GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung:
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 11. Oktober 2024 – Auch ab dem 1. Januar 2025 bleibt der GKV-Anspruch auf
Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten – sogenannte Mehrkosten – bestehen, obwohl ab
diesem Zeitpunkt Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht
mehr verwendet werden darf. Bisher war Amalgam eines der Füllungsmaterialien, auf das
im Rahmen einer mehrkostenfreien Füllung im Seitenzahnbereich zurückgegriffen
werden konnte. Zu einer entsprechenden Anpassung der bestehenden Regelungen haben
sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im
Bewertungsausschuss verständigt. Die angepassten BEMA-Regelungen sorgen dafür,
dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien
Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig
mehrkostenfrei versorgt werden können.
Gleichzeitig können sie wie bisher gegen private Zuzahlung darüberhinausgehende
Füllungsleistungen wählen, ohne ihren Sachleistungsanspruch dem Grunde nach zu
verlieren. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten in Höhe der GKV-Versorgung,
die von den Selbstverwaltungspartnern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für
zahnärztliche Leistungen (BEMA) neu definiert worden ist. Wie bisher entscheidet der
behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin in Abstimmung mit den
Patienten und Patientinnen, welches konkrete Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall
verwendet wird. Wichtig ist, dass Patientinnen und Patienten über die in ihrem Fall
bestehende GKV-Versorgung und mögliche Versorgungsalternativen durch ihren
Zahnarzt oder ihre Zahnärztin vor der Behandlung aufgeklärt werden und sich so für eine
Versorgung entscheiden können.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
„Deutschlandweit wird es ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich keine zahnärztliche
Versorgung mit Dentalamalgam mehr geben. Gemeinsam mit der KZBV haben wir uns
auf geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle
Zahnfüllungen geeinigt. Dadurch können unsere GKV-Versicherten wie bisher
qualitätsgesichert versorgt werden, ohne aus der eigenen Tasche Mehrkosten zahlen zu
müssen. Dies zeigt, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auch unter den
aktuell sehr schwierigen finanziellen Bedingungen lösungsorientiert arbeitet, um die
gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.“
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Mit der gemeinsam erarbeiteten
Regelung von KZBV und GKV-Spitzenverband haben unsere Patientinnen und Patienten
auch weiterhin Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Füllungstherapie, die dem
aktuellen Stand der Zahnmedizin entspricht. Mit der erreichten Neuregelung ist als
grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich die Versorgung mit sogenannten
selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich, in
Ausnahmefällen können auch Bulkfill-Komposite zum Einsatz kommen. Darüber hinaus
können sich die Patientinnen und Patienten wie bisher für Alternativen entscheiden,
während die Krankenkasse auf jeden Fall die Kosten für die im BEMA festgelegte Füllung
übernimmt. Das bedeutet: Neben einer guten Grundversorgung bleibt die gewohnte
Entscheidungsfreiheit unserer Patientinnen und Patienten ohne finanzielle Einbußen
aufrechterhalten. Damit haben wir in kürzester Zeit eine praktikable Lösung gefunden,
ohne unsere Patientinnen und Patienten in eine Versorgungslücke laufen zu lassen, die
von der Politik auf EU-Ebene mit einem Amalgamverbot ohne Übergangsregelungen
fahrlässig geschaffen worden wäre. Das Thema Amalgam ist damit bis auf
zahnmedizinisch zwingende Fälle Geschichte. An diesem Beispiel zeigt sich erneut, wie
wichtig eine gut funktionierende Selbstverwaltung ist. Das Amalgamverbot wurde, leider
auch unter Zugrundelegung fachlich falscher Annahmen, quasi mit der Brechstange
durchgesetzt. Es drohte hier ein ernsthafter Schaden in der Versorgung, den KZBV und
GKV-Spitzenverband nun gemeinsam verhindern konnten.“
Die Mundgesundheit in der deutschen Bevölkerung entwickelt sich weiterhin positiv.
Durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen, wie etwa die Gruppenprophylaxe in
Kindergärten und Schulen, nimmt die Anzahl der Zahnfüllungen kontinuierlich ab. In den
allermeisten Fällen werden bereits heute zudem amalgamfreie Füllungsmaterialien
verwendet.
Zum Hintergrund:
Am 14. Juli 2023 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Änderung
der EU-Quecksilberverordnung (Verordnung (EU) 2017/852) vorgelegt, der in der
Verordnung (EU) 2024/1849 vom 13. Juni 2024 mündete. Die geänderte Verordnung
beinhaltet insbesondere folgende relevante Regelung: Ab dem 1. Januar 2025 darf
Dentalamalgam in der Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet
werden, es sei denn, die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung
wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei der jeweiligen Patientin bzw.
dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
Pressekontakt
GKV-Spitzenverband
Florian Lanz;
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Vanessa Hönighaus;
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt
die Interessen von fast 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung
teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der größten Facharztgruppen
in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in
den Bundesländern. Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-
BA). Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und
Krankenkassen gestaltet die KZBV dort den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
maßgeblich mit. Aktuelle Informationen über zahnärztliche Themen erhalten Sie durch unseren
regelmäßigen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter
Der GKV Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als
solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken-
und Pflegekassen und damit auch die Interessen der rund 75 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden
auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und
Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen
Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV Spitzenverband ist der
Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.