In der Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 22.09.2026 beklagt dessen stellvertretende Vorstandsvorsitzende Ungerechtigkeiten bei der Terminvergabe in Facharztpraxen. Zu Recht stellt sie fest, dass die Wartezeiten für Termine bei Fachärzten sehr lang sind. Und sie verknüpft diese Tatsache mit der Bevorzugung von Privatpatienten. Ihre Forderung lautet daher: „Gerechtigkeit in der gesundheitlichen Versorgung bedeutet, dass Patientinnen und Patienten allein bei Bedarf nach medizinischer Dringlichkeit einen Termin beim Arzt bekommen, und zwar unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind“. So weit, so gut. Tatsächlich entspricht es dem Gerechtigkeitsempfinden, dass in einem hochentwickelten Land alle Menschen gleichwertig medizinisch versorgt werden, und zwar nach medizinischer Notwendigkeit und nicht nach Vermögen oder Einkommen. Niemand wünscht sich ernsthaft amerikanische Verhältnisse, bei denen kostenträchtige Behandlungen den Verkauf der Immobilie zur Folge haben können oder Operationen mangels aus Geldmangel nicht stattfinden.
Kommen wir zurück auf das deutsche Gesundheitssystem, das regelmäßig schlechtgeredet und schlechtgeschrieben wird. Der Satz von dem bestenfalls mittelmäßigen, ineffizienten und in jedem Fall zu teuren Gesundheitssystem ist inzwischen zur routinemäßigen Sprechblase verkommen, die Gesundheitspolitiker und solche, die sich dafür halten, auf der Zunge haben. Leider gehört diese Sichtweise oftmals zur journalistischen Grundausrichtung in den Medien. Eine eindimensionale Sichtweise, die sich im Laufe der Zeit verhärtet hat und deren Überwindung nur aufgrund intensiver und ergebnisoffener Recherche möglich ist und irgendwann vielleicht auch nachlesbar sein wird.
Wenn es also so ist, dass Privatversicherte bevorzugt Termine erhalten, dann ergibt sich zwangsläufig die Frage nach den Gründen. Und da setzt die Scheindebatte von Frau Stefanie Stoff-Ahnis an. Scheindebatte deshalb, weil sie nicht auf die naheliegenden Gründe eingeht, sondern eine Problemlösung für „einen gerechten und effizienten Zugang zur Versorgung zu schaffen“ darin sieht, eine gesetzliche Regelung für eine tagesaktuelle Terminplattform“ zu fordern. Auf dieser Terminplattform „würden alle Arztpraxen einen festzulegenden Anteil ihrer GKV-Termine zur Verfügung stellen“, wünscht sich die stellv. Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Und bei der Terminvergabe dürfe „nicht mehr danach gefragt werden darf, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist“, lautet eine weitere Forderung. Die wundersame Vermehrung von Brot und Fischen, bei dem „mit nur fünf Broten und zwei Fischen eine Menschenmenge von über 5000 Personen gesättigt wurde“, ist letztmals vor rund 2.000 Jahren gelungen. Und die Frage, an welcher Stelle diese Plattform angesiedelt sein sollte, wer sie hostet und wer sie bezahlt, erübrigt sich wohl an dieser Stelle!
Klartext: Die Kassen wollen die Terminbücher der Praxen okkupieren, kontrollieren und ggf. auch als Folge nichtkonformen Verhaltens sanktionieren.
Dass damit das Eindringen in die Praxisverwaltungssysteme ermöglicht wird, dürfte ein interessanter Nebeneffekt für die Kassen sein, um freie Praxen peu à peu ihrer Eigenständigkeit zu berauben und sie im Extremfall zu Nebenstellen der Krankenkasse zu degradieren. Zugegebenermaßen ein Horrorszenario für alle Praxisinhaber, die viel Geld, Mühe und Liebe für ihren Beruf investiert haben – aber bei etwas Phantasie nicht unvorstellbar.
Die Politik scheint dieser Entwicklung gegenüber nicht abgeneigt zu sein; denn insbesondere die drei letzten Gesundheitsminister haben deutlich erkennen lassen, dass ihnen am Erhalt der ambulanten Einzelpraxen nicht sonderlich gelegen ist. Das gilt übrigens auch für Apotheken und Krankenhäuser.
Es ist schlecht vorstellbar, dass den führenden Köpfe der Krankenkassen die wahrenn Ursachen für den Mangel an Terminen nicht bewusst sind: Zu geringe Ausbildungszahlen, unzureichende Honorierung durch die Krankenkassen, Budgetierungen – Nichtbezahlung erbrachter Leistungen und Kollegen und Kolleginnen, die dem bürokratischen Wahnsinn vorzeitig „Lebe wohl!“ sagen. Dass sich unter diesen Rahmenbedingungen immer weniger Studierende für eine Niederlassung – noch dazu in Randbereichen – entscheiden, ist die unübersehbare Folge. Diese Entwicklung findet gerade unter den Augen der Politik statt und ist der Hauptgrund für die unvermeidbare Verlängerung von Wartezeiten bei Ärzten und vorzugsweise bei Fachärzten.
Die Forderung nach zentraler und überwachter kollektiver Terminvergabe ist also nur das Trojanische Pferd der Krankenkassen, um der freien Praxis den Garaus zu machen. Mit einer Verbesserung der Terminsituation hat es nichts zu tun!
Die Politik muss sich entscheiden, ob sie halbherzig den Weg in die Zerstörung ambulanter Strukturen beschreiten möchte, oder ob sie das System, so wie es von den Bürgern über Jahrzehnte geschätzt wurde, erhalten möchte. Der Weg dazwischen ist nur etwas für Politiker, die in 4-Jahres-Zyklen denken.
Fazit: Mehr Ausbildung, gerechte Honorierung, verursachungsgerechte und vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, mehr Eigenbeteiligung bei nicht lebensnotwendigen Behandlungsformen.
Der Traum von der Einheitsversicherung glimmt
Die verstolperte Bemerkung von Bundeskanzler Friedrich Merz, die man als Infragestellung des dualen Gesundheitssystems auffassen könnte, sollte man nicht allzu ernst nehmen. Die Bemerkung ist unter dem Eindruck gefallen, dass der Kanzler dringend Volksnähe zeigen müsse. Anlass genug für Matthias Miersch, die Reformdebatte über das duale Krankenversicherungssystem wiederzubeleben, um den Ladenhüter Bürgerversicherung nach vorne zu bringen. Immerhin hat Markus Söder unverzüglich auf die Bremse getreten, um den Kanzler und auch die Schwesterpartei vor einem vollständigen Profilverlust zu bewahren.
Und zum Schluss die ernüchternde Prognose: An der eindimensionalen Gesundheitspolitik, die vornehmlich auf Spargesetze zu Lasten der Leistungserbringer ausgerichtet ist und sich beharrlich wirklichen Strukturreformen verweigert, wird sich erst dann etwas zum Besseren bewegen, wenn das System durch politisches Handeln bzw. Nichthandeln vollständig erodiert ist! Politik sollte sich frühzeitig entscheiden, ob sie das bewährte System erhalten und dann auch pflegen möchte, oder ob sie ein staatliches Gesundheitssystem nach Britischem Vorbild mit allen seinen Besonderheiten installieren möchte.
Regierungsverantwortliche, die vom Morgen bis zum Abend damit beschäftigt sind, sich leidzutun oder sich innerhalb einer Koalition zu zerreiben, werden kaum in der Lage sein, wirkliche Strukturreformen durchzusetzen.
Winsen/Aller, den 28.08.2026 · Die Zahnärzte für Niedersachsen e. V. (ZfN) haben ihren Vorstand für die kommenden vier Jahre neu gewählt und zugleich einen Generationenwechsel vollzogen. Die aus ganz Niedersachsen zur Mitgliederversammlung angereisten zahnärztlichen Mitglieder wählten Dr. Tilli Hanßen aus Jesteburg zur neuen Vorstandsvorsitzenden. Ihr Stellvertreter ist Dr. Fabian Godek aus Rinteln. Dem fünfköpfigen Vorstand gehören außerdem Dr. Timo Simniok aus Wedemark, Matthias Senge aus Hannover und Dr. Maja Graeser aus Garbsen an.
Mit der Neuwahl setzt ZfN auf Kontinuität und Erneuerung zugleich. Hanßen gehört dem Vorstand seit 2018 an und war seit 2022 stellvertretende Vorsitzende. Godek arbeitet seit 2022 im ZfN-Vorstand mit. Die regelmäßige Einbindung einer neuen Generation in die Verantwortung gehört seit der Gründung des Vereins im Jahr 1997 zum Selbstverständnis von ZfN. Damit verbindet der Verband gewachsene berufspolitische Erfahrung mit neuen Perspektiven für die Interessenvertretung der niedersächsischen Zahnärzteschaft.
Eine Ära endete mit dem Ausscheiden von Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, aus Wietze. Er hatte ZfN 27 Jahre lang als Vorstandsvorsitzender geführt und den Verein maßgeblich zu einem der prägenden berufspolitischen Verbände der niedersächsischen Zahnärzteschaft entwickelt. Die Mitgliederversammlung würdigte sein langjähriges, engagiertes und erfolgreiches Wirken mit Standing Ovations und einem besonderen Abschiedsgeschenk. Ebenfalls aus dem Vorstand ausgeschieden sind Dr. Juliane Schönfelder und Dr. Lutz Riefenstahl; auch ihnen dankte die Versammlung ausdrücklich für ihre Arbeit und ihr Engagement.
Die berufspolitische Bilanz der vergangenen Jahrzehnte ist eng mit der Entwicklung von ZfN verbunden: Seit 2005 stellt der Verband den Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN), seit 2015 den Präsidenten der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN). Beide Körperschaften gehören zu den vier größten ihrer Art in Deutschland. ZfN nimmt damit heute eine führende Rolle in der berufspolitischen Interessenvertretung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Niedersachsen ein.
Auf den neu gewählten Vorstand warten anspruchsvolle vier Jahre. Dazu gehören auch die kommenden Wahlen zu den Selbstverwaltungskörperschaften KZVN und ZKN. Die anwesenden Mitglieder sagten dem neuen Führungsteam dafür ihre tatkräftige Unterstützung zu.
Die Neuwahl fällt in gesundheitspolitisch bewegte Zeiten. Strikte Budgetvorgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung, zunehmende Eingriffe in die freiberufliche Berufsausübung – etwa durch einen Fachzahnarztvorbehalt für die Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen in der GKV – und eine private Gebührenordnung, deren zentraler Punktwert seit 1988 unverändert geblieben ist, stellen die Zahnärzteschaft vor erhebliche Herausforderungen. Hinzu kommen gesellschaftliche und wirtschaftliche Unsicherheiten in einem Europa, in dem unweit Deutschlands Krieg geführt wird. ZfN sieht deshalb eine starke, unabhängige und handlungsfähige berufspolitische Interessenvertretung als wichtiger denn je an.
Der für vier Jahre gewählte ZfN-Vorstand (v. l. n. r.): Dr. Timo Simniok, Dr. Tilli Hanßen (Vorsitzende), Dr. Fabian Godek (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Maja Graeser und Matthias Senge
Zum Abschluss einer Legislaturperiode ist es nicht schlecht, eine Bilanz der geleisteten Arbeit zu ziehen. Und es ist bei der Regierungsarbeit der letzten Jahre zweifellos viel gearbeitet und „auf den Weg gebracht“ worden, wie es oftmals nicht ohne Stolz heißt. Das ist ein schwieriger Akt bei einer Koalition aus zwei Parteien, die vom Grundsatz her eigentlich nicht für einander geschaffen sind. Während die eine Partei dem wirtschaftlichen Geschehen als Quelle wachsenden Wohlstandes das meiste Augenmerk widmete, strebte die andere die soziale Verbesserung von der Basis her an. Ob mehr oder weniger Kapitalismus zu mehr sozialem Frieden und zu mehr Wohlstand führt, muss jeder in dieser Zeit für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass eine Regierungspolitik, die auf ständige Kompromisslösungen angewiesen ist, keinen eindeutigen Kurs fahren kann und daher auf der Stelle tritt. War das schon während der letzten Jahre schwierig, so traten die Differenzen, zunehmend gepaart mit Lustlosigkeit, auf dem Sterbebett der Großen Koalition noch deutlicher zutage. Man musste den Eindruck gewinnen, dass der Kapitän/die Kapitänin samt Mannschaft bereits abgemustert hatten, während die neue Crew noch mit der Kleiderordnung beschäftigt war. Verantwortung sieht anders aus. Die so wichtigen und vorausblickenden Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden nach wie vor nur im Nachgang getroffen, nachdem Wissenschaftler, Ärzteverbände, Interessenvertreter und nicht zuletzt die Presse die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen als unausweichlich schildern. „Politik on demand“ gewissermaßen. Parteipolitische Scharmützel – gerne auch aus dem Süden – kamen hinzu und dilatierten unnötigerweise das Elend und die Unentschlossenheit. Offensichtlich hat es die Politik versäumt, die parteipolitische Bewertung in den Hintergrund zu stellen. Und der Gesundheitsminister schien bereits im Vorruhestand zu sein.
Was hat Spahn in Sachen Gesundheit geleistet?
Der Bundesminister für Gesundheit hat sich in den vergangenen Jahren mit Verve der Digitalisierung des Gesundheitssystems gewidmet. Im Prinzip eine notwendige und selbstverständliche Entwicklung. Er hat dabei vornehmlich und gezielt der Digitalindustrie „aufs Fahrrad“ geholfen, und er hat die „gematik“ majorisiert, die sich als unermüdlicher Digital-Treiber präsentiert. Die Umsätze sowie die Gewinne der Softwareindustrie sind dabei auf unabsehbare Zeit befördert und gesichert worden, während die Ärzteschaft mit Sanktionen bedroht und die Kassen der Krankenkassen bis auf einen Bodensatz entleert worden sind. Als Ausdruck ständigen Misstrauens wurde die Prüfbürokratie mit neuen Behörden mit pensionsberechtigtem Personal aufgebläht. Die ärztliche Expertise scheint weitgehend entbehrlich.
… und was hat er nicht geleistet?
Fragen über Fragen. Hat der Bundesgesundheitsminister die Digitalisierung der Gesundheitsämter in gleichem Maße vorangetrieben wie die Zwangsdigitalisierung der ärztlichen Praxen, bei denen die „gematik“ selbst bereits mit der TI 2.0 die Totenglocken für die ebenso teuren wie komplexen Konnektoren läutet? Hat der Platzhalter des Ministers bei der „gematik“ nicht schon lauthals über die Cloud-Lösung nachgedacht – koste es, was es wolle? Zur selben Zeit wird in der Corona-Krise von Faxgeräten in den Gesundheitsämtern berichtet. Oder hat der Minister in seiner Amtszeit dafür gesorgt, dass die Fallpauschalen außer Kraft gesetzt werden, die Krankenhäuser dazu nötigen, schwarze Zahlen zu schreiben und sich auf OPs zu konzentrieren, die eine möglichst hohe Gewinnmarge versprechen, um den Betrieb nicht zu gefährden? Ist nicht infolge dieser Denke das Personal ausgedünnt und ausgenutzt worden? Immerhin gab es stehenden Applaus! Niemand würde auf die Idee kommen, die Ausrüstung und das Personal der Feuerwehr durch Brandschäden oder die Polizei je nach Höhe ihrer Aufklärungsrate zu finanzieren. Hat der Minister in seiner Amtszeit verhindert, dass das deutsche Gesundheitssystem von privaten Investoren mit Gewinnabschöpfung okkupiert wird? Während in der Parteienlandschaft inzwischen über das trickreiche Wirken von investorgetriebenen MVZs – insbesondere in der Zahnmedizin – heftig nachgedacht wird und die Gesundheitsministerkonferenz bereits ein Umsteuern fordert, zeichnete sich Spahn allenfalls durch Halbherzigkeit aus. Erst einmal beobachten, lautete seine Empfehlung, während Investoren weiterhin expandieren. Apropos Zahnheilkunde: Hat er sich nach 33-jährigem Stillstand jemals für eine Erhöhung des GOZ-Punktwertes eingesetzt? Das nenne ich ministrable Verachtung eines Berufsstandes. Hat sich der Minister bei seiner Kollegin Klöckner dafür eingesetzt, dass das Verfüttern von Reserveantibiotika in der Massentierhaltung umgehend eingestellt wird, um Menschenleben zu retten? Hat er sich dafür eingesetzt, dass zumindest gängige Arzneimittel in Europa hergestellt werden und nicht am anderen Ende der Welt? Und das permanente Beschaffungsversagen während der Pandemie und das gegenwärtige Impf-Chaos sprechen Bände.
Ein Minister Spahn, der mit großer Hingabe und Liebe an seiner Karriere schnitzt wie ein Mittenwalder Madonnenschnitzer und dabei verantwortungsvolles und geordnetes Planen zur Eindämmung einer Pandemie vermissen lässt, läuft Gefahr, als bloßer Karrierist entlarvt zu werden.
Tradition in der Missachtung eines Berufsstandes
Wenn wir an die Namen Ehrenberg, Schmidt, Fischer, Gröhe und letztlich Spahn denken, so haben sich alle Gesundheitsminister (m/w/d) der letzten Dekaden durch eine mehr oder minder ausgeprägte Geringschätzung des ärztlichen Berufsstandes ausgezeichnet. In dieses Raster passt auch der letzte Spruch des Landes-Gesundheitsministers Laumann, der kürzlich den Ärzten denunziatorisch geraten hatte, am Sonnabend nicht auf den Golfplatz zu gehen, sondern die Zeit zum Impfen zu nutzen! Er hat sich dafür entschuldigt, aber mit seiner Entgleisung tiefen Einblick in seine Denke gegeben. Gleichzeitig haben es alle Gesundheitsminister auf mysteriöse Weise verstanden, bei ärztlichen Kongressen und Versammlungen Beifall für ihre geschmeidigen und eloquenten Grußbotschaften zu erhalten. Wir dürfen gespannt sein, ob und wie sich diese Tradition unter einer neuen Koalition fortsetzen wird. Ich ahne nichts Gutes!
Wann endlich wird eine Bundesgesundheitsministerin oder ein Bundesgesundheitsminister genügend Persönlichkeit, Unvoreingenommenheit, Charakter und idealerweise noch Sachverstand mitbringen, um die Akteure unseres hervorragenden Gesundheitssystems fair zu behandeln und die Gesundheit der Bevölkerung und nicht die Gesundheitspolitik als vordringlich zu betrachten? Es bleibt die Hoffnung.
Zum Abschluss einer Legislaturperiode ist es nicht schlecht, eine Bilanz der geleisteten Arbeit zu ziehen. Und es ist bei der Regierungsarbeit der letzten Jahre zweifellos viel gearbeitet und „auf den Weg gebracht“ worden, wie es oftmals nicht ohne Stolz heißt. Das ist ein schwieriger Akt bei einer Koalition aus zwei Parteien, die vom Grundsatz her eigentlich nicht für einander geschaffen sind. Während die eine Partei dem wirtschaftlichen Geschehen als Quelle wachsenden Wohlstandes das meiste Augenmerk widmete, strebte die andere die soziale Verbesserung von der Basis her an. Ob mehr oder weniger Kapitalismus zu mehr sozialem Frieden und zu mehr Wohlstand führt, muss jeder in dieser Zeit für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass eine Regierungspolitik, die auf ständige Kompromisslösungen angewiesen ist, keinen eindeutigen Kurs fahren kann und daher auf der Stelle tritt. War das schon während der letzten Jahre schwierig, so traten die Differenzen, zunehmend gepaart mit Lustlosigkeit, auf dem Sterbebett der Großen Koalition noch deutlicher zutage. Man musste den Eindruck gewinnen, dass der Kapitän/die Kapitänin samt Mannschaft bereits abgemustert hatten, während die neue Crew noch mit der Kleiderordnung beschäftigt war. Verantwortung sieht anders aus. Die so wichtigen und vorausblickenden Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden nach wie vor nur im Nachgang getroffen, nachdem Wissenschaftler, Ärzteverbände, Interessenvertreter und nicht zuletzt die Presse die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen als unausweichlich schildern. „Politik on demand“ gewissermaßen. Parteipolitische Scharmützel – gerne auch aus dem Süden – kamen hinzu und dilatierten unnötigerweise das Elend und die Unentschlossenheit. Offensichtlich hat es die Politik versäumt, die parteipolitische Bewertung in den Hintergrund zu stellen. Und der Gesundheitsminister schien bereits im Vorruhestand zu sein.
Was hat Spahn in Sachen Gesundheit geleistet?
Der Bundesminister für Gesundheit hat sich in den vergangenen Jahren mit Verve der Digitalisierung des Gesundheitssystems gewidmet. Im Prinzip eine notwendige und selbstverständliche Entwicklung. Er hat dabei vornehmlich und gezielt der Digitalindustrie „aufs Fahrrad“ geholfen, und er hat die „gematik“ majorisiert, die sich als unermüdlicher Digital-Treiber präsentiert. Die Umsätze sowie die Gewinne der Softwareindustrie sind dabei auf unabsehbare Zeit befördert und gesichert worden, während die Ärzteschaft mit Sanktionen bedroht und die Kassen der Krankenkassen bis auf einen Bodensatz entleert worden sind. Als Ausdruck ständigen Misstrauens wurde die Prüfbürokratie mit neuen Behörden mit pensionsberechtigtem Personal aufgebläht. Die ärztliche Expertise scheint weitgehend entbehrlich.
… und was hat er nicht geleistet?
Fragen über Fragen. Hat der Bundesgesundheitsminister die Digitalisierung der Gesundheitsämter in gleichem Maße vorangetrieben wie die Zwangsdigitalisierung der ärztlichen Praxen, bei denen die „gematik“ selbst bereits mit der TI 2.0 die Totenglocken für die ebenso teuren wie komplexen Konnektoren läutet? Hat der Platzhalter des Ministers bei der „gematik“ nicht schon lauthals über die Cloud-Lösung nachgedacht – koste es, was es wolle? Zur selben Zeit wird in der Corona-Krise von Faxgeräten in den Gesundheitsämtern berichtet. Oder hat der Minister in seiner Amtszeit dafür gesorgt, dass die Fallpauschalen außer Kraft gesetzt werden, die Krankenhäuser dazu nötigen, schwarze Zahlen zu schreiben und sich auf OPs zu konzentrieren, die eine möglichst hohe Gewinnmarge versprechen, um den Betrieb nicht zu gefährden? Ist nicht infolge dieser Denke das Personal ausgedünnt und ausgenutzt worden? Immerhin gab es stehenden Applaus! Niemand würde auf die Idee kommen, die Ausrüstung und das Personal der Feuerwehr durch Brandschäden oder die Polizei je nach Höhe ihrer Aufklärungsrate zu finanzieren. Hat der Minister in seiner Amtszeit verhindert, dass das deutsche Gesundheitssystem von privaten Investoren mit Gewinnabschöpfung okkupiert wird? Während in der Parteienlandschaft inzwischen über das trickreiche Wirken von investorgetriebenen MVZs – insbesondere in der Zahnmedizin – heftig nachgedacht wird und die Gesundheitsministerkonferenz bereits ein Umsteuern fordert, zeichnete sich Spahn allenfalls durch Halbherzigkeit aus. Erst einmal beobachten, lautete seine Empfehlung, während Investoren weiterhin expandieren. Apropos Zahnheilkunde: Hat er sich nach 33-jährigem Stillstand jemals für eine Erhöhung des GOZ-Punktwertes eingesetzt? Das nenne ich ministrable Verachtung eines Berufsstandes. Hat sich der Minister bei seiner Kollegin Klöckner dafür eingesetzt, dass das Verfüttern von Reserveantibiotika in der Massentierhaltung umgehend eingestellt wird, um Menschenleben zu retten? Hat er sich dafür eingesetzt, dass zumindest gängige Arzneimittel in Europa hergestellt werden und nicht am anderen Ende der Welt? Und das permanente Beschaffungsversagen während der Pandemie und das gegenwärtige Impf-Chaos sprechen Bände.
Ein Minister Spahn, der mit großer Hingabe und Liebe an seiner Karriere schnitzt wie ein Mittenwalder Madonnenschnitzer und dabei verantwortungsvolles und geordnetes Planen zur Eindämmung einer Pandemie vermissen lässt, läuft Gefahr, als bloßer Karrierist entlarvt zu werden.
Tradition in der Missachtung eines Berufsstandes
Wenn wir an die Namen Ehrenberg, Schmidt, Fischer, Gröhe und letztlich Spahn denken, so haben sich alle Gesundheitsminister (m/w/d) der letzten Dekaden durch eine mehr oder minder ausgeprägte Geringschätzung des ärztlichen Berufsstandes ausgezeichnet. In dieses Raster passt auch der letzte Spruch des Landes-Gesundheitsministers Laumann, der kürzlich den Ärzten denunziatorisch geraten hatte, am Sonnabend nicht auf den Golfplatz zu gehen, sondern die Zeit zum Impfen zu nutzen! Er hat sich dafür entschuldigt, aber mit seiner Entgleisung tiefen Einblick in seine Denke gegeben. Gleichzeitig haben es alle Gesundheitsminister auf mysteriöse Weise verstanden, bei ärztlichen Kongressen und Versammlungen Beifall für ihre geschmeidigen und eloquenten Grußbotschaften zu erhalten. Wir dürfen gespannt sein, ob und wie sich diese Tradition unter einer neuen Koalition fortsetzen wird. Ich ahne nichts Gutes!
Wann endlich wird eine Bundesgesundheitsministerin oder ein Bundesgesundheitsminister genügend Persönlichkeit, Unvoreingenommenheit, Charakter und idealerweise noch Sachverstand mitbringen, um die Akteure unseres hervorragenden Gesundheitssystems fair zu behandeln und die Gesundheit der Bevölkerung und nicht die Gesundheitspolitik als vordringlich zu betrachten? Es bleibt die Hoffnung.
– auf der Zielgeraden des europoäischen Gesetzgebungsverfahrens – Verordnung mit verstecktem Zündstoff – Herausgabe von Daten an Ermittlungsbehörden anderer EU-Staaten
Der Monat nähert sich seinem Ende und somit ist eine neue Verordnung fällig. Aus Berlin darf man sie derzeit nicht erwarten, da sich in vereinter Vorfreude auf das Wahlergebnis zum Deutschen Bundestag in diesen Tagen niemand mit einem neuen Würgeholz in die Öffentlichkeit traut. Aber eines ist sicher: Der Verordnungsstau ist nur von vorübergehender Natur. Nach der Wahl werden neue „Produkte“ aus den Werkhallen des Gesundheitsministeriums präsentiert werden – so oder so! Im ungünstigsten Fall wird der alte „Werkleiter“ sogar der neue sein und sich das Elend verstetigen.
In der Zwischenzeit springt Europa in die Bresche und bringt die sog. E-Evidence-Verordnung ins Spiel, in der die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit und weitere Institutionen eine weitere ernstzunehmende Gefährdung des Datenschutzes im Gesundheitswesen erkennen:
Welcher Anspruch steht hinter der neuen Verordnung?
Nach der geplanten sog. E-Evidence-Verordnung könnten zukünftig Ermittlungsbehörden anderer EU-Staaten die Herausgabe von (medizinischen) Daten verlangen. KBV-Vorstandsmitglied Kriedel sieht „nichts weniger in Gefahr als das ärztliche Berufsgeheimnis“.
Wenn, wie zu erwarten, der Europäische Rat in Kürze die E-Evidence-Verordnung verabschiedet, ist nicht ausgeschlossen, dass es Ermittlungsbehörden aus anderen EU-Staaten ermöglicht wird, Zugriff auf Patientendaten in der Cloud zu erhalten – und zwar auch ohne Zustimmung und Wissen des Praxisinhabers.
Der Entwurf der Verordnung wird gegenwärtig im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament beraten.
Bei dem Text handelt es sich um ein juristisch ausformuliertes Meisterwerk, das ganz sicher vielen Juristen mit Pensionsberechtigung für Jahre Beschäftigung gegeben hat.
Beim Lesen der ineinandergreifenden Passagen kann den Leser durchaus das Gefühl beschleichen, dass es sich, um das böse Wort von der Ermächtigung zu vermeiden, um das Zugeständnis weitestgehender Eingriffsmöglichkeiten in die Datenhoheit nahezu aller Dienstleister und deren Server auf vielen Ebenen bis hin zu den (a)sozialen Medien handelt – natürlich nur zum Zweck der „Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafsachen“ (!).
Wäre es demnach völlig ausgeschlossen, einer Person eine Straftat zu unterstellen, die mit einer mehr als dreijährigen Freiheitsstrafe bedroht wird, um an sämtliche Daten dieser Person zu gelangen?
Man wolle, so ist dem Papier zu entnehmen, die Kooperationsverfahren an das digitale Zeitalter anpassen und der Justiz und den Strafverfolgungsbehörden „Instrumente für den Umgang mit den heutigen Kommunikationsmethoden von Straftätern“ an die Hand geben, um gegen „moderne Formen der Kriminalität“ vorgehen zu können. Allerdings lässt die Verordnung viel Raum für Spekulationen, nach denen auch das ärztliche Berufsgeheimnis gefährdet sein könnte. Laut Ärztlichem Nachrichtendienst (änd) bringt es die KBV auf den Punkt, indem sie verlauten lässt: „Wir hoffen, dass Parlament und Rat hier noch zu einer Einigung finden, die dem deutschen Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht entspricht“. Andernfalls, so zitiert der änd weiter, sei in Deutschland nicht nur die ePA in Gefahr, „sondern die Digitalisierung insgesamt”.
Dr. Silke Lüder ging für die Freie Ärzteschaft (FÄ) ins Detail und erklärte: „Da alle ärztlichen Daten in Deutschland künftig in Form von elektronischen Patientenakten (ePA) bei IT-Firmen in der Cloud gespeichert werden sollen, sind auch sie nicht mehr vor der Ausforschung durch andere Staaten geschützt. Die ärztliche Schweigepflicht ist dann nur noch Makulatur, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung damit ebenfalls.“ Und das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) sieht durch die Verordnung die ärztliche Schweigepflicht bedroht und hat eine entsprechende Petition gegen die Herausgabe von Daten initiiert: https://dpnw.de/
Sicherlich darf man davon ausgehen, dass diese Verordnung mit dem nichtssagenden Namen „E-Evidence-Verordnung“ und dem gehaltvollen Inhalt trotz aller Bedenken in nahezu unveränderter Form in Kraft treten wird.