by admin1 | Nov 20, 2024 | 2024
Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes:
Berlin, 04. Juli 2024
Heute beschließt der Deutsche Bundestag das Medizinforschungsgesetz, mit dem die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und damit für 90 Prozent der Bevölkerung sicher steigen werden. Hintergrund ist die Regelung, dass für die nächsten Jahre Pharmaunternehmen das Recht bekommen, die mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelten Arzneimittelpreise, die dann für alle gesetzlich und privat Versicherten in Deutschland gelten, geheim zu halten. Darüber hinaus werden erst 2022 eingeführte Regelungen („AMNOG-Leitplanken“), die vor überhöhten Preisen für patentgeschützte Medikamente, die keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen bzw. nicht quantifizierbaren Zusatznutzen haben, wieder gestrichen. Damit werden die AMNOG-Ziele – Einsparungen und Nutzenorientierung im Preis – gestrichen und gegen Wirtschaftsförderung ausgetauscht. Es ist das ausdrückliche Ziel der Bundesregierung, durch diese gesetzlichen Änderungen den Pharmaunternehmen bessere Marktbedingungen zu ermöglichen und damit den Wirtschafts- und Pharmastandort Deutschland zu stärken.
Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Wir haben nichts gegen eine staatliche Wirtschaftsförderung. Aber wir lehnen es ab, dass sich die Bundesregierung diese Förderung aus den Beitragsmitteln der GKV finanzieren lässt. Steigende Beiträge für die Supermarktkassiererin und den LKW-Fahrer, um letztlich höhere Gewinne der Pharmaindustrie zu finanzieren, halten wir für keine gute Gesundheitspolitik. Die Demontage der Leitplanken ist der falsche Schritt, denn dadurch werden sogar Medikamente ohne Zusatznutzen teurer. Gleiches gilt für geheime und intransparente Erstattungsbeträge: Sie verteuern die Versorgung, ohne sie zu verbessern. Die Patientinnen und Patienten gehen leer aus.“
Sozialpolitische Verteilungswirkung beachten
Es gibt einen zentralen sozialpolitischen Unterschied, ob die Krankenkassen aus ihren Beiträgen etwas finanzieren oder der Bund aus Steuergeldern. Wenn die gesetzlichen Krankenkassen etwas finanzieren, dann wird dies aus den Beiträgen der 58 Millionen Mitglieder (die 16 Millionen Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert) und von deren Arbeitgebern finanziert. Dabei zahlen Gutverdienende nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro. Wer 10.000 oder 15.000 Euro im Monat verdient, zahlt also nicht mehr als jemand, der 6.000 Euro verdient.
Wenn etwas aus Steuermitteln bezahlt wird, dann finanzieren alle 84 Millionen Menschen in diesem Land dies gemeinsam über Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Mehrwertsteuer usw. Damit sind dann alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung beteiligt. Auch gibt es bei der Einkommenssteuer keine Obergrenze. Alle Einkünfte werden herangezogen. Und durch die Steuerprogression in der Einkommenssteuer leisten Gutverdienende einen höheren Anteil. Hier macht es also einen Unterschied, ob jemand 6.000 oder 10.000 Euro im Monat verdient. Deshalb ist es wichtig, dass zum Beispiel staatliche Wirtschaftsförderung aus Steuermitteln finanziert wird.
Konsens gegen Geheimpreise
„Nahezu alle Akteure der Selbstverwaltung lehnen die Einführung von Geheimpreisen und den damit verbundenen Rückschritt in puncto fairer Erstattungsbedingungen und einem eingespielten Abrechnungssystem ab“, betont Stoff-Ahnis. „Dass sie entgegen allen fachlichen Argumenten nun doch vom Bundestag beschlossen werden, ist eine herbe Enttäuschung. Es droht“, so Stoff-Ahnis weiter“, nun ein zusätzlicher, erheblicher Bürokratieaufbau. Die Verknüpfung des Rechts auf Geheimpreise mit einer Forschungstätigkeit, wie mit den aktuellen Änderungsanträgen beschlossen, betont einmal mehr, dass hier zulasten der Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung Forschungsförderung betrieben werden soll.“
Die über 73 Millionen gesetzlich Versicherten mussten zum Jahresanfang einen deutlichen Anstieg der Krankenkassenbeiträge hinnehmen. Bereits heute ist klar, dass die aktuelle Gesetzgebung der Bundesregierung diesen Trend nicht bremst, sondern beschleunigt. Derzeit steigt der Druck die Krankenkassenbeiträge anzuheben mit jedem neuen Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Pressekontakt
Florian Lanz, Claudia Widmaier, Janka Hegemeister,
by admin1 | Nov 20, 2024 | 2024
Frankfurt am Main, 6. Juni 2024 – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und ABDA — Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bekräftigen anlässlich der Vertreterversammlung der KZBV erneut ihren Zusammenhalt und positionieren sich klar gegen die verfehlte Gesundheitspolitik von Bundesminister Karl Lauterbach.
Es bedarf dringend unmittelbarer politischer Weichenstellungen, um vor allem die Niederlassung in eigenen Praxen und Apotheken zu fördern und so das bei Patientinnen und Patienten bewährte Gesundheitssystem zu erhalten. Andernfalls droht die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung zunehmend zu schwinden.
Die gegenwärtigen politischen Rahmenbedingungen torpedieren die Arbeit der niedergelassenen Zahnärzteschaft und Ärzteschaft sowie der Apothekerinnen und Apotheker. Eine überbordende Bürokratie, eine nicht am Praxisalltag ausgerichtete Digitalisierungsstrategie und fehlende Mittel für Prävention haben massive Folgen für Patientinnen und Patienten, die bereits jetzt sichtbar sind: ein dramatischer Rückgang bei den Parodontitis-Neubehandlungsfällen, fehlende Haus- und Fachärzte und ein zunehmend ausgedünntes Netz der Arzneimittelversorgung.
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, betont: „Eine flächendeckende zahnärztliche Versorgung, wie es sie bislang gab, ist unter den aktuellen desaströsen politischen Rahmenbedingungen kaum noch zu gewährleisten. Von dieser versorgungsfeindlichen Gesundheitspolitik besonders betroffen ist die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie. Parodontitis nimmt unter anderem Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Diabetes, rheumatische Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wenn Minister Lauterbach mit seinem ‘Gesundes Herz Gesetz’ hier eine bessere Vorsorge schaffen will, ist es völlig unverständlich und kontraproduktiv, dass zugleich unser präventionsorientierter Ansatz im Bereich der Parodontitistherapie budgetiert wurde. Die Früherkennung und Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis sind wichtige Bestandteile zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, denen in keinem Fall die finanziellen Mittel gekürzt werden dürfen.“
Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, erklärt: „Statt das Fundament unser aller Gesundheitsversorgung in Form von wohnortnahen Praxen und Apotheken zu festigen, ist Minister Lauterbach auf dem besten Weg, das gesamte Gebäude einzureißen. Eine Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung verdeutlicht den Ernst der Lage: Von fast 32.000 teilnehmenden Niedergelassenen gaben 70 Prozent der Ärztinnen und Ärzte an, dass sie überlegen, aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen vorzeitig aus der Patientenversorgung auszuscheiden. Seit dem vergangenen Sommer haben wir als Körperschaften auf die Konsequenzen der aktuellen Gesundheitspolitik aufmerksam gemacht und im Rahmen unserer Möglichkeiten protestiert. Kein Politiker wird hinterher sagen können, das habe er nicht gewusst. Die wohnortnahe niedrigschwellige Versorgung durch Praxen und Apotheken ist eine der größten Errungenschaften unseres Gesundheitssystems. Diese verlässlichen Strukturen sind nicht zuletzt wertvoller sozialer Kitt in einer Gesellschaft, die zunehmend auseinanderfällt. Sie sind das Sinnbild eines Versorgungsversprechens für die Menschen in diesem Land. Das sehen die Bürgerinnen und Bürger genauso und sie werden sich auch nicht für dumm verkaufen lassen.“
Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, sagt: „Seit Jahren befindet sich die Apothekenzahl im Sinkflug und erreicht immer neue Tiefpunkte. Allein im vorigen Jahr sind rund 500 Apotheken weggefallen. Das bedeutet längere Wege für Patientinnen und Patienten zum dringend benötigten Arzneimittel – auf dem Lande, aber auch in den Städten. Auch dieses Jahr sind massive Belastungen in den Apotheken mit ihrem anhaltenden Fachkräftemangel zu spüren – ob beim Management der vielen Lieferengpässe oder beim holprigen Start des E-Rezepts. Das Apothekenhonorar wurde dagegen seit elf Jahren nicht angepasst, zuletzt hat es die Ampel-Koalition sogar gekürzt. Minister Lauterbach weiß von diesen Problemen, kündigt aber nur Scheinreformen an. Seine Ideen bedeuten sogar Leistungskürzungen, wenn künftig statt vollwertiger Apotheken nur Arzneimittelabgabestellen gegründet werden sollen. Und durch eine Umverteilung statt einer Anhebung des Honorars werden noch mehr Menschen ihre Apotheke nebenan verlieren. Damit würden wichtige Leistungen weder überall noch für alle angeboten werden. Die Apotheken müssen gestärkt und nicht kaputtgespart werden.“
Hendges, Gassen und Arnold kritisieren scharf, dass das Gesundheitssystem in seinen bewährten Strukturen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach in die falsche Richtung reformiert wird, und appellieren unmissverständlich an ihn, endlich in den Dialog mit denjenigen zu treten, die die Versorgung täglich gestalten. Die Lösungsvorschläge der Selbstverwaltung für eine Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten liegen auf dem Tisch und eine Reformbereitschaft ist gegeben. Wirklichkeitsfremden Versorgungskonzepten und Staatsmedizin ist dabei eine klare Absage zu erteilen.
Die drei großen Organisationen des Gesundheitswesens warnen eindringlich davor, dass sich die rund 84 Millionen Patientinnen und Patienten in Deutschland von einer hochwertigen und wohnortnahen sowie sozial gerechten Versorgung verabschieden müssen, wenn Minister Lauterbach den gegenwärtig eingeschlagenen Weg weiterverfolgt. Das wäre politisches Großversagen.
Um die Bevölkerung über die verheerenden Folgen dieser Politik für ihre Versorgung aufzuklären, haben alle drei Organisationen bereits bundesweite Kampagnen gestartet und appellieren an alle Patientinnen und Patienten, diese zu unterstützen und ihrem Protest über die gegenwärtige versorgungsfeindliche Politik Ausdruck zu verleihen.
Pressekontakt:
Vanessa Hönighaus,
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Dr. Roland Stahl,
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Benjamin Rohrer,
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
by admin1 | Nov 20, 2024 | 2024
Presseinformation der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung – KZBV:
Frankfurt am Main, 5. Juni 2024 – Die Vertreterversammlung der Kassen-
zahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) fordert von der Bundesregierung
einen sofortigen Kurswechsel in ihrer Gesundheitspolitik, um die aktuellen
Fehlentwicklungen in der zahnärztlichen Versorgung zu stoppen. Zum einen
müssen wichtige Versorgungsentscheidungen unbedingt zurück in die
Hände der freiberuflichen Strukturen der Selbstverwaltung gegeben werden.
Zum anderen braucht es adäquate Rahmenbedingungen, damit eine woh-
nortnahe und flächendeckende Versorgung weiterhin sichergestellt werden
kann.
Die Vertreterversammlung appelliert an die gesundheitspolitisch Verantwort-
lichen im Bund, Voraussetzungen zu schaffen, die eine Niederlassung in ei-
gener Praxis, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen,
nachhaltig fördern und finanzielle Planungssicherheit garantieren. Dazu ge-
hört auch, die Leistungen zur Behandlung von Parodontitis sofort extrabud-
getär zu vergüten.
Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV:
„Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz bietet der Ampel die wahr-
scheinlich letzte Chance, noch in der laufenden Legislaturperiode das Ruder
in Richtung einer präventionsorientierten zahnmedizinischen Versorgung
herumzureißen. Hält Minister Lauterbach aber an seinen radikalen Vorhaben
fest, unsere bewährten Strukturen in Richtung einer am Reißbrett geplanten
zentralistisch diktierten Staatsmedizin reformieren zu wollen, gefährdet dies
die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten. Daher darf die Hand-
lungsfähigkeit der Selbstverwaltung nicht weiter ausgehöhlt werden! Unser
hochgeschätztes Gesundheitssystem fußt maßgeblich auf Praxisnähe und
unserer fachlichen Expertise.“
Dringenden politischen Handlungsbedarf sieht die Vertreterversammlung
auch an anderen Stellen: Eine überbordende Bürokratie und eine praxisun-
taugliche Digitalisierungsstrategie provozieren vorzeitige Praxisschließun-
gen und halten die junge Zahnärzteschaft zunehmend davon ab, sich
niederzulassen.
„Während der Gesundheitsminister auf Künstliche Intelligenz in allen Berei-
chen setzt, knirscht es in der Telematikinfrastruktur“, betont Dr. Karl-Georg
Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Allein in
diesem Jahr seien bereits über 30 Störungen mit teilweise tagelangen Be-
einträchtigungen für die Praxen aufgetreten. „Die Politik muss sich vielstär-
ker auf das fokussieren, was Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie
vertritt die Interessen von fast 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen
Versorgung teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der größten
Facharztgruppen in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Ver-
einigungen (KZVen) in den Bundesländern. Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemein-
samen Bundesausschuss (G-BA). Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von
Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen gestaltet die KZBV dort den Leistungskatalog der gesetzli-
chen Krankenversicherung (GKV) maßgeblich mit. Aktuelle Informationen über zahnärztliche Themen
erhalten Sie durch unseren regelmäßigen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter.
Digitalisierung ihrer Prozesse tatsächlich benötigen: eine stabile TI, praxis-
taugliche Anwendungen und mehr Einflussmöglichkeiten der Selbstverwal-
tung. Sanktionen, um praxisferne Anwendungen in die Versorgung zu
zwingen, sind hingegen völlig kontraproduktiv“, so Dr. Pochhammer, der
auch die geplante Ausweitung der Befugnisse der gematik im Gesundheits-
Digitalagentur-Gesetz kritisiert: „Die gematik muss sich jetzt vorrangig um
den Betrieb der TI kümmern, nicht um die Entwicklung immer neuer Dienste
und Anwendungen.“
Auch beim Setzen von technischen Standards bei (zahn-)medizinischen Da-
ten zum interdisziplinären Austausch oder zur Unterstützung der elektroni-
schen Patientenakte über die Grenzen der Praxisverwaltungssysteme (PVS)
hinweg fordert die Vertreterversammlung von der Politik eine praktikable Vor-
gehensweise.
„Grundsätzlich unterstützen wir eine stärkere Interoperabilität im Gesund-
heitswesen. Das mit dem Digitalgesetz neu aufgesetzte Zertifizierungsver-
fahren für PVS-Hersteller muss sich aber erst noch beweisen. Wir rufen alle
Beteiligten dazu auf, bei Vorgaben und Fristen mit Fingerspitzengefühl zu
agieren. Die PVS-Hersteller, die ebenso wie auch die Zahnarztpraxen unter
dem Fachkräftemangel zu leiden haben, programmieren mit Hochdruck an
stabilen und tragfähigen Softwarelösungen für die Zahnarztpraxen. Den Pra-
xen mit Abrechnungsverboten zu drohen, sofern ihre PVS-Hersteller das
kleinteilige Zertifizierungsverfahren nicht bestehen, ist nicht nur das falsche
Signal, sondern geht an der Realität völlig vorbei und kommt einer Kollektiv-
strafe gleich. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern“, ergänzt
Dr. Ute Maier, stellv. Vorsitzende des Vorstandes der KZBV.
Zwei Tage diskutiert die Vertreterversammlung in Frankfurt standespoliti-
sche Themen und fasst richtungsweisende Beschlüsse. Diese und die Re-
den der Vorstandsmitglieder stehen in Kürze auf der Website der KZBV zur
Verfügung.
Hintergrund: Die Vertreterversammlung der KZBV
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der
KZBV und zugleich oberstes Entscheidungsgremium der knapp 63.000
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung
in Deutschland teilnehmen. Sie hat 60 Mitglieder: Gesetzlich vorgeschrie-
bene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und eine Stellver-
tretung.
by admin1 | Nov 20, 2024 | 2024
Berlin, 24. Juni 2024
IGES-Gutachten zeigt: Gesundheitsausgaben für Bürgergeldbeziehende nur zu gut einem Drittel gedeckt
Es ist Aufgabe des Staates, das Existenzminimum von bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten. Nach der Rechtsprechung zählt dazu auch die Absicherung der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall. Bei den Sozialhilfebeziehenden kommen die Sozialhilfeträger, i. d. R. die Kommunen, vollständig für die Kosten der gesundheitlichen Versorgung auf. Bei der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden allerdings kommt der Bund seinen Ausgleichsverpflichtungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung nicht annähernd nach, wie ein heute in Berlin vorgelegtes Gutachten des IGES Instituts zeigt: Mit den vom Bund gezahlten Beiträgen wird nur gut ein Drittel der tatsächlichen Ausgaben für diesen Personenkreis gedeckt.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Bürgergeldbeziehende lagen 9,2 Mrd. Euro höher als die für diese Gruppe gezahlten Beiträge. Das zeigt das aktuelle Gutachten des IGES Instituts, mit dem die Deckungsquote von Einnahmen und Ausgaben der GKV für hilfebedürftige erwerbsfähige Personen im Jahr 2022 untersucht wurde.
„Durch diese systematische Unterfinanzierung gehen der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr Milliardenbeträge verloren“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Allein im Jahr 2022 haben die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen den Bundeshaushalt so mit 9,2 Milliarden Euro entlastet. Und diese jährliche Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden dürfte in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund der steigenden Zahl der Leistungsbeziehenden sogar noch höher liegen. Hier spart der Bund zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit einer ausreichenden Finanzierung der von den gesetzlichen Krankenkassen zu gewährenden gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden hätten wir zu Jahresbeginn über Beitragssatzsenkungen sprechen können, statt Beitragssatzerhöhungen umsetzen zu müssen.“
„Insgesamt sind im Jahr 2022 lediglich 39 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, inzwischen Bürgergeld, durch die für diesen Personenkreis gezahlten Beiträge gedeckt gewesen“, so Dr. Richard Ochmann, Projektleiter Gesundheitspolitik am IGES Institut. „Eine kostendeckende Pauschale hätte fast dreimal höher ausfallen müssen – statt der im Jahr 2022 tatsächlich vom Bund gezahlten Monatspauschale von 108,48 Euro hätte diese dann 311,45 Euro betragen.“
Zum Vergleich: Für privat krankenversicherte Bürgergeldbeziehende zahlt der Staat aus Steuermitteln einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von bis zu 421,77 Euro im Monat.
