Trotz Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025: Gemeinsame Selbstverwaltung sorgt für Erhalt einer umfassenden GKV-Versorgung

GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung:

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 11. Oktober 2024 – Auch ab dem 1. Januar 2025 bleibt der GKV-Anspruch auf
Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten – sogenannte Mehrkosten – bestehen, obwohl ab
diesem Zeitpunkt Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht
mehr verwendet werden darf. Bisher war Amalgam eines der Füllungsmaterialien, auf das
im Rahmen einer mehrkostenfreien Füllung im Seitenzahnbereich zurückgegriffen
werden konnte. Zu einer entsprechenden Anpassung der bestehenden Regelungen haben
sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im
Bewertungsausschuss verständigt. Die angepassten BEMA-Regelungen sorgen dafür,
dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien
Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig
mehrkostenfrei versorgt werden können.
Gleichzeitig können sie wie bisher gegen private Zuzahlung darüberhinausgehende
Füllungsleistungen wählen, ohne ihren Sachleistungsanspruch dem Grunde nach zu
verlieren. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten in Höhe der GKV-Versorgung,
die von den Selbstverwaltungspartnern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für
zahnärztliche Leistungen (BEMA) neu definiert worden ist. Wie bisher entscheidet der
behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin in Abstimmung mit den
Patienten und Patientinnen, welches konkrete Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall
verwendet wird. Wichtig ist, dass Patientinnen und Patienten über die in ihrem Fall
bestehende GKV-Versorgung und mögliche Versorgungsalternativen durch ihren
Zahnarzt oder ihre Zahnärztin vor der Behandlung aufgeklärt werden und sich so für eine
Versorgung entscheiden können.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
„Deutschlandweit wird es ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich keine zahnärztliche
Versorgung mit Dentalamalgam mehr geben. Gemeinsam mit der KZBV haben wir uns
auf geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle
Zahnfüllungen geeinigt. Dadurch können unsere GKV-Versicherten wie bisher
qualitätsgesichert versorgt werden, ohne aus der eigenen Tasche Mehrkosten zahlen zu
müssen. Dies zeigt, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auch unter den
aktuell sehr schwierigen finanziellen Bedingungen lösungsorientiert arbeitet, um die
gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.“
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Mit der gemeinsam erarbeiteten
Regelung von KZBV und GKV-Spitzenverband haben unsere Patientinnen und Patienten
auch weiterhin Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Füllungstherapie, die dem
aktuellen Stand der Zahnmedizin entspricht. Mit der erreichten Neuregelung ist als
grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich die Versorgung mit sogenannten
selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich, in
Ausnahmefällen können auch Bulkfill-Komposite zum Einsatz kommen. Darüber hinaus
können sich die Patientinnen und Patienten wie bisher für Alternativen entscheiden,
während die Krankenkasse auf jeden Fall die Kosten für die im BEMA festgelegte Füllung
übernimmt. Das bedeutet: Neben einer guten Grundversorgung bleibt die gewohnte
Entscheidungsfreiheit unserer Patientinnen und Patienten ohne finanzielle Einbußen
aufrechterhalten. Damit haben wir in kürzester Zeit eine praktikable Lösung gefunden,
ohne unsere Patientinnen und Patienten in eine Versorgungslücke laufen zu lassen, die
von der Politik auf EU-Ebene mit einem Amalgamverbot ohne Übergangsregelungen
fahrlässig geschaffen worden wäre. Das Thema Amalgam ist damit bis auf
zahnmedizinisch zwingende Fälle Geschichte. An diesem Beispiel zeigt sich erneut, wie
wichtig eine gut funktionierende Selbstverwaltung ist. Das Amalgamverbot wurde, leider
auch unter Zugrundelegung fachlich falscher Annahmen, quasi mit der Brechstange
durchgesetzt. Es drohte hier ein ernsthafter Schaden in der Versorgung, den KZBV und
GKV-Spitzenverband nun gemeinsam verhindern konnten.“
Die Mundgesundheit in der deutschen Bevölkerung entwickelt sich weiterhin positiv.
Durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen, wie etwa die Gruppenprophylaxe in
Kindergärten und Schulen, nimmt die Anzahl der Zahnfüllungen kontinuierlich ab. In den
allermeisten Fällen werden bereits heute zudem amalgamfreie Füllungsmaterialien
verwendet.
Zum Hintergrund:
Am 14. Juli 2023 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Änderung
der EU-Quecksilberverordnung (Verordnung (EU) 2017/852) vorgelegt, der in der
Verordnung (EU) 2024/1849 vom 13. Juni 2024 mündete. Die geänderte Verordnung
beinhaltet insbesondere folgende relevante Regelung: Ab dem 1. Januar 2025 darf
Dentalamalgam in der Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet
werden, es sei denn, die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung
wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei der jeweiligen Patientin bzw.
dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
Pressekontakt
GKV-Spitzenverband
Florian Lanz;

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Vanessa Hönighaus;

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt
die Interessen von fast 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung
teilnehmen. Vertragszahnärzte und in Praxen angestellte Zahnärzte bilden eine der größten Facharztgruppen
in Deutschland. Die KZBV ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in
den Bundesländern. Die KZBV ist stimmberechtigte Trägerinstitution im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-
BA). Zusammen mit den Körperschaften und Standesorganisationen von Ärzten, Krankenhäusern und
Krankenkassen gestaltet die KZBV dort den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
maßgeblich mit. Aktuelle Informationen über zahnärztliche Themen erhalten Sie durch unseren
regelmäßigen Newsletter unter www.kzbv.de/newsletter
Der GKV Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als
solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken-
und Pflegekassen und damit auch die Interessen der rund 75 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden
auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und
Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen
Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV Spitzenverband ist der
Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

75 Jahre Zahnärztekammer Niedersachsen Feier im Schloss Herrenhausen

Hannover, 29. August 2024:

Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) feiert in diesem Jahr ihr 75-jähriges Bestehen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 setzt sich die Kammer für die Interessen von mittlerweile rund 8.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten in Niedersachsen ein und hat sich als zentrale Institution für die Weiterentwicklung der zahnärztlichen Versorgung und die Förderung der Mundgesundheit etabliert.

Das Jubiläum feiert die Zahnärztekammer Niedersachsen am Freitag (30.08.2024) bei einer Veranstaltung im Schloss Herrenhausen in Hannover. Insgesamt werden rund 150 Gäste erwartet, darunter Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi und mehrere Landtagsabgeordnete.

„Das 75-jährige Jubiläum ist ein herausragendes Ereignis für unsere Kammer“, sagt ZKN-Präsident Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida. Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 habe sich die ZKN immer für die Belange der Zahnärzteschaft eingesetzt und sich als „starke Stimme im gesundheitspolitischen Diskurs“ etabliert.

Von der Organisation von Fort- und Weiterbildungen über die Förderung der Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Praxis bis hin zur Beratung der Politik in Fragen der Zahngesundheit: „Die Zahnärztekammer Niedersachsen hat sich in ihrer Geschichte immer den Herausforderungen der Zeit gestellt und die Zukunft der zahnärztlichen Versorgung aktiv mitgestaltet“, so Bunke. „Das 75-jährige Jubiläum ist für uns Anlass, stolz auf das Erreichte zurückzublicken, aber auch den Blick nach vorn zu richten. Die Erhaltung der zahnärztlichen Versorgung in Niedersachsen ist eine enorme Herausforderung der kommenden Jahre.“

ZKN-Pressesprecher Dr. Lutz Riefenstahl,
Zahnärztekammer Niedersachsen
Pressestelle
Zeißstr. 11 a, 30519 Hannover

www.zkn.de

Lauterbachs Herz-Vorsorge-Pläne sind zu kurz gedacht: KZBV fordert dringend benötigte Mittel im Kampf gegen Volkskrankheit Parodontitis

Berlin, 9. Juli 2024 – Im Vorfeld der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):

„Die Herz-Kreislauf-Gesundheit in der Bevölkerung zu stärken, ist grundsätzlich ein gutes Ziel. Jedoch wird der Präventionsgedanke im vorliegenden Referentenentwurf nicht konsequent zu Ende gedacht. So ist Parodontitis ein wesentlicher Einflussfaktor bei der Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Insofern müssen unbedingt die Früherkennung und Prävention dieser Volkskrankheit als wesentliche Bausteine zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen gesetzlich verankert und hierfür auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Prävention kann nur dann erfolgreich funktionieren, wenn ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird. Wir fordern daher, dass die Leistungen für die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie als gesetzliche Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen anerkannt und budgetfrei gestellt, mithin extrabudgetär vergütet werden. Nur dann können die Patientinnen und Patienten ein voll-umfängliches Versorgungsangebot in Anspruch nehmen, das ihnen zusteht und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.“
Parodontitis nimmt Einfluss auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Parodontitis ist eine komplexe Entzündungserkrankung des Menschen, an der jeder zweite Erwachsene leidet. Bei einer unbehandelten, schweren Parodontitis entstehen unter anderem Veränderungen der Arterien, die das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Herzinfarkt erhöhen. Zudem treten vermehrt Bakterien in die Blutbahn ein – selbst bei alltäglichen Aktionen wie dem Kauen und Zähneputzen. Bei Patientinnen und Patienten mit entsprechender Veranlagung kann dies zu einer Herzinnenhautentzündung führen. Medizinische Prävention darf also nicht losgelöst von der Parodontitis-Bekämpfung gedacht werden.
Hohe Folgekosten bei unbehandelter Parodontitis
Durch eine unbehandelte bzw. nicht frühzeitig behandelte Parodontitis entstehen zudem hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem, die allein im zahnärztlichen Bereich bei rund 200 Mio. Euro jährlich liegen. Dazu kommen indirekte Krankheitskosten, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Mrd. Euro beziffert. „Aus diesen Gründen ist es widersprüchlich und absolut unbegreiflich, dass einer präventionsorientierten Parodontitistherapie mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die erforderlichen Mittel entzogen wurden, während die Krankenkassen künftig in die Herz-Vorsorge investieren sollen“, stellt Hendges klar.
Die KZBV-Stellungnahme zum Referentenentwurf finden auf der  Website der KZBV.

Vanessa Hönighaus
Leiterin Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Christian Albaum
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

G-BA nimmt Stellung zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ – Hecken: vorgeschlagene Lösungen konterkarieren das Ziel

Berlin, 8. Juli 2024 – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit – „Gesundes-Herz-Gesetz (GHG)“ – vorgelegt. Die drei hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurden ebenso wie andere Organisationen und Verbände aus dem Gesundheitswesen gebeten, zu den geplanten Gesetzesänderungen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme wurde dem BMG übersandt.

Dazu Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Der Titel ,Gesundes-Herz-Gesetz‘ ist inhaltlich bestechend einfach – denn das Ziel, die Anzahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken und Leben zu retten, ist unstrittig. Mit zusätzlichen Check-ups sowie einer frühestmöglichen und dauerhaften Gabe von Arzneimitteln stehen jetzt vermeintlich einfache Lösungen im Raum, um diese Zivilisationserkrankung in den Griff zu bekommen. Aber die allein auf das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung fokussierten Ansätze konterkarieren die eigentliche Zielsetzung, die individuelle Gesundheitskompetenz zu verbessern und für möglichst gesundheitsfördernde Lebensbedingungen zu sorgen. Außerdem widersprechen sie dem essentiellen Grundgedanken, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nachweislich wirksam und gut sein müssen. Denn nur dann lohnt es sich, dafür Geld in die Hand zu nehmen. Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht stehen hinter den Ideen des Ministeriums, auf neue Check-ups und auf die breitere vorbeugende Einnahme von Arzneimitteln wie Statinen zu setzen, aber noch viele Fragezeichen.

Die Leistungen sollen eingeführt werden, ohne dass deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in einem systematischen und transparenten Verfahren überprüft wurden. Es soll den Ergebnissen von Prüfprozessen vorgegriffen werden, die beim G-BA bereits laufen: Sowohl zur Früherkennung von familiär bedingten Fettstoffwechselstörungen bei Kindern als auch zum Einsatz von Statinen. Gerade hoch potente Arzneimittel wie Statine können auch mit nicht unerheblichen Nebenwirkungen einhergehen. Starke Bedenken wurden nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs bereits von verschiedensten Seiten geäußert. Jetzt stellt sich die Frage, ob man sich im Ministerium mit diesen erheblichen fachlichen Bedenken ernsthaft auseinandersetzt oder die Bitte um Stellungnahmen zum ,Gesundes-Herz-Gesetz‘ nur pro forma erfolgt ist. Im Moment sind die vorgestellten Inhalte nicht dafür geeignet, dem hohen Anspruch des Gesetzestitels gerecht zu werden.“

Die Stellungnahme(PDF 299,07 kB) der drei unparteiischen Mitglieder des G-BA steht auf der Website des G-BA bereit.

KBV-Vorstand warnt: Regressrisiko für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen steigt immens

Pressemitteilung der KBV vom 04.07.2024

Vor einem „enorm steigenden Regressrisiko für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“ warnt der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit Blick auf das Medizinforschungsgesetz (MFG), das heute in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll. Dazu erklären Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

Berlin, 4. Juli 2024 – „Ein ganzes Konvolut an Änderungsanträgen hat es kurz vor Toreschluss noch zum MFG gegeben. Darin ging es auch um die sogenannten vertraulichen Erstattungsbeträge. Demnach sollen in die Verordnungssoftware Informationen und Hinweise aufgenommen werden, anhand deren die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen die Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels mit einem vertraulichen Erstattungsbetrag – den sie ja nicht kennen – einschätzen sollen. Ein solches Vorhaben ist realitätsfern, belastet einseitig die Praxen mit einem höheren Regressrisiko und zusätzlichem bürokratischen Aufwand. Die Verantwortung für die Vereinbarung von nutzenorientierten und damit wirtschaftlichen Erstattungspreisen liegt ausschließlich bei den pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen, nicht bei den verordnenden Ärztinnen und Ärzten.

Völlig unzweckmäßig ist zudem der zu erwartende Zeitverzug: Die Rahmenvorgaben Arzneimittel sind jeweils jährlich bis zum 30. September eines Kalenderjahres zu vereinbaren. Danach müssten die entsprechenden Wirtschaftlichkeitshinweise durch die Softwareanbieter in die Verordnungssoftware übernommen werden. Das wiederum ist mit einer Umsetzungsdauer von drei bis sechs Monaten verbunden. Es entsteht also eine erhebliche zeitliche Lücke, bis die entsprechenden Informationen beim einzelnen Arzt angekommen sind. Damit steigt das Regressrisiko enorm! Es ist inakzeptabel, dass der Zielkonflikt zwischen Stärkung des Pharmastandorts Deutschland einerseits und Stabilisierung der Arzneimittelausgaben andererseits auf dem Rücken der Vertragsärzte ausgetragen wird. Es darf nicht sein, dass die ohnehin schlechten Rahmenbedingungen noch einmal verschärft werden.“