TI zwingend vorgeschrieben ist? Das Haus Spahn selbst sieht sich jedoch auch derzeit immer noch nicht in der Lage, eine solche herauszugeben, was einmal mehr unterstreicht, dass dem Minister Schnelligkeit vor Sicherheit geht – frei nach der Wild-West-Methode: Erst schießen und dann nach dem Weg fragen. Das führt allerdings nicht in jedem Fall ans gewünschte Ziel.  Und es wird immer deutlicher, wer (wirtschaftliche) Chancen erhält und wer (juristische) Risiken zu tragen hat.

Obwohl Verkehrsminister Scheuer derzeit die Benchmark für kapitales Politikversagen vorlegt, könnte es in Berlin noch „Luft nach oben“ geben.

Alles in allem ein Freudenfest für Hard- und Software-Lieferanten, für App-Verkäufer und für alle, die ein Interesse an Gesundheitsdaten besitzen…

Und hier eine von vielen anderen simplen Alternativen zu einem unkontrollierbaren zentralen Datenpool mit unendlich vielen Ablassschrauben: Alle Gesundheitsdaten auf die elektronische Gesundheitskarte, die der Patient mit sich führt und jeweils nur dem Behandler seines Vertrauens offenbart und weitere zielgenaue Datenübertragungen nur mit Zustimmung des Patienten.

Dr. Michael Loewener, Wedemark
Zahnärzte für Niedersachsen – ZfN

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