by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) vom 22.12.2022:
Am 15. Dezember hat Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach im Deutschen Bundestag angekündigt, die Budgetierung für die Kinderkliniken und für die Praxen ab sofort auszusetzen. Eine Ankündigung, die beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) auf großen Zuspruch stößt. Doch nun erweckt ein Schreiben von Minister Lauterbach an den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen sowie an die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeifer den Eindruck, dass der Gesundheitsminister wieder Abstand von der eigenen Ankündigung nimmt. Dieses Verhalten ruft bei den Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten massive Irritation hervor.
Wortwörtlich äußerte sich der Minister am 15. Dezember 2022 vor dem Deutschen Bundestag wie folgt: „Erstens. In den Praxen selbst soll sichergestellt werden, dass jede Leistung, die dort erbracht wird, zu festen Preisen bezahlt wird. Das heißt, dort werden die Budgets ausgesetzt. Jede zusätzliche Leistung, die erbracht wird, wird voll bezahlt, sodass hier nicht über Gebühr am Rande der Erschöpfung gearbeitet wird und man das noch nicht einmal komplett bezahlt bekommt. Das schulden wir den Praxen. Daher setzen wir die Budgetierung für die Kinderkliniken und für die Praxen ab sofort aus.“ (1)
Dr. Stefan Renz, Vizepräsident des BVKJ, betont: „Diese Entscheidung wird vom BVKJ vollumfänglich begrüßt. Endlich soll umgesetzt werden, was im Koalitionsvertrag längst angekündigt war: dass alle Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich dauerhaft entbudgetiert werden. Und das ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich. Dass der Minister seine Ankündigung nun in einem nicht-öffentlichen, verklausulierten Schreiben dann gleich wieder einkassiert oder zumindest relativiert, ist schon ein starkes Stück.“
In dem Schreiben von Prof. Dr. Lauterbach an Dr. Andreas Gassen und Dr. Doris Pfeifer, ebenfalls vom 15. Dezember, ist von einer „Entbudgetierung“ auf einmal keine Rede mehr. Stattdessen wird angeregt, dass die erbrachten ärztlichen Leistungen in einem begrenzten Zeitrahmen vergütet werden. Der Minister fordert, dass die Situation der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte „zumindest bis zum Ende des 1. Quartals 2023 auch ohne eine entsprechende Feststellung durch das RKI, den Deutschen Bundestag oder der WHO unter die Nummer 3 des Beschlusses berücksichtigt wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die erbrachten Leistungen zeitnah, spätestens im folgenden Abrechnungszeitraum mit den Preisen der jeweils gültigen Euro-Gebührenordnung vergütet werden.“
„Mit einer kurzfristigen Verbesserung der Vergütung der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte ist es nicht getan. Der Minister verkennt, dass das grundlegende Strukturproblem damit keinesfalls gelöst wird“, erklärt Dr. Stefan Renz. „Im Bundestag hat Karl Lauterbach die sofortige Aussetzung der Budgetierung für Kinderkliniken und Praxen angekündigt, so wie im Koalitionsvertrag beschlossen. Das und nichts anderes werden wir akzeptieren. Das Schreiben, das der Minister am selben Tag verschickt hat, lässt kaum einen anderen Schluss zu, als dass er uns gegenüber wortbrüchig wird.“
Die Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte in Deutschland arbeiten bundesweit bereits am Rand der Erschöpfung. „Wir erbringen massenhaft unbezahlte Leistungen. Und jetzt können wir uns nicht einmal mehr auf Aussagen von Karl Lauterbach verlassen, die im Bundestag getätigt werden. Das ist ein herber Vertrauensbruch“, so der Vizepräsident des BVKJ. „Als wir von dem Schreiben erfahren haben, haben wir umgehend einen Brief an den Gesundheitsminister geschrieben und um ein zeitnahes, direktes Gespräch gebeten. Wenn es zu keiner Einigung kommt, werden Protestaktionen folgen. Feststeht: wir werden keine unbezahlten Leistungen mehr erbringen.“
(1) Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht. 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2022, S. 98: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20076.pdf
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
E-Mail: bvkj.buero@uminfo.de
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Berlin, 16. Dezember 2022 – Mit Erleichterung und Zustimmung haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) aktuelle Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach zu Investoren in der Zahnheilkunde zur Kenntnis genommen.
