by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Pressemitteilung der KZBV:
Berlin, 28. September 2022 – Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags berät heute zum Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG). Zu einer entsprechenden Expertenanhörung wurde auch der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als Sachverständiger geladen. In seiner Stellungnahme forderte der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer Änderungen am Regierungsentwurf ein, um die Umsetzung der erst im vergangenen Jahr eingeführten, präventionsorientierten Parodontitis-Behandlung weiterhin sicherstellen zu können.
Eßer unterstrich einmal mehr die Bedeutung der neuen Parodontitis-Richtlinie für die Versorgung: „Für die Behandlung dieser Volkskrankheit ist die neue Richtlinie ein Quantensprung.“ Die gravierenden Auswirkungen einer strikten Budgetierung, wie sie im GKV-FinStG vorgesehen ist, seien schlichtweg nicht gesehen worden.
„Eine Änderung des Entwurfs ist daher zwingend notwendig für den Erhalt der Mund- und Allgemeingesundheit. Um eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gewährleisten zu können, ist es entscheidend, dass die Parodontitis-Behandlung extrabudgetäre Leistung wird. Anderenfalls würden gesetzlich Versicherte faktisch wieder eines Leistungsanspruches beraubt, der erst im vergangenen Jahr nach jahrelangen Bemühungen im großen Konsens aller Beteiligten in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wurde.“ Leistungskürzungen bei der Parodontitis-Versorgung wären zudem mit erheblichen Folgekosten für das GKV-System sowohl im ärztlichen als auch zahnärztlichen Bereich verbunden, betonte Eßer.
Mit ihrer fachlich fundierten Forderung nach Herausnahme der Parodontitis-Behandlung aus der Budgetierung, die zuletzt auch vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgegriffen wurde, bringt sich die Vertragszahnärzteschaft als Berufsstand mit Know-how und Expertise konstruktiv in das Gesetzgebungsverfahren ein. „Wir Zahnärzte haben die Versorgung in den vergangenen Jahren präventionsorientiert fortentwickelt, den zahnärztlichen Leistungskatalog im Einvernehmen mit Kassen und Patientenvertretung an den Stand der Wissenschaft angepasst und die Mundgesundheit auch für vulnerable Gruppen mit speziellem Behandlungsbedarf kontinuierlich verbessert. Um eine langfristige finanzielle Stabilität der GKV-Finanzen zu erzielen, dürfen nachweislich wirksamen Präventions- und Prophylaxe-Leistungen wie der neuen Parodontitis-Therapie nicht die finanzielle Grundlage entzogen werden“, sagte Eßer.
Die abschließenden Beratungen zum GKV-FinStG im Bundestag finden voraussichtlich Ende Oktober statt.
Die aktuelle Stellungnahme der Zahnärzteschaft zum GKV-FinStG anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss sowie weitere Informationen können auf der Website der KZBV abgerufen werden.
KZBV/Kai Fortelka
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
zm online vom 13.09.2022
Das Tätigkeitsverbot für einen nicht gegen COVID geimpften Zahnarzt ist rechtens. Das Niedersäch-
sische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg lehnte dessen Beschwerde ab.
Das Oberverwaltungsgericht erklärte, die Vorinstanz habe bei seiner Entscheidung zutreffend be-
rücksichtigt, dass ein Zahnarzt unmittelbaren und engen Kontakt zu den Gesichtern seiner Patientin-
nen und Patienten habe, vor allem auch zu deren Mund– und Nasenöffnungen – und dass dadurch
die Übertragungswahrscheinlichkeit ohnehin bereits erhöht sei. studio v–zwoelf – stock.adobe.com
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen Personen, die in Arzt– und Zahnarztpraxen tätig sind,
über einen Impf– oder Genesenennachweis verfügen. Da ein Zahnarzt aus Niedersachsen keinen
Nachweis darüber vorlegte, untersagte ihm das zuständige Gesundheitsamt Anfang Juni bis zum
Jahresende die Tätigkeit in seiner Zahnarztpraxis beziehungsweise in einer anderen Einrichtung.
Den dagegen gerichteten Eilantrag des Mediziners wies das Verwaltungsgericht Osnabrück im Juli
zurück.
Bundesverfassungsgericht bestätigt
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zulässig
Die Verfassungsbeschwerde von Beschäftigten im Gesundheitswesen gegen die einrichtungsbezo-
gene Impfpflicht war erfolglos. Karlsruhe wies heute die Klagen ab. Priorität habe der Schutz vul-
nerabler Gruppen.
Nun hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) als nächsthöhere Instanz die Be-
schwerde des Zahnarztes dagegen ebenfalls zurückgewiesen. Auch das OVG befand das Tätig-
keitsverbot als rechtmäßig, es sei durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gedeckt. Das Lüneburger
Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April (zm berichtete), wonach die
einrichtungsbezogene Nachweispflicht einer Immunität sowie das daran geknüpfte Betretungs– be-
ziehungsweise Tätigkeitsverbot verfassungsgemäß sind.
An den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Schutzwirkung einer COVID–Impfung habe sich seit
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nichts geändert, heißt es in der Begründung desOVG. Darüber hinaus sieht das OVG keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßig-
keit des Tätigkeitsverbots, das dem Schutz von Gesundheit und Leben der Patientinnen und Patien-
ten des Zahnarztes diene. Die Entscheidung ist daher nicht anfechtbar.
Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 27. April 2022 entschieden, dass die Einführung einer ein-
richtungsbezogenen Nachweispflicht bezüglich einer COVID–19–Immunität sowie das daran geknüpf-
te Betretungs– beziehungsweise Tätigkeitsverbot verfassungsgemäß sind (Az.: 1 BvR 2649/21). In
der Begründung seiner Entscheidung hat es ausgeführt, dass nach überwiegender fachlicher Ein-
schätzung von einer erheblichen Reduzierung der Infektions– und Übertragungsgefahr durch die
COVID–19–Impfung auszugehen sei.
Die ursprüngliche gesetzgeberische Prognose, die verfügbaren Impfstoffe würden auch gegenüber
der Omikron–Variante des Coronavirus eine noch relevante Schutzwirkung entfalten, sei nach wie vor
nicht durchgreifend erschüttert worden. Dies gelte insbesondere auch für die Prognose des Gesetz-
gebers, die verfügbaren Impfstoffe könnten vor einer Infektion schützen und – sollten sich Betroffene
gleichwohl infizieren – zu einer Reduzierung des Übertragungsrisikos beitragen.
Bundesverfassungsgericht
Az. 1 BvR 2649/21,
Beschluss vom 27. April 2022
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Az.: 14 ME 297/22
Beschluss vom 8. September 2022
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Osnabrück
Az.: 3 B 104/22
Entscheidung vom 25. Juli 2022
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Presseinformation der KZVN:
– Mehr als 15.000 Protestschreiben: niedergelassene
Zahnärztinnen und Zahnärzte fordern Änderungen des GKV-
Finanzstabilisierungsgesetzes –
Hannover, 07.09.2022. Anlässlich des in Kürze beginnenden parlamentarischen Verfahrens
über das sog. GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) haben sich, organisiert von den
17 Kassen-zahnärztlichen Vereinigungen (KZV), bundesweit mehr als 15.000 niedergelassene
Zahnärztinnen und Zahnärzte an einer Protestaktion gegen das Gesetz beteiligt. Ziel der Aktion
der KZVen ist die Sicherung der Behandlung von Parodontalerkrankungen nach der neuen
Parodontitis-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA). Diese
präventionsorientierte Behandlung wird durch die aktuelle Gesetzesfassung quasi abgeschafft.
Hintergrund:
Erst 2021 wurde gemeinsam mit den Krankenkassen, der Ärzteschaft, den Patientenvertretern
und den Fachgesellschaften die moderne, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie in den
GKV-Leistungskatalog aufgenommen – und dies unter Mitwirkung des Bundesgesundheits-
ministeriums. Neben den unmittelbar positiven Auswirkungen für die Mundgesundheit verhindert
die Parodontitis Therapie Herz-Kreislauferkrankungen, die Wechselwirkung mit Diabetes ist
wissenschaftlich belegt und weitere durch die chronischen Entzündungen ausgelösten
Krankheiten unterstreichen die Bedeutung der Parodontitisbehandlung.
Die Aufnahme der dreijährigen sog. „Therapiestrecke“ in den GKV-Leistungskatalog war ein
großer Fortschritt für eine präventionsorientierte Gesundheitsversorgung. Über das Instrument
der nun geplanten Budgetierung entzieht das Gesetz der Versorgung einen Teil der
erforderlichen finanziellen Mittel mit gravierenden Folgen: Begonnene Behandlungen, die sich
nach der Richtlinie über drei Jahre erstrecken, können dann zu Teilen nicht zu Ende geführt
und neue Behandlungen nicht begonnen werden. Davon sind mehr als 30 Millionen Versicherte
betroffen, denen der rechtlich zugesagte Leistungsanspruch auf eine wirksame
Parodontalbehandlung durch dieses Gesetz wieder indirekt entzogen wird.
Neben diesen für die Versorgung gravierenden Auswirkungen muss sich der Bundesminister
die Frage gefallen lassen, warum ausgerechnet in dem Bereich des Gesundheitssystems, der
durch konsequenten Ausbau von Prophylaxe und Prävention seinen Anteil an den GKV-
Ausgaben von 2000 bei 9 % liegend auf heute nur 6 % heruntergefahren hat, nun eine
Budgetierung eingeführt werden soll. Wie wenig durchdacht dieser Ansatz ist, zeigen die
Konsequenzen für die Parodontalbehandlungen.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat daher nach aufklärenden und konstruktiven
Argumenten der KZBV und der KZVen sowie Kommunikation der jeweiligen
Landesgesundheitsminister mit Vertretern der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den
Ländern nun gefordert, das Gesetz an dieser Stelle zu ändern und die Parodontitisbehandlung
in vollem Umfang weiter zu ermöglichen.
Vor den in den kommenden Sitzungswochen beginnenden entscheidenden Verhandlungen des
Gesetzes im Deutschen Bundestag fordern die unterzeichnenden Vertragszahnärztinnen und –
zahnärzte vom Bundesgesundheitsminister, auf diese in keiner Weise nachvollziehbare
Leistungskürzung zu verzichten und beim Gesetz nachzubessern.
Dr. Thomas Nels, Vorstandsvorsitzender der KZVN: „Es ist gelungen, die
Landesgesundheitsminister davon zu überzeugen, dass dieses Gesetz in der jetzigen Fassung
fatale Auswirkungen nicht nur für die Mundgesundheit, sondern wegen der eindeutig belegten
Zusammenhänge von Parodontitis etwa mit Herzkreislauferkrankungen und Diabetes, auch
insgesamt für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten hätte. Herr Minister Lauterbach
hat öffentlich angekündigt, dieses Gesetz werde ohne weitere Änderungen durch den
Bundestag gehen. Dem widersprechen nicht nur die Gesundheitsexperten der Länder, sondern
bundesweit mehr als 15.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte.Herr Minister, hören Sie auf
diejenigen, die Tag für Tag die Menschen behandeln und gewähren den Patientinnen und
Patienten auch zukünftig die notwendige medizinische Versorgung“.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung, die ebenfalls vehement für Änderungen an dem Gesetz eintritt, ergänzt:
„Dies ist eine klare Botschaft an den Bundesgesundheitsminister: Mehr als 15.000
niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in der täglichen Praxis erleben, was die
faktische Abschaffung der erst letztes Jahr im Konsens mit den Krankenkassen, den
Patientenvertretern, den Fachgesellschaften und dem Bundesgesundheitsministerium
verabschiedeten Parodontitis Therapie für die Gesundheit ihrer Patienten bedeuten würde,
setzen hier ein eindeutiges Signal, das der Minister nicht ignorieren kann. Die klare Haltung der
Kolleginnen und Kollegen gibt uns auch Rückenwind für die Gespräche und Anhörungen im nun
beginnenden parlamentarischen Verfahren“.
Ein Gesetz, insbesondere eines, das Auswirkungen für das Funktionieren des deutschen
Gesundheitssystems und damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung hat, wird nicht
vom Gesundheitsminister diktiert, sondern in einem parlamentarischen Verfahren von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages als Gesetzgeber beschlossen. Die
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind zuversichtlich, dass in diesem Verfahren ihre
Argumente im Interesse der Patientinnen und Patienten Berücksichtigung finden und wie auch
vom Gesundheitsausschuss des Bundesrats gefordert, die großen Fortschritte in der
Parodontitisbehandlung nicht durch dieses Gesetz zunichte gemacht werden.
– in Kooperation mit den kassenzahnärztlichen Vereinigungen Deutschlands –
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Pressemitteilung der KZBV:
Berlin, 7. September 2022 – Zahnmedizinische und medizinische Fachangestellte demonstrieren heute vor dem Brandenburger Tor, um die Politik auf ihre Situation im ambulanten Gesundheitswesen aufmerksam zu machen. Der Verband medizinischer Fachberufe e. V., der zu der Protestaktion aufgerufen hat, befürchtet, dass das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) die Versorgungsleistungen für Patientinnen und Patienten einschränkt, den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel verschärft und somit die Arbeit des Personals in niedergelassenen Zahnarzt- und Arztpraxen weiter erschwert. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) solidarisiert sich anlässlich der Veranstaltung einmal mehr mit den Zahnmedizinischen Fachangestellten und erneuert zugleich ihre Kritik an dem geplanten Gesetz.
Dr. Jörg Meyer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, der in Vertretung des Vorsitzenden des Vorstandes der KZBV an der Protestaktion teilnimmt, unterstützt die Anliegen der Zahnmedizinischen Fachangestellten, etwa mit Blick auf eine höhere Wertschätzung oder eine angemessene Anerkennung ihrer Leistungen in der Patientenversorgung: „Unsere hochqualifizierten ZFA sind das Rückgrat des Praxisbetriebs. Ihre Arbeit ist essenziell für die Gewährleistung der Versorgung, die trotz aller Belastungen während der Pandemie sichergestellt war. Als Dank dafür wurden jedoch hunderttausende ZFA und MFA beim staatlichen Pflegebonus völlig ignoriert und hinter die Pflegeberufe ins zweite Glied gerückt. Nun folgt mit dem GKV-FinStG der nächste Dämpfer.“ Dieser Plan des Bundesgesundheitsministers sei weder zielführend für die langfristige Finanzierung des Gesundheitssystems noch eine Grundlage zur Stärkung und Aufwertung der Gesundheitsberufe.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die strikte Budgetierung wieder einzuführen ist nicht zielführend. Im zahnärztlichen Bereich gab es keine Kostenexplosion. Im Gegenteil: Wir haben die Ausgabenanteile der Kassen in unserem Leistungsbereich konsequent verringert und damit bereits einen namhaften Beitrag zur Kostensenkung geleistet. Unsere Praxen sind Vorreiter bei Prävention und Prophylaxe. Unsere Erfahrung in der Umsetzung dieses wirtschaftlichen und kostenvermeidenden Versorgungsansatzes bringen wir in das Gesetzgebungsverfahren ein, um die vorgesehenen Regelungen zu verbessern. Die zahnmedizinische Patientenversorgung darf nicht kaputtgespart werden.“
Hintergrund: Protestaktion der ZFA und MFA
Der Verband medizinischer Fachberufe hatte Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und Medizinische Fachangestellte (MFA) dazu aufgerufen, an der Protestaktion in Berlin teilzunehmen und regional zur gleichen Zeit ähnliche Aktionen zu starten. Unterstützung gab es unter anderem von Seiten der KZBV, der Ärztekammer, der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlins, des Hartmannbundes und des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte.
Der Verband medizinischer Fachberufe fordert mehr Gehalt durch eine vollumfängliche und zeitnahe Gegenfinanzierung der Tariflöhne, aktuelle Gebührenordnungen, in denen die Leistungen der ZFA und MFA stärker abgebildet werden, eine höhere Wertschätzung, eine angemessene Anerkennung ihrer Leistungen in der Patientenversorgung und eine Gesundheitspolitik, die zur Stressprävention beiträgt.
KZBV/Kai Fortelka
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Presseinformation der KZBV:
GKV–Finanzgesetz: Minister streut den Versicherten
Sand in die Augen
Berlin, 28. Juli 2022 – Nachdem das Bundeskabinett gestern den Entwurf für
das GKV Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen hat, drohen durch die darin
vorgesehenen drastischen Vergütungskürzungen und Budgetierungen
gravierende Leistungskürzungen mit erheblichen Folgen für die
Patientenversorgung.
„Die geplanten Maßnahmen im zahnärztlichen Bereich sind weder sachgerecht
noch in irgendeiner Form verhältnismäßig. Sie werden fatale Folgen für die
Mund– und Allgemeingesundheit der Versicherten bewirken und werden strikt
abgelehnt“, kommentierte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), den Beschluss der
Bundesregierung.
Mehrfach und aktuell im Anschluss an die Kabinettssitzung hatte
Bundesgesundheitsminister Lauterbach bekräftigt, dass mit dem Gesetz keine
Leistungskürzungen verbunden seien. „Hier führt der Minister die GKV–
Versicherten hinters Licht,“ kritisierte Eßer. „In einer budgetierten
Gesamtvergütung, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, würden die erst
kürzlich freigegebenen notwendigen Finanzmittel für neue Leistungen und
insbesondere die neue Versorgungsstrecke bei der Parodontitis–Therapie
massiv gekappt. De facto werden damit dringend notwendige Leistungen, auf
die die Versicherten neuerdings einen Rechtsanspruch haben, durch die
Hintertür wieder gestrichen.“
Erst im Juli 2021 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G–BA) im Konsens
und mit Genehmigung des Gesundheitsministeriums in Kenntnis der dafür
erforderlichen Finanzmittel eine bahnbrechende Richtlinie zur Bekämpfung der
großen Volkskrankheit Parodontitis beschlossen. Für die Mund– und
Allgemeingesundheit der Bevölkerung stellt die neue Parodontitis–
Versorgungsstrecke einen Quantensprung dar. Unbehandelt ist Parodontitis die
häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Die Erkrankung steht im
Zusammenhang mit schweren Allgemeinerkrankungen wie Herz–Kreislauf–
Erkrankungen und Diabetes und stellt ein Risiko für Schwangere, demenzielle
Erkrankungen und schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus dar.
Der Behandlungsbedarf in Deutschland ist extrem hoch: Jeder zweite
Erwachsene leidet an einer behandlungsbedürftigen Parodontitis.
„Viele Jahre hat man in der gemeinsamen Selbstverwaltung um diese als
Leuchtturmprojekt der zahnmedizinischen Versorgung gefeierte Innovation, die
auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen einer modernen
Parodontaltherapie beruht, gerungen. Jetzt wird ihr mit einem Federstrich die
Grundlage entzogen und die Menschen faktisch ihres Leistungsanspruches
beraubt. Das ist unverantwortlich und sollte nicht verschwiegen oder beschönigt
werden. Die finanziellen Mittel für die erforderlichen Behandlungen waren
eingeplant und beschlossen und dürfen jetzt nicht durch die kalte Küche wieder
einkassiert werden“, so Eßer. „Da Minister und Bundesregierung vor diesen
drohenden Realitäten offenbar die Augen verschließen, ist jetzt das Parlament
gefordert, in die Bresche zu springen und die notwendigen Korrekturen am
Gesetzentwurf vorzunehmen.“
Kai Fortelka/KZBV