Dr. Lutz Riefenstahl aus Gronau wurde mit der „Silbernen Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft” ausgezeichnet..

Hannover, 10.11.2024

Anlässlich der gestrigen Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) gab es einen besonderen Höhepunkt:

    c loe                                                                                                                                                                  ZKN-Präsident Henner Bunke D.M.D./Univ. of Florida (l) überreichte die Urkunde an Dr. Lutz Riefenstahl

Der Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen, Henner Bunke D.M.D/Univ. of Florida, hat im Rahmen der Kammerversammlung der ZKN am 09.11.2025 unter langanhaltendem stehendem Applaus aller Delegierten das “langjährige Mitglied im Vorstand”, Dr. Lutz Riefenstahl, mit der silbernen Ehrennadel der Bundeszahnärztekammer ausgezeichnet.

Er kenne kaum einen Kollegen, der sich so in den letzten Jahren für die Zahnärzteschaft eingesetzt habe, deshalb sei es ihm eine große Ehre, diese Ehrennadel an ihn zu verleihen, so Bunke. Er sei sicher, dass Lutz Riefenstahl auch in den nächsten Jahren für die ZKN tätig sein werde – man werde seine speziellen Fähigkeiten benötigen. Bunke bedankte sich für den Rat und die Unterstützung in all den Jahren.

Die Übergabeformel lautete:

“Für Verdienste um den zahnärztlichen Berufsstand verleihen die Bundeszahnärztekammer und die Zahnärztekammer Niedersachsen Herrn Dr. Lutz Riefenstahl die Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft – gez. –  Berlin 08. November 2024 – Prof. Dr. Christoph Benz – Henner Bunke D.M.D./Univ. of Florida.”

Wäre er im Vorfeld gefragt worden, so hätte Lutz Riefenstahl gesagt, dass die Auszeichnung nicht in Frage käme. Damit bestätigte er die zuvor geäußerte Vermutung von Henner Bunke. Für ihn sei die Tätigkeit für den Berufsstand eine Selbstverständlichkeit, so Riefenstahl.

Vielen Kolleginnen und Kollegen ist Dr. Lutz Riefenstahl als kenntnisreicher und hilfsbereiter Kollege bekannt – und das nicht nur in Niedersachsen. Es gibt kaum einen anderen Kollegen, der praktisch “rund um die Uhr” für die zahnärztlichen Belange arbeitet, organisiert und Strategien entwirft. Und alles, ohne dabei sein kollegiales, freundliches und stets zugewandtes Wesen zu ändern.

Die „Zahnärzte für Niedersachsen – ZfN“ sind stolz und froh, dass Dr. Lutz Riefenstahl einen ganz maßgeblichen Anteil an der Entwicklung ihrer berufspolitischen Arbeit hat.

Dr. Michael Loewener                                                                                                                                                                            Zahnärzte für Niedersachsen – ZfN

Niedersächsischer Apotheken-Protest am 6. November – Kundgebung der Apotheken in Hannover