Hintergrund zum Gutachten
Das Gutachten ermittelt, wie umfassend Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II durch Steuermittel gedeckt sind. Es aktualisiert ein Gutachten aus dem Jahr 2017 und entstand im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes. Basis sind Auswertungen von Daten der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der gesetzlichen Krankenkassen. Demnach ergibt sich für das Jahr 2022 eine Unterfinanzierung der Gesundheitsausgaben von ALG-II-Beziehenden in Höhe von 9,2 Milliarden Euro (2016: 9,6 Milliarden Euro). Das entspricht einer Deckungsquote von 39 Prozent. Eine kostendeckende monatliche Beitragspauschale des Bundes für diese Versichertengruppe – jetzt Bürgergeldbeziehende – hätte 311,45 Euro betragen, tatsächlich waren es im Jahr 2022 nur 108,48 Euro.
Die Studie ist auf unserer Internetseite unter www.gkv-spitzenverband.de veröffentlicht.
Florian Lanz, Claudia Widmaier, Janka Hegemeister,
Jens Ofiera
by admin1 | Nov 20, 2024 | 2024
Berlin, 17. Mai 2024 – Als Teil der Selbstverwaltung kommt der zahnärztliche Berufsstand seinen Aufgaben seit jeher in bewährter Weise nach. Dazu gehört, die Versorgung präventionsorientiert auszurichten und sie gleichwertig sicherzustellen, sodass die Menschen unabhängig von Wohnort und sozialem Status Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung und Teilhabe am medizinischen Fortschritt haben. Als wesentliche Erfolge der zahnärztlichen Selbstverwaltung hat sich die Mundgesundheit der Bevölkerung in den letzten Jahren erheblich verbessert, Deutschland nimmt in diesem Bereich eine internationale Vorbildfunktion ein. Dies zeigt, dass die Selbstverwaltung ihr volles Potenzial ausschöpfen kann, wenn sie über ausreichend große Handlungs- und Gestaltungsspielräume verfügt.
„Unter der Ampel-Regierung wird aber die zahnärztliche Selbstverwaltung Schritt für Schritt beschnitten, im Gegenzug werden die Aufsichtsrechte und Entscheidungsbefugnisse des Bundes ausgeweitet. Das schwächt die Selbstverwaltung auf allen Ebenen und macht sie auch für ein Engagement des Nachwuchses wenig attraktiv“, kritisiert Martin Hengdes, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) scharf. „Um eine Selbstverwaltung zu fördern, die auch in Zukunft ihren zentralen Beitrag im Gesundheitswesen leisten kann, müssen ihre Handlungs- und Gestaltungsspielräume erhalten und ausgebaut werden. Dafür brauchen wir ein klares Bekenntnis der Politik zur Selbstverwaltung“, fordert Hendges.
Darüber hinaus bemängelt die KZBV eine zunehmende Respektlosigkeit in den Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, in denen er Organisationen der Selbstverwaltung, die ihren per Gesetz festgelegten Aufgaben nachgehen, als „Lobbygruppen“ diffamiert.
Hintergrund
Neben dem Solidaritäts- und Sachleistungsgebot als tragende Strukturprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Selbstverwaltung die wesentliche Grundlage für das Gesundheitssystem in Deutschland. Der Staat setzt den allgemeinen gesetzlichen Rahmen und weist Aufgaben und Verantwortungsbereiche den Trägern der Selbstverwaltung, darunter der KZBV für den vertragszahnärztlichen Bereich, zu. Diese erfüllen damit alle Steuerungsaufgaben in Eigenverantwortung und unterliegen lediglich der Rechtsaufsicht des Staates. Mit ihrer Versorgungsnähe und Fachkompetenz gewährleisten sie die Stabilität und Sicherung des Gesundheitswesens; zugleich wird der Staat von dieser Aufgabe entlastet.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin
Vanessa Hönighaus
Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Christian Albaum
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit