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20.03.2020: Bundeszahnärztekammer zur aktuellen Situation in der Corona-Krise

20. März 2020 12:49

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich mit den zahnärztlichen Körperschaften auf Bundes- und Landesebene und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Zentrales Ergebnis: die zahnärztliche Versorgung soll weiterhin aufrechterhalten werden (Sicherstellungsauftrag). Praxisschließungen können nicht von der BZÄK oder den (Landes-)Zahnärztekammern, sondern nur vom zuständigen Gesetzgeber angeordnet werden – sei es auf Bundesebene oder in einzelnen Regionen. Schließungen sind aktuell nicht vorgesehen.

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel: „Mein großer Dank und Respekt geht an alle Kolleginnen und Kollegen sowie ihre Praxisteams für ihren unermüdlichen Einsatz in diesen schwierigen Zeiten! In einer Zeit beispielloser Herausforderungen gilt es, der Versorgung, den Praxen und den Patientinnen und Patienten gleichermaßen gerecht zu werden.

Wir verstehen die Sorgen und Nöte, denen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zurzeit tagtäglich gegenüberstehen. Wir wissen, dass vielen Praxen die Schutzkleidung ausgeht oder manche bereits keine mehr haben – wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir sind im ständigen Kontakt mit allen wichtigen Akteuren auf Bundes- und Landesebene, um schnell und angemessen reagieren zu können, leider dauern manche Prozesse länger, als wir alle uns eigentlich wünschen. Wir stellen den Zahnarztpraxen auf unserer Website alle verfügbaren Informationen zur zahnärztlichen Behandlung während der Corona-Pandemie zusammen. Die Informationen werden laufend aktualisiert und die (Landes-)Zahnärztekammern gesondert in Kenntnis gesetzt.

Die Situation in den nächsten Tagen und Wochen wird sicher nicht einfacher. Ich versichere allen Kolleginnen und Kollegen, dass wir alles für sie tun!“

Die Zahnärzte müssen vor Ort die Risiken einer Behandlung abschätzen und mit den Patienten entscheiden, ob eine Behandlung unter den vorherrschenden Bedingungen aktuell notwendig ist. Die entsprechenden Empfehlungen für Behandlungen der BZÄK wurden vom Robert Koch-Institut als sachgerecht bestätigt.

Soweit möglich, beschafft das BMG mit pragmatischen Lösungen die dringend benötigten Schutzausrüstungen, die Auslieferung an die entsprechenden Zahnärzte oder Einrichtungen soll über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen erfolgen. Die Bundeszahnärztekammer arbeitet zusätzlich daran, die Kapazitätsengpässe bei Mund-Nasen-Schutz und ggf. FFP2-Masken zusammen mit dem Handel durch Produktionsaufbau nachhaltig für Zahnärzte und ZFA in Deutschland zu sichern.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern, können Zahnärzte an den Hilfsprogrammen für Unternehmen der Bundesregierung partizipieren, etwa Kurzarbeitergeld und Kredite. Ein weiterer milliardenschwerer Schutzschirm für Kleinstunternehmer soll zeitnah aufgelegt werden. Die BZÄK hat sich – ebenso wie der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) – intensiv dafür eingesetzt, dass darunter auch Freiberufler fallen.

Die Bundeszahnärztekammer hat eine Sonderseite auf ihrer Website eingerichtet:

www.bzaek.de/coronavirus

Dort finden sich vielfältige Informationen speziell für zahnärztliche Praxen. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Praxisbetrieb zur Zeit von SARS-CoV-2/COVID 19

Die Bundeszahnärztekammer informiert zu:

www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/praxisbetrieb.html

Risikomanagement in Zahnarztpraxen

SARS-CoV-2/COVID 19 bedingt besondere Maßnahmen in zahnärztlichen Praxen. Die BZÄK informiert zu Hygienemaßnahmen, Behandlung von Patienten mit Symptomen und unaufschiebbaren zahnärztlichen Behandlungen:

www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/risikomanagement.html

Behandlungspflicht von Erkrankten

Ein Zahnarzt hat in Notfällen eine Pflicht zur Behandlung. Was gilt aber, wenn Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen nicht mehr eingehalten werden können? Die BZÄK klärt auf:

www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/behandlungspflicht-von-erkrankten.html

FAQ Coronavirus

Antworten auf wichtige Fragen im Umgang mit SARS-CoV-2/COVID 19 in der Zahnarztpraxis:

www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/faq-coronavirus.html

Pflegeheime und Senioren

Für Pflegebedürftige und Senioren besteht ein besonders hohes Risiko, an COVID 19 zu erkranken. Die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) gibt Empfehlungen:

www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/pflegeheime-und-senioren.html

Ansprechpartner in den (Landes-)Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

Die Ansprechpartner in den (Landes-)Zahnärztekammern

für Zahnärzte mit Fragen zu Sars-CoV-2/COVID 19 finden sich hier in einer Übersicht:

www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/ansprechpartner.html

Dipl.-Des. Jette Krämer / Pressestelle BZÄK

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