Hannover, 4. November 2024 – Am Mittwoch, den 6. November 2024, protestieren die nie-
dersächsischen Apotheken für bessere Rahmenbedingungen der Arzneimittelversorgung
durch Apotheken vor Ort. Apothekerinnen und Apotheker kommen mit ihren Teams zu einer
Kundgebung um 13 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz (Ernst-August-Platz) in Hannover zusam-
men, um für die Stärkung der Apotheken vor Ort und den Erhalt einer qualitativ hochwertigen
Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung zu kämpfen. Eröffnet wird die Kundgebung von
Versammlungsleiter Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerver-
bandes Niedersachsen e.V. (LAV). Des Weiteren haben als Redner Dr. Andreas Philippi,
Niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung; Konstantin
Kuhle, Landesvorsitzender der FDP Niedersachsen und stellvertretender Vorsitzender der
FDP-Bundestagsfraktion; Eike Holsten, Mitglied des Niedersächsischen Landtages (CDU)
und Mitglied des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung; sowie
Christan Burgdorf, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Niedersächsischer Apotheken
e.V. zugesagt. Weitere Mitglieder des niedersächsischen Landtages werden außerdem an der
Kundgebung teilnehmen.
„Am 6. November protestieren wir auf dem Bahnhofsvorplatz in Hannover für die Stabilisierung
der Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort“, sagt Berend Groeneveld, Vor-
standsvorsitzender des LAV. Gründe des Protests der Apothekerinnen und Apotheker sind
nach wie vor die Einsparungen der Bundesregierung zu Lasten der Apotheken sowie das seit
über zehn Jahren stagnierende Apothekenhonorar bei stark gestiegenen Kosten. Zudem sind
die Apotheken bundesweit immer noch mit Lieferengpässen und einem hohen bürokratischen
Aufwand konfrontiert. Des Weiteren gefährden die aktuellen Pläne des BMG, das Apotheken-
honorar innerhalb des Apothekensystems umverteilen zu wollen sowie die Einführung von
Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker ein großes Risiko für die Gesundheitsversor-
gung. Groeneveld erklärt: „Das Gesundheitssystem ist chronisch unterfinanziert, ganz beson-
ders der Bereich der Apotheken. Die Apotheken brauchen jetzt eine finanzielle Stärkung in
Form einer Erhöhung und Dynamisierung des Apothekenhonorars. Wird die Politik nicht in
dieser Form tätig, beschleunigt sie weiter den Apothekenrückgang und forciert bewusst eine
Verschlechterung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Das können und werden wir
nicht zulassen!“
LAV-Vorstandsvorsitzender Groeneveld: „Patientinnen und Patienten wollen auch weiterhin
schnell zu erreichende, kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner – am Wo-
chenende und an Feiertagen. Die Bundesregierung sollte sich bei ihren Plänen an den Be-
dürfnissen der Patientinnen und Patienten und an dem Versorgungsalltag orientieren. Und
dafür kämpfen wir!“
Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) e.V. vertritt die berufspolitischen und wirt-
schaftlichen Interessen der niedersächsischen Apothekeninhaberinnen und -inhaber in der
Öffentlichkeit, gegenüber der Politik, den Partnern im Gesundheitswesen und den Medien.
Dem Verband sind rund 1.655 niedersächsische Apotheken angeschlossen.

Landesapothekerverband Nds. e.V.:
Tanja Bimczok, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Vulnerable Patientengruppen benötigen individuelle Beratungsangebote

6. Bericht der Zahnärztlichen Patientenberatung veröffentlicht

Berlin, 29. Oktober 2024 – Vulnerable Patientinnen und Patienten benötigen häufig verstärkte Zuwendung sowie risikogruppenspezifische und bedarfsgerechte Betreuungsangebote. Oft erschweren auch Sprachprobleme oder kognitive Einschränkungen die Aufklärung über die zahnärztliche Behandlung. Das zeigt der 6. Bericht der Zahnärztlichen Patientenberatung mit dem Titel „Vulnerable Patientinnen und Patienten unterstützen”, der heute von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) veröffentlicht wurde. Im Fokus der Auswertung stehen die Beratungen vulnerabler Gruppen wie etwa Menschen hohen Alters, Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige ohne familiäre Unterstützung.

Dr. Ute Maier, stellv. Vorsitzende des Vorstandes der KZBV: „Vulnerable Patientengruppen benötigen bisweilen spezielle Behandlungsangebote oder sie müssen besondere Hürden in der Versorgung überwinden. Die Beratenden in der Zahnärztlichen Patientenberatung können in solchen Fällen oft individuelle Lösungen anbieten und Versorgungsmöglichkeiten aufzeigen und dadurch eine genuine Unterstützungs- und Lotsenfunktion übernehmen. Die Arbeit mit diesen Patientinnen und Patienten stellt die Beratenden dabei aber auch selbst vor Herausforderungen. Daher ist es wichtig, sie gezielt in ihren Gesprächsführungskompetenzen zu stärken und auf fordernde Beratungssituationen vorzubereiten. Darüber hinaus sollten ganz generell die Versorgungsbarrieren im Gesundheitssystem weiter abgebaut werden. Die Zahnärzteschaft hat bereits vor langer Zeit die Weichen für konkrete Versorgungsverbesserungen von vulnerablen Patientengruppen gestellt. Diesen Weg wollen wir verstetigen und die Versorgung weiter ausbauen, beispielsweise über positive Anreize zur freiwilligen Verbesserung der Barrierearmut von Zahnarztpraxen, aber auch über die Stärkung der Mundgesundheitskompetenz. Dabei liefert die im Rahmen des vorliegenden Berichtes durchgeführte Analyse zum Beratungsgeschehen einen entscheidenden Beitrag, um die individuellen Problemlagen vulnerabler Patientinnen und Patienten genauer zu verstehen. Klar ist aber auch, dass sich einige Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Versorgung dieser Gruppen nur umsetzen lassen, wenn sich die Politik ihrer Verantwortung bewusst wird und die hierfür zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.“

Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der BZÄK: „Um eine erfolgreiche Behandlung zu ermöglichen, ist eine vertrauensvolle Zahnarzt-Patienten-Beziehung essenziell. Das gilt insbesondere für vulnerable Patientengruppen. Denn sie haben spezielle Bedürfnisse, die bei der Behandlung beachtet werden müssen. Die Ergebnisse des aktuellen Berichts der Patientenberatung helfen der Zahnärzteschaft, diese Bedürfnisse noch besser zu erkennen und zu verstehen. Diese Erkenntnisse können in den Behandlungsalltag einfließen, um die zahnärztliche Fürsorge für vulnerable Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern. Der Zahnärzteschaft ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen unabhängig von Versicherungsstatus, Alter, Behinderung, Erkrankung oder sozioökonomischen Umständen einen gleichberechtigten und barrierearmen Zugang zur zahnärztlichen Behandlung und Prävention erhalten. Der gerade vom Bundesgesundheitsministerium in Erarbeitung befindliche Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen wird hoffentlich weitere Hürden abbauen.“

Dem Bericht zur Arbeit der Beratungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern zufolge haben sich in den Jahren 2022 und 2023 bundesweit rund 64.000 Ratsuchende an die Zahnärztlichen Patientenberatungsstellen gewandt. Gut die Hälfte der Anfragen (56 Prozent) drehte sich dabei um Kosten, Rechte und Leistungsansprüche bei zahnmedizinischen Behandlungen. Über alle Beratungsthemen hinweg konnte den Ratsuchenden meist unmittelbar weitergeholfen werden.

6. Bericht zur Evaluation der Zahnärztlichen Patientenberatung – zentrale Ergebnisse:
·        Die meisten Ratsuchenden (etwa 85 Prozent) sind gesetzlich krankenversichert, rund sechs Prozent haben eine private Krankenversicherung.
·        Zwischen zehn und 30 Prozent aller Beratungen betreffen Menschen mit einer besonderen Vulnerabilität.
·        In vier von fünf Fällen (81 Prozent) konnten die Patientenberatungsstellen den Patientinnen und Patienten bei ihrem Anliegen unmittelbar weiterhelfen.
·        Fast zwei Drittel (62 Prozent) der Beratungsanfragen entfallen auf die Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen. Der Anteil der Ratsuchenden ab 65 Jahren liegt bei gut 25 Prozent.
·        Die Beratungsgespräche erfolgen in den meisten Fällen
(75 Prozent) telefonisch.
·        Für die überwiegende Mehrheit der beratenen Personen
(76 Prozent) ist die Zahnärztliche Patientenberatung unmittelbar die erste Anlaufstelle bei ihren Anliegen.
Hintergrund: Die Zahnärztliche Patientenberatung
Die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern leisten bundesweit eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Expertinnen und Experten. Das Angebot richtet sich an gesetzlich und privat Krankenversicherte gleichermaßen. Anspruch und Ziel der Zahnärztlichen Patientenberatung ist es, die Eigenverantwortlichkeit und Souveränität von Patientinnen und Patienten zu stärken und dadurch die Zufriedenheit weiter zu steigern.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Beratungsstellen in den Ländern können unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de sowie auf den Websites von KZBV und BZÄK abgerufen werden. Der aktuelle Bericht der Zahnärztlichen Patientenberatung ist dort als kostenloser Download verfügbar.


BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte

KZBV: Vanessa Hönighaus

apoBank und Gesundheitsorganisationen fordern mehr Rückhalt für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

Pressemitteilung – 14. Oktober 2024

Die hochwertige flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor einer Bewährungsprobe: Ärzte, Zahnärzte und Apotheker arbeiten am Limit ihrer Kapazitäten und werden dabei zunehmend durch strikte Regulierung, Bürokratie und Kostendruck im Gesundheitssystem belastet. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten. Eine gemeinsame Kampagne der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und der zentralen Gesundheitsorganisationen, die heute unter dem Hashtag #GuteVersorgungVorOrt startet, soll den Wert der ambulanten Versorgung verdeutlichen.

„Mit dieser Initiative wollen wir den Ernst der Lage bekräftigen und das Bewusstsein in der Bevölkerung für die aktuelle Situation schärfen“, sagt Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der apoBank. „Es sollte für uns als Gesellschaft eine Grundsatzfrage sein, welche Gesundheitsversorgung wir uns für die Zukunft wünschen. Auf dem Spiel steht ein einzigartiges System, geprägt von (zahn-)medizinischer Autonomie, freier (Zahn-)Arztwahl für die Patienten und Fachexpertise in Apotheken vor Ort – ein System von hoher Qualität, mit kurzen Wegen und geschützt vor unqualifiziertem Wettbewerb.“

Die Heilberuflerinnen und Heilberufler signalisieren schon seit Langem, dass überbordende Bürokratie und wirtschaftliche Zwänge ihren Arbeitsalltag immer mehr erschweren. „Wir brauchen einen Masterplan für die Gesundheit, der nicht über die Köpfe der Heilberufler hinweg, sondern gemeinsam mit ihnen entwickelt wird“, sagt Schellenberg. „Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sind das Rückgrat der Patientenversorgung, und es ist an der Zeit, ihnen den Rücken zu stärken. Es geht um die Zukunft der Praxis und Apotheke um die Ecke – und damit um die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“

Der aktuelle gesundheitspolitische Kurs stößt auf große Kritik seitens der führenden Organisationen der Heilberufe. Sie warnen vor einer drohenden Versorgungslücke und machen auf den dringenden Handlungsbedarf der Politik aufmerksam.

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Ohne die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung in Deutschland nicht möglich. Eigentlich hat sich die Politik richtigerweise für eine Stärkung der ambulanten Versorgung ausgesprochen. Doch die Realität sieht anders aus. Keines der derzeit aktuellen Gesetzesvorhaben schafft mehr Arztzeit, geschweige denn mehr Ärztinnen und Ärzte. Im Gegenteil: Sie machen Praxen als Arbeitsplätze noch unattraktiver, sowohl für gründende oder übernehmende Kolleginnen und Kollegen als auch für das Personal.“

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „Es sind gerade die selbstständig und freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Deutschland eine Versorgung sicherstellen, die so gut ist wie in keinem anderen europäischen Land und die auf einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung beruht. Diese qualitativ hochwertige und vor allem flächendeckende zahnärztliche Versorgung, wie sie unsere Patientinnen und Patienten gewohnt sind, ist aber unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen alles andere als zukunftssicher. Denn mit einer Politik, die sich zunehmend an staatlichen Strukturen statt an einer funktionierenden Selbstverwaltung orientiert, wird es nicht gelingen, diese aufrechtzuerhalten und den erfolgreichen Weg einer präventionsorientierten Zahnmedizin weiterzugehen. Im Sinne einer bewährten und patientenorientierten Versorgung muss die Politik daher endlich wieder den Fokus auf die inhabergeführten Praxen richten und für sie gute und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen.“

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer BZÄK: „Die aktuellen politischen Reformen könnten die bewährte Versorgung vor Ort stark verändern. Die kleinen, wohnortnahen Praxen sind doch das Herzstück der Gesundheitsversorgung. Sie bieten flexible, patientennahe Lösungen und reagieren schnell auf lokale Bedürfnisse. Wir müssen die Haus-/Zahnarztpraxis als Kern der künftigen Versorgung stärken – besonders in kleineren Städten und ländlichen Gebieten. Und sie von Bürokratie entlasten. Diese Praxen sind die tragenden Säulen einer modernen Zukunft. Gerade im Lokalen sind sie unverzichtbar, um die Qualität und Erreichbarkeit der Versorgung langfristig zu sichern. Staatsnahe Versorgungsstrukturen wie in Großbritannien sehen wir äußerst kritisch.“

Gabriele Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. ABDA: „Wir freuen uns sehr, dass wir gemeinsam mit den ärztlichen Berufsorganisationen und der apoBank dieses deutliche Signal zum Erhalt der freien Heilberufe aussenden. Unsere Patientinnen und Patienten brauchen starke und leistungsfähige Apotheken und Praxen sowie einen dauerhaften, niedrigschwelligen Zugang zur heilberuflichen Beratung! Doch leider sinkt die Anzahl der Apotheken seit Längerem rapide, weil sie seit elf Jahren von allen Kostenentwicklungen abgekoppelt sind. Und die aktuelle Idee des Bundesgesundheitsministeriums, nach der Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker möglich sein sollen, wird die Versorgung noch weiter ausdünnen. Denn so kann es keine sichere Arzneimittelversorgung geben und es kommt zu zahlreichen Leistungskürzungen und Qualitätseinbußen für unsere Patientinnen und Patienten. Deswegen ist die gemeinsame Kampagne so wichtig: Sie zeigt, wie groß die Bedeutung der Heilberuflerinnen und Heilberufler für die Bevölkerung ist.“

Deutsche Apotheker- und Ärztebank

Ines Semisch

Pressesprecherin

Trotz Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025: Gemeinsame Selbstverwaltung sorgt für Erhalt einer umfassenden GKV-Versorgung

GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung:

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 11. Oktober 2024 – Auch ab dem 1. Januar 2025 bleibt der GKV-Anspruch auf
Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten – sogenannte Mehrkosten – bestehen, obwohl ab
diesem Zeitpunkt Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht
mehr verwendet werden darf. Bisher war Amalgam eines der Füllungsmaterialien, auf das
im Rahmen einer mehrkostenfreien Füllung im Seitenzahnbereich zurückgegriffen
werden konnte. Zu einer entsprechenden Anpassung der bestehenden Regelungen haben
sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im
Bewertungsausschuss verständigt. Die angepassten BEMA-Regelungen sorgen dafür,
dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien
Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig
mehrkostenfrei versorgt werden können.
Gleichzeitig können sie wie bisher gegen private Zuzahlung darüberhinausgehende
Füllungsleistungen wählen, ohne ihren Sachleistungsanspruch dem Grunde nach zu
verlieren. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten in Höhe der GKV-Versorgung,
die von den Selbstverwaltungspartnern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für
zahnärztliche Leistungen (BEMA) neu definiert worden ist. Wie bisher entscheidet der
behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin in Abstimmung mit den
Patienten und Patientinnen, welches konkrete Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall
verwendet wird. Wichtig ist, dass Patientinnen und Patienten über die in ihrem Fall
bestehende GKV-Versorgung und mögliche Versorgungsalternativen durch ihren
Zahnarzt oder ihre Zahnärztin vor der Behandlung aufgeklärt werden und sich so für eine
Versorgung entscheiden können.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
„Deutschlandweit wird es ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich keine zahnärztliche
Versorgung mit Dentalamalgam mehr geben. Gemeinsam mit der KZBV haben wir uns
auf geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle
Zahnfüllungen geeinigt. Dadurch können unsere GKV-Versicherten wie bisher
qualitätsgesichert versorgt werden, ohne aus der eigenen Tasche Mehrkosten zahlen zu
müssen. Dies zeigt, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auch unter den
aktuell sehr schwierigen finanziellen Bedingungen lösungsorientiert arbeitet, um die
gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.“
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Mit der gemeinsam erarbeiteten
Regelung von KZBV und GKV-Spitzenverband haben unsere Patientinnen und Patienten
auch weiterhin Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Füllungstherapie, die dem
aktuellen Stand der Zahnmedizin entspricht. Mit der erreichten Neuregelung ist als
grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich die Versorgung mit sogenannten
selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich, in
Ausnahmefällen können auch Bulkfill-Komposite zum Einsatz kommen. Darüber hinaus
können sich die Patientinnen und Patienten wie bisher für Alternativen entscheiden,
während die Krankenkasse auf jeden Fall die Kosten für die im BEMA festgelegte Füllung
übernimmt. Das bedeutet: Neben einer guten Grundversorgung bleibt die gewohnte
Entscheidungsfreiheit unserer Patientinnen und Patienten ohne finanzielle Einbußen
aufrechterhalten. Damit haben wir in kürzester Zeit eine praktikable Lösung gefunden,
ohne unsere Patientinnen und Patienten in eine Versorgungslücke laufen zu lassen, die
von der Politik auf EU-Ebene mit einem Amalgamverbot ohne Übergangsregelungen
fahrlässig geschaffen worden wäre. Das Thema Amalgam ist damit bis auf
zahnmedizinisch zwingende Fälle Geschichte. An diesem Beispiel zeigt sich erneut, wie
wichtig eine gut funktionierende Selbstverwaltung ist. Das Amalgamverbot wurde, leider
auch unter Zugrundelegung fachlich falscher Annahmen, quasi mit der Brechstange
durchgesetzt. Es drohte hier ein ernsthafter Schaden in der Versorgung, den KZBV und
GKV-Spitzenverband nun gemeinsam verhindern konnten.“
Die Mundgesundheit in der deutschen Bevölkerung entwickelt sich weiterhin positiv.
Durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen, wie etwa die Gruppenprophylaxe in
Kindergärten und Schulen, nimmt die Anzahl der Zahnfüllungen kontinuierlich ab. In den
allermeisten Fällen werden bereits heute zudem amalgamfreie Füllungsmaterialien
verwendet.
Zum Hintergrund:
Am 14. Juli 2023 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Änderung
der EU-Quecksilberverordnung (Verordnung (EU) 2017/852) vorgelegt, der in der
Verordnung (EU) 2024/1849 vom 13. Juni 2024 mündete. Die geänderte Verordnung
beinhaltet insbesondere folgende relevante Regelung: Ab dem 1. Januar 2025 darf
Dentalamalgam in der Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet
werden, es sei denn, die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung
wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei der jeweiligen Patientin bzw.
dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
Pressekontakt
GKV-Spitzenverband
Florian Lanz;

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Vanessa Hönighaus;

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt
die Interessen von fast 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung
teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der größten Facharztgruppen
in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in
den Bundesländern. Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-
BA). Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und
Krankenkassen gestaltet die KZBV dort den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
maßgeblich mit. Aktuelle Informationen über zahnärztliche Themen erhalten Sie durch unseren
regelmäßigen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter
Der GKV Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als
solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken-
und Pflegekassen und damit auch die Interessen der rund 75 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden
auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und
Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen
Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV Spitzenverband ist der
Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

75 Jahre Zahnärztekammer Niedersachsen Feier im Schloss Herrenhausen

Hannover, 29. August 2024:

Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) feiert in diesem Jahr ihr 75-jähriges Bestehen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 setzt sich die Kammer für die Interessen von mittlerweile rund 8.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten in Niedersachsen ein und hat sich als zentrale Institution für die Weiterentwicklung der zahnärztlichen Versorgung und die Förderung der Mundgesundheit etabliert.

Das Jubiläum feiert die Zahnärztekammer Niedersachsen am Freitag (30.08.2024) bei einer Veranstaltung im Schloss Herrenhausen in Hannover. Insgesamt werden rund 150 Gäste erwartet, darunter Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi und mehrere Landtagsabgeordnete.

„Das 75-jährige Jubiläum ist ein herausragendes Ereignis für unsere Kammer“, sagt ZKN-Präsident Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida. Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 habe sich die ZKN immer für die Belange der Zahnärzteschaft eingesetzt und sich als „starke Stimme im gesundheitspolitischen Diskurs“ etabliert.

Von der Organisation von Fort- und Weiterbildungen über die Förderung der Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Praxis bis hin zur Beratung der Politik in Fragen der Zahngesundheit: „Die Zahnärztekammer Niedersachsen hat sich in ihrer Geschichte immer den Herausforderungen der Zeit gestellt und die Zukunft der zahnärztlichen Versorgung aktiv mitgestaltet“, so Bunke. „Das 75-jährige Jubiläum ist für uns Anlass, stolz auf das Erreichte zurückzublicken, aber auch den Blick nach vorn zu richten. Die Erhaltung der zahnärztlichen Versorgung in Niedersachsen ist eine enorme Herausforderung der kommenden Jahre.“

ZKN-Pressesprecher Dr. Lutz Riefenstahl,
Zahnärztekammer Niedersachsen
Pressestelle
Zeißstr. 11 a, 30519 Hannover

www.zkn.de