Lauterbachs Herz-Vorsorge-Pläne sind zu kurz gedacht: KZBV fordert dringend benötigte Mittel im Kampf gegen Volkskrankheit Parodontitis

Berlin, 9. Juli 2024 – Im Vorfeld der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):

„Die Herz-Kreislauf-Gesundheit in der Bevölkerung zu stärken, ist grundsätzlich ein gutes Ziel. Jedoch wird der Präventionsgedanke im vorliegenden Referentenentwurf nicht konsequent zu Ende gedacht. So ist Parodontitis ein wesentlicher Einflussfaktor bei der Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Insofern müssen unbedingt die Früherkennung und Prävention dieser Volkskrankheit als wesentliche Bausteine zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen gesetzlich verankert und hierfür auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Prävention kann nur dann erfolgreich funktionieren, wenn ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird. Wir fordern daher, dass die Leistungen für die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie als gesetzliche Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen anerkannt und budgetfrei gestellt, mithin extrabudgetär vergütet werden. Nur dann können die Patientinnen und Patienten ein voll-umfängliches Versorgungsangebot in Anspruch nehmen, das ihnen zusteht und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.“
Parodontitis nimmt Einfluss auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Parodontitis ist eine komplexe Entzündungserkrankung des Menschen, an der jeder zweite Erwachsene leidet. Bei einer unbehandelten, schweren Parodontitis entstehen unter anderem Veränderungen der Arterien, die das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Herzinfarkt erhöhen. Zudem treten vermehrt Bakterien in die Blutbahn ein – selbst bei alltäglichen Aktionen wie dem Kauen und Zähneputzen. Bei Patientinnen und Patienten mit entsprechender Veranlagung kann dies zu einer Herzinnenhautentzündung führen. Medizinische Prävention darf also nicht losgelöst von der Parodontitis-Bekämpfung gedacht werden.
Hohe Folgekosten bei unbehandelter Parodontitis
Durch eine unbehandelte bzw. nicht frühzeitig behandelte Parodontitis entstehen zudem hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem, die allein im zahnärztlichen Bereich bei rund 200 Mio. Euro jährlich liegen. Dazu kommen indirekte Krankheitskosten, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Mrd. Euro beziffert. „Aus diesen Gründen ist es widersprüchlich und absolut unbegreiflich, dass einer präventionsorientierten Parodontitistherapie mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die erforderlichen Mittel entzogen wurden, während die Krankenkassen künftig in die Herz-Vorsorge investieren sollen“, stellt Hendges klar.
Die KZBV-Stellungnahme zum Referentenentwurf finden auf der  Website der KZBV.

Vanessa Hönighaus
Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Christian Albaum
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

G-BA nimmt Stellung zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ – Hecken: vorgeschlagene Lösungen konterkarieren das Ziel

Berlin, 8. Juli 2024 – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit – „Gesundes-Herz-Gesetz (GHG)“ – vorgelegt. Die drei hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurden ebenso wie andere Organisationen und Verbände aus dem Gesundheitswesen gebeten, zu den geplanten Gesetzesänderungen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme wurde dem BMG übersandt.

Dazu Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Der Titel ,Gesundes-Herz-Gesetz‘ ist inhaltlich bestechend einfach – denn das Ziel, die Anzahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken und Leben zu retten, ist unstrittig. Mit zusätzlichen Check-ups sowie einer frühestmöglichen und dauerhaften Gabe von Arzneimitteln stehen jetzt vermeintlich einfache Lösungen im Raum, um diese Zivilisationserkrankung in den Griff zu bekommen. Aber die allein auf das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung fokussierten Ansätze konterkarieren die eigentliche Zielsetzung, die individuelle Gesundheitskompetenz zu verbessern und für möglichst gesundheitsfördernde Lebensbedingungen zu sorgen. Außerdem widersprechen sie dem essentiellen Grundgedanken, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nachweislich wirksam und gut sein müssen. Denn nur dann lohnt es sich, dafür Geld in die Hand zu nehmen. Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht stehen hinter den Ideen des Ministeriums, auf neue Check-ups und auf die breitere vorbeugende Einnahme von Arzneimitteln wie Statinen zu setzen, aber noch viele Fragezeichen.

Die Leistungen sollen eingeführt werden, ohne dass deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in einem systematischen und transparenten Verfahren überprüft wurden. Es soll den Ergebnissen von Prüfprozessen vorgegriffen werden, die beim G-BA bereits laufen: Sowohl zur Früherkennung von familiär bedingten Fettstoffwechselstörungen bei Kindern als auch zum Einsatz von Statinen. Gerade hoch potente Arzneimittel wie Statine können auch mit nicht unerheblichen Nebenwirkungen einhergehen. Starke Bedenken wurden nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs bereits von verschiedensten Seiten geäußert. Jetzt stellt sich die Frage, ob man sich im Ministerium mit diesen erheblichen fachlichen Bedenken ernsthaft auseinandersetzt oder die Bitte um Stellungnahmen zum ,Gesundes-Herz-Gesetz‘ nur pro forma erfolgt ist. Im Moment sind die vorgestellten Inhalte nicht dafür geeignet, dem hohen Anspruch des Gesetzestitels gerecht zu werden.“

Die Stellungnahme(PDF 299,07 kB) der drei unparteiischen Mitglieder des G-BA steht auf der Website des G-BA bereit.

KBV-Vorstand warnt: Regressrisiko für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen steigt immens

Pressemitteilung der KBV vom 04.07.2024

Vor einem „enorm steigenden Regressrisiko für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“ warnt der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit Blick auf das Medizinforschungsgesetz (MFG), das heute in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll. Dazu erklären Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

Berlin, 4. Juli 2024 – „Ein ganzes Konvolut an Änderungsanträgen hat es kurz vor Toreschluss noch zum MFG gegeben. Darin ging es auch um die sogenannten vertraulichen Erstattungsbeträge. Demnach sollen in die Verordnungssoftware Informationen und Hinweise aufgenommen werden, anhand deren die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen die Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels mit einem vertraulichen Erstattungsbetrag – den sie ja nicht kennen – einschätzen sollen. Ein solches Vorhaben ist realitätsfern, belastet einseitig die Praxen mit einem höheren Regressrisiko und zusätzlichem bürokratischen Aufwand. Die Verantwortung für die Vereinbarung von nutzenorientierten und damit wirtschaftlichen Erstattungspreisen liegt ausschließlich bei den pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen, nicht bei den verordnenden Ärztinnen und Ärzten.

Völlig unzweckmäßig ist zudem der zu erwartende Zeitverzug: Die Rahmenvorgaben Arzneimittel sind jeweils jährlich bis zum 30. September eines Kalenderjahres zu vereinbaren. Danach müssten die entsprechenden Wirtschaftlichkeitshinweise durch die Softwareanbieter in die Verordnungssoftware übernommen werden. Das wiederum ist mit einer Umsetzungsdauer von drei bis sechs Monaten verbunden. Es entsteht also eine erhebliche zeitliche Lücke, bis die entsprechenden Informationen beim einzelnen Arzt angekommen sind. Damit steigt das Regressrisiko enorm! Es ist inakzeptabel, dass der Zielkonflikt zwischen Stärkung des Pharmastandorts Deutschland einerseits und Stabilisierung der Arzneimittelausgaben andererseits auf dem Rücken der Vertragsärzte ausgetragen wird. Es darf nicht sein, dass die ohnehin schlechten Rahmenbedingungen noch einmal verschärft werden.“

Krankenkassen sollen Pharmaindustrie unterstützen

Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes:
Berlin, 04. Juli 2024
Heute beschließt der Deutsche Bundestag das Medizinforschungsgesetz, mit dem die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und damit für 90 Prozent der Bevölkerung sicher steigen werden. Hintergrund ist die Regelung, dass für die nächsten Jahre Pharmaunternehmen das Recht bekommen, die mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelten Arzneimittelpreise, die dann für alle gesetzlich und privat Versicherten in Deutschland gelten, geheim zu halten. Darüber hinaus werden erst 2022 eingeführte Regelungen („AMNOG-Leitplanken“), die vor überhöhten Preisen für patentgeschützte Medikamente, die keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen bzw. nicht quantifizierbaren Zusatznutzen haben, wieder gestrichen. Damit werden die AMNOG-Ziele – Einsparungen und Nutzenorientierung im Preis – gestrichen und gegen Wirtschaftsförderung ausgetauscht. Es ist das ausdrückliche Ziel der Bundesregierung, durch diese gesetzlichen Änderungen den Pharmaunternehmen bessere Marktbedingungen zu ermöglichen und damit den Wirtschafts- und Pharmastandort Deutschland zu stärken.
Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Wir haben nichts gegen eine staatliche Wirtschaftsförderung. Aber wir lehnen es ab, dass sich die Bundesregierung diese Förderung aus den Beitragsmitteln der GKV finanzieren lässt. Steigende Beiträge für die Supermarktkassiererin und den LKW-Fahrer, um letztlich höhere Gewinne der Pharmaindustrie zu finanzieren, halten wir für keine gute Gesundheitspolitik. Die Demontage der Leitplanken ist der falsche Schritt, denn dadurch werden sogar Medikamente ohne Zusatznutzen teurer. Gleiches gilt für geheime und intransparente Erstattungsbeträge: Sie verteuern die Versorgung, ohne sie zu verbessern. Die Patientinnen und Patienten gehen leer aus.“

Sozialpolitische Verteilungswirkung beachten

Es gibt einen zentralen sozialpolitischen Unterschied, ob die Krankenkassen aus ihren Beiträgen etwas finanzieren oder der Bund aus Steuergeldern. Wenn die gesetzlichen Krankenkassen etwas finanzieren, dann wird dies aus den Beiträgen der 58 Millionen Mitglieder (die 16 Millionen Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert) und von deren Arbeitgebern finanziert. Dabei zahlen Gutverdienende nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro. Wer 10.000 oder 15.000 Euro im Monat verdient, zahlt also nicht mehr als jemand, der 6.000 Euro verdient.
Wenn etwas aus Steuermitteln bezahlt wird, dann finanzieren alle 84 Millionen Menschen in diesem Land dies gemeinsam über Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Mehrwertsteuer usw. Damit sind dann alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung beteiligt. Auch gibt es bei der Einkommenssteuer keine Obergrenze. Alle Einkünfte werden herangezogen. Und durch die Steuerprogression in der Einkommenssteuer leisten Gutverdienende einen höheren Anteil. Hier macht es also einen Unterschied, ob jemand 6.000 oder 10.000 Euro im Monat verdient. Deshalb ist es wichtig, dass zum Beispiel staatliche Wirtschaftsförderung aus Steuermitteln finanziert wird.

Konsens gegen Geheimpreise

„Nahezu alle Akteure der Selbstverwaltung lehnen die Einführung von Geheimpreisen und den damit verbundenen Rückschritt in puncto fairer Erstattungsbedingungen und einem eingespielten Abrechnungssystem ab“, betont Stoff-Ahnis. „Dass sie entgegen allen fachlichen Argumenten nun doch vom Bundestag beschlossen werden, ist eine herbe Enttäuschung. Es droht“, so Stoff-Ahnis weiter“, nun ein zusätzlicher, erheblicher Bürokratieaufbau. Die Verknüpfung des Rechts auf Geheimpreise mit einer Forschungstätigkeit, wie mit den aktuellen Änderungsanträgen beschlossen, betont einmal mehr, dass hier zulasten der Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung Forschungsförderung betrieben werden soll.“

Die über 73 Millionen gesetzlich Versicherten mussten zum Jahresanfang einen deutlichen Anstieg der Krankenkassenbeiträge hinnehmen. Bereits heute ist klar, dass die aktuelle Gesetzgebung der Bundesregierung diesen Trend nicht bremst, sondern beschleunigt. Derzeit steigt der Druck die Krankenkassenbeiträge anzuheben mit jedem neuen Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Pressekontakt

Florian Lanz, Claudia Widmaier, Janka Hegemeister,

Gemeinsame Pressemitteilung von KZBV, KBV und ABDA – Etablierte Patientenversorgung ist gefährdet!

Frankfurt am Main, 6. Juni 2024 – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und ABDA — Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bekräftigen anlässlich der Vertreterversammlung der KZBV erneut ihren Zusammenhalt und positionieren sich klar gegen die verfehlte Gesundheitspolitik von Bundesminister Karl Lauterbach.
Es bedarf dringend unmittelbarer politischer Weichenstellungen, um vor allem die Niederlassung in eigenen Praxen und Apotheken zu fördern und so das bei Patientinnen und Patienten bewährte Gesundheitssystem zu erhalten. Andernfalls droht die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung zunehmend zu schwinden.
Die gegenwärtigen politischen Rahmenbedingungen torpedieren die Arbeit der niedergelassenen Zahnärzteschaft und Ärzteschaft sowie der Apothekerinnen und Apotheker. Eine überbordende Bürokratie, eine nicht am Praxisalltag ausgerichtete Digitalisierungsstrategie und fehlende Mittel für Prävention haben massive Folgen für Patientinnen und Patienten, die bereits jetzt sichtbar sind: ein dramatischer Rückgang bei den Parodontitis-Neubehandlungsfällen, fehlende Haus- und Fachärzte und ein zunehmend ausgedünntes Netz der Arzneimittelversorgung.
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, betont: „Eine flächendeckende zahnärztliche Versorgung, wie es sie bislang gab, ist unter den aktuellen desaströsen politischen Rahmenbedingungen kaum noch zu gewährleisten. Von dieser versorgungsfeindlichen Gesundheitspolitik besonders betroffen ist die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie. Parodontitis nimmt unter anderem Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Diabetes, rheumatische Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wenn Minister Lauterbach mit seinem ‘Gesundes Herz Gesetz’ hier eine bessere Vorsorge schaffen will, ist es völlig unverständlich und kontraproduktiv, dass zugleich unser präventionsorientierter Ansatz im Bereich der Parodontitistherapie budgetiert wurde. Die Früherkennung und Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis sind wichtige Bestandteile zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, denen in keinem Fall die finanziellen Mittel gekürzt werden dürfen.“

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, erklärt: „Statt das Fundament unser aller Gesundheitsversorgung in Form von wohnortnahen Praxen und Apotheken zu festigen, ist Minister Lauterbach auf dem besten Weg, das gesamte Gebäude einzureißen. Eine Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung verdeutlicht den Ernst der Lage: Von fast 32.000 teilnehmenden Niedergelassenen gaben 70 Prozent der Ärztinnen und Ärzte an, dass sie überlegen, aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen vorzeitig aus der Patientenversorgung auszuscheiden. Seit dem vergangenen Sommer haben wir als Körperschaften auf die Konsequenzen der aktuellen Gesundheitspolitik aufmerksam gemacht und im Rahmen unserer Möglichkeiten protestiert. Kein Politiker wird hinterher sagen können, das habe er nicht gewusst. Die wohnortnahe niedrigschwellige Versorgung durch Praxen und Apotheken ist eine der größten Errungenschaften unseres Gesundheitssystems. Diese verlässlichen Strukturen sind nicht zuletzt wertvoller sozialer Kitt in einer Gesellschaft, die zunehmend auseinanderfällt. Sie sind das Sinnbild eines Versorgungsversprechens für die Menschen in diesem Land. Das sehen die Bürgerinnen und Bürger genauso und sie werden sich auch nicht für dumm verkaufen lassen.“

Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, sagt: „Seit Jahren befindet sich die Apothekenzahl im Sinkflug und erreicht immer neue Tiefpunkte. Allein im vorigen Jahr sind rund 500 Apotheken weggefallen. Das bedeutet längere Wege für Patientinnen und Patienten zum dringend benötigten Arzneimittel – auf dem Lande, aber auch in den Städten. Auch dieses Jahr sind massive Belastungen in den Apotheken mit ihrem anhaltenden Fachkräftemangel zu spüren – ob beim Management der vielen Lieferengpässe oder beim holprigen Start des E-Rezepts. Das Apothekenhonorar wurde dagegen seit elf Jahren nicht angepasst, zuletzt hat es die Ampel-Koalition sogar gekürzt. Minister Lauterbach weiß von diesen Problemen, kündigt aber nur Scheinreformen an. Seine Ideen bedeuten sogar Leistungskürzungen, wenn künftig statt vollwertiger Apotheken nur Arzneimittelabgabestellen gegründet werden sollen. Und durch eine Umverteilung statt einer Anhebung des Honorars werden noch mehr Menschen ihre Apotheke nebenan verlieren. Damit würden wichtige Leistungen weder überall noch für alle angeboten werden. Die Apotheken müssen gestärkt und nicht kaputtgespart werden.“

Hendges, Gassen und Arnold kritisieren scharf, dass das Gesundheitssystem in seinen bewährten Strukturen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach in die falsche Richtung reformiert wird, und appellieren unmissverständlich an ihn, endlich in den Dialog mit denjenigen zu treten, die die Versorgung täglich gestalten. Die Lösungsvorschläge der Selbstverwaltung für eine Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten liegen auf dem Tisch und eine Reformbereitschaft ist gegeben. Wirklichkeitsfremden Versorgungskonzepten und Staatsmedizin ist dabei eine klare Absage zu erteilen.
Die drei großen Organisationen des Gesundheitswesens warnen eindringlich davor, dass sich die rund 84 Millionen Patientinnen und Patienten in Deutschland von einer hochwertigen und wohnortnahen sowie sozial gerechten Versorgung verabschieden müssen, wenn Minister Lauterbach den gegenwärtig eingeschlagenen Weg weiterverfolgt. Das wäre politisches Großversagen.
Um die Bevölkerung über die verheerenden Folgen dieser Politik für ihre Versorgung aufzuklären, haben alle drei Organisationen bereits bundesweite Kampagnen gestartet und appellieren an alle Patientinnen und Patienten, diese zu unterstützen und ihrem Protest über die gegenwärtige versorgungsfeindliche Politik Ausdruck zu verleihen.
Pressekontakt:

Vanessa Hönighaus,
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Dr. Roland Stahl,
Kassenärztliche Bundesvereinigung

Benjamin Rohrer,
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Vertragszahnärzteschaft fordert Kurswechsel in der Gesundheitspolitik – Staatsmedizin verhindern, niederlassungsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen

Presseinformation der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung – KZBV:

Frankfurt am Main, 5. Juni 2024 – Die Vertreterversammlung der Kassen-
zahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) fordert von der Bundesregierung
einen sofortigen Kurswechsel in ihrer Gesundheitspolitik, um die aktuellen
Fehlentwicklungen in der zahnärztlichen Versorgung zu stoppen. Zum einen
müssen wichtige Versorgungsentscheidungen unbedingt zurück in die
Hände der freiberuflichen Strukturen der Selbstverwaltung gegeben werden.
Zum anderen braucht es adäquate Rahmenbedingungen, damit eine woh-
nortnahe und flächendeckende Versorgung weiterhin sichergestellt werden
kann.
Die Vertreterversammlung appelliert an die gesundheitspolitisch Verantwort-
lichen im Bund, Voraussetzungen zu schaffen, die eine Niederlassung in ei-
gener Praxis, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen,
nachhaltig fördern und finanzielle Planungssicherheit garantieren. Dazu ge-
hört auch, die Leistungen zur Behandlung von Parodontitis sofort extrabud-
getär zu vergüten.
Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV:
„Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz bietet der Ampel die wahr-
scheinlich letzte Chance, noch in der laufenden Legislaturperiode das Ruder
in Richtung einer präventionsorientierten zahnmedizinischen Versorgung
herumzureißen. Hält Minister Lauterbach aber an seinen radikalen Vorhaben
fest, unsere bewährten Strukturen in Richtung einer am Reißbrett geplanten
zentralistisch diktierten Staatsmedizin reformieren zu wollen, gefährdet dies
die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten. Daher darf die Hand-
lungsfähigkeit der Selbstverwaltung nicht weiter ausgehöhlt werden! Unser
hochgeschätztes Gesundheitssystem fußt maßgeblich auf Praxisnähe und
unserer fachlichen Expertise.“
Dringenden politischen Handlungsbedarf sieht die Vertreterversammlung
auch an anderen Stellen: Eine überbordende Bürokratie und eine praxisun-
taugliche Digitalisierungsstrategie provozieren vorzeitige Praxisschließun-
gen und halten die junge Zahnärzteschaft zunehmend davon ab, sich
niederzulassen.
„Während der Gesundheitsminister auf Künstliche Intelligenz in allen Berei-
chen setzt, knirscht es in der Telematikinfrastruktur“, betont Dr. Karl-Georg
Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Allein in
diesem Jahr seien bereits über 30 Störungen mit teilweise tagelangen Be-
einträchtigungen für die Praxen aufgetreten. „Die Politik muss sich vielstär-
ker auf das fokussieren, was Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie
vertritt die Interessen von fast 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen
Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der größten
Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Ver-
einigungen (KZVen) in den Bundesländern. Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemein-
samen Bundesausschuss (G-BA). Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von
Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet die KZBV dort den Leistungskatalog der gesetzli-
chen Krankenversicherung (GKV) maßgeblich mit. Aktuelle Informationen über zahnärztliche Themen
erhalten Sie durch unseren regelmäßigen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter.
Digitalisierung ihrer Prozesse tatsächlich benötigen: eine stabile TI, praxis-
taugliche Anwendungen und mehr Einflussmöglichkeiten der Selbstverwal-
tung. Sanktionen, um praxisferne Anwendungen in die Versorgung zu
zwingen, sind hingegen völlig kontraproduktiv“, so Dr. Pochhammer, der
auch die geplante Ausweitung der Befugnisse der gematik im Gesundheits-
Digitalagentur-Gesetz kritisiert: „Die gematik muss sich jetzt vorrangig um
den Betrieb der TI kümmern, nicht um die Entwicklung immer neuer Dienste
und Anwendungen.“
Auch beim Setzen von technischen Standards bei (zahn-)medizinischen Da-
ten zum interdisziplinären Austausch oder zur Unterstützung der elektroni-
schen Patientenakte über die Grenzen der Praxisverwaltungssysteme (PVS)
hinweg fordert die Vertreterversammlung von der Politik eine praktikable Vor-
gehensweise.
„Grundsätzlich unterstützen wir eine stärkere Interoperabilität im Gesund-
heitswesen. Das mit dem Digitalgesetz neu aufgesetzte Zertifizierungsver-
fahren für PVS-Hersteller muss sich aber erst noch beweisen. Wir rufen alle
Beteiligten dazu auf, bei Vorgaben und Fristen mit Fingerspitzengefühl zu
agieren. Die PVS-Hersteller, die ebenso wie auch die Zahnarztpraxen unter
dem Fachkräftemangel zu leiden haben, programmieren mit Hochdruck an
stabilen und tragfähigen Softwarelösungen für die Zahnarztpraxen. Den Pra-
xen mit Abrechnungsverboten zu drohen, sofern ihre PVS-Hersteller das
kleinteilige Zertifizierungsverfahren nicht bestehen, ist nicht nur das falsche
Signal, sondern geht an der Realität völlig vorbei und kommt einer Kollektiv-
strafe gleich. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern“, ergänzt
Dr. Ute Maier, stellv. Vorsitzende des Vorstandes der KZBV.
Zwei Tage diskutiert die Vertreterversammlung in Frankfurt standespoliti-
sche Themen und fasst richtungsweisende Beschlüsse. Diese und die Re-
den der Vorstandsmitglieder stehen in Kürze auf der Website der KZBV zur
Verfügung.

Hintergrund: Die Vertreterversammlung der KZBV
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der
KZBV und zugleich oberstes Entscheidungsgremium der knapp 63.000
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung
in Deutschland teilnehmen. Sie hat 60 Mitglieder: Gesetzlich vorgeschrie-
bene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und eine Stellver-
tretung.