Lauterbach hatte in einem Interview mit der Wochenzeitung „Zeit“ unter anderem gesagt: „Bislang beobachten wir, dass internationale Firmen zum Beispiel Praxen in der Augenheilkunde, von Zahnärzten und in der Dialyse übernehmen, um damit Geld zu machen. Das müssen wir dringend unterbinden. Wir wollen keine Investoren-Medizin. Medizin ist eine Fürsorge auf Grundlage der Wissenschaft. Keine Ware des Kapitalismus. Wir haben in allen Bereichen zu viel Ökonomie und zu wenig Medizin, ob in den Krankenhäusern, durch die Fallpauschalen, bei den Medikamenten, wo es ebenfalls heißt: Hauptsache, billig, und jetzt auch bei den Arztpraxen, wo nun billige Massenabfertigung droht. Das muss aufhören. Wir sind zu weit gegangen.“
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV,kommentiert die Aussagen des Ministers wie folgt:
„Die Worte von Herrn Lauterbach unterstreichen den politischen Handlungsbedarf, den wir seit Jahren gegenüber der Politik anmahnen und den auch die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder einstimmig sehen. Die weiterhin dynamische Ausbreitung und die konkreten Gefahren von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren für die Patientenversorgung belegen unsere detaillierten Analysen und Gutachten in aller Deutlichkeit. Wir erwarten, dass auf die Worte des Bundesgesundheitsministers jetzt auch schnellstens Taten in Form gesetzlicher Maßnahmen folgen. Der Zustrom großer Finanzinvestoren und Private Equity über den Aufkauf von meist kleinen und maroden Krankenhäusern und der damit einhergehenden Möglichkeit zur Gründung von iMVZ muss gestoppt werden. Wenn überhaupt sollten Krankenhäuser künftig nur dann innerhalb eines bestimmten räumlichen Einzugsbereiches um das Krankenhaus herum berechtigt sein, zahnärztliche MVZ zu gründen und nur, wenn sie auch schon vorher an der zahnärztlichen Versorgung beteiligt waren. Neben dieser räumlich-fachlichen Gründungsbeschränkung braucht es dringend mehr Transparenz im Investoren-Dickicht. Diese Maßnahmen sollten schnellstmöglich Teil eines Gesetzgebungsverfahrens aus dem BMG sein. Herr Minister, Sie sind am Zug!“
Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK:
„Die Aussagen unseres Gesundheitsministers können wir uneingeschränkt unterstützen. Wir freuen uns sehr, dass im Bundesgesundheitsministerium das Bewusstsein für die Gefahren dieses Ausverkaufs der Medizin da ist. Die völlige Vergewerblichung der Zahnmedizin und Medizin muss endlich ein Ende haben! Schon in der ARD-Sendung „Panorama“ im April 2022 wurde dokumentiert, dass Umsatzdruck auf von den Investoren angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte zu erheblichen Über- und Fehlbehandlungen führen kann. In der Zahnheilkunde darf nicht der betriebswirtschaftliche Geschäftsführer über Therapien entscheiden, sondern allein der Zahnmediziner frei von wirtschaftlichem Druck und Optimierungstendenzen. Fonds aus aller Welt haben den deutschen „Medizinmarkt“ als Renditeobjekt entdeckt und haben ihre zahnmedizinischen Investoren-MVZ (iMVZ) zu mehr als 80 Prozent in den kaufkräftigen Großstädten gegründet. Zur Versorgung in unterversorgten ländlichen Bereichen oder von vulnerablen Gruppen tragen sie mangels ausreichender Renditeerwartung kaum etwas bei. Wir haben konkrete Vorschläge zur Regulierung der ungebremsten Ausbreitung der iMVZ gemacht und stehen dem BMG für Gespräche dazu jederzeit zur Verfügung.“
Weitere Informationen zu iMVZ können auf den Websites von BZÄK und KZBV abgerufen werden.
KZBV: Kai Fortelka
resse@kzbv.de
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte
presse@bzaek.de
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Pressemitteilung der gematik:
Berlin, 09.12.2022
Die gematik hat am Donnerstag, den 8. Dezember 2022, die aktualisierten
Spezifikationen für Konnektoren der Telematikinfrastruktur (TI)
veröffentlicht. Darin enthalten ist die Option einer Laufzeitverlängerung von
Konnektoren via Software–Update, welche für die Hersteller verpflichtend
umzusetzen ist. Die Spezifikationen ermöglichen somit, dass die Laufzeit von
TI–Konnektoren nach Ablauf einer fünfjährigen Betriebsdauer um maximal
drei Jahre verlängert werden kann.
Damit die Laufzeitverlängerung von Praxen und Krankenhäusern als eine
Alternative zum Konnektortausch Akzeptanz findet, erarbeiten die
Bundesmantel–vertragspartner zurzeit eine neue, pauschale
Finanzierung–vereinbarung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur.
Diese Pauschale wird künftig nicht nur den Austausch, sondern auch die
Nutzung anderer Optionen zur Anbindung an die TI umfassen. Dazu gehört
dann unter anderem die nun spezifizierte Laufzeitverlängerung. Das vom
Bundestag kürzlich beschlossene Krankenhaus–pflegeentlastungsgesetz
(KHPflEntG) sieht eine entsprechende Regelung vor, indem die Finanzierung
auf eine TI–Pauschale umgestellt werden soll und so Anreize für die
günstigeren Alternativen zum Tauschen setzt.
Pressestelle
gematik GmbH | Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
Tel +49 30 40041–441 | Fax +49 30 40041–111
presse@gematik.de | www.gematik.de
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Neues KZBV-Jahrbuch mit Zahlen, Daten und Fakten zur zahnärztlichen Versorgung
Köln/Berlin, 9. Dezember 2022 – Mit ihren politischen Vorschlägen und zukunftsweisenden Konzepten hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) den Anspruch, die zahnärztliche Versorgung und damit die Mundgesundheit von Millionen von Patienten in Deutschland immer weiter zu verbessern. Zugleich setzt sie sich für die Interessen der etwa 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte ein, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Unabdingbar für die Erfüllung dieser Aufgaben ist eine umfangreiche und stabile Datenbasis mit belastbaren Analysen und Auswertungen der zahnärztlichen Versorgung. Daher erhebt die KZBV auch in diesem Jahr alle relevanten Zahlen und Informationen zum vertragszahnärztlichen Geschehen und veröffentlicht die wissenschaftlich abgesicherten Auswertungen in ihrem Jahrbuch. Aufgrund des bereits seit Jahrzehnten bestehenden hohen qualitativen Anspruchs des Kompendiums ist es ein Standardwerk der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland.
Begeisterung für den Beruf ungebrochen – mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte
Die Begeisterung für den zahnärztlichen Beruf ist weiterhin ungebrochen: Hiervon zeugen ein neuer Höchststand von 2.480 Approbationen in 2021 und die auf 62.962 gestiegene Zahl der vertragszahnärztlich behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Tendenzen der Normalisierung nach 1. Corona-Jahr
Das Abrechnungsgeschehen in der vertragszahnärztlichen Versorgung war in 2021 – nach coronabedingten Rückgängen im Vorjahr – von Normalisierungstendenzen gekennzeichnet. Basierend auf dem von Sondereinflüssen geprägten und dadurch atypisch niedrigen Abrechnungsniveau 2020 kam es im Vorjahresvergleich durch Aufholeffekte zu höheren Veränderungen bei Fallzahlen, Leistungsmenge und Abrechnungsvolumen. Das Vorkrisenniveau 2019 wurde allerdings auch in 2021 noch nicht wieder erreicht. Die Pandemie hatte aber zugleich Auswirkungen auf die Ertragssituation der Zahnarztpraxen, die in 2020 durchschnittliche Umsatzeinbußen von etwa 0,9 Prozent verzeichneten. Bei vielen Praxen sind diese Einbußen jedoch noch um einiges größer: So ging der Umsatz bei immerhin 20 Prozent der Praxen um mindestens 10 Prozent zurück.
Hohe Akzeptanz der neuen Parodontitis-Behandlungsstrecke
Die im vergangenen Jahr neu gestartete Behandlungsstrecke zur Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis ist erfolgreich in der Versorgung angekommen: Nach einer durch organisatorische Umstellungsmaßnahmen kurzfristig zunächst rückläufigen Zahl von Neuplanungsfällen in der Einführungsphase lässt sich mit Blick auf die weitere, schon in das erste Halbjahr 2022 reichende Entwicklung, eine hohe Akzeptanz der neuen Leistungsstrecke feststellen, mit der die Zahnärzteschaft mittel- und langfristig Verbesserungen in der Versorgung erreichen will.
Wie stark diese positive Entwicklung durch die kürzlich mit dem neuen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) verbundenen Restriktionen und Mittelkürzungen beeinträchtigt werden wird, gilt es in den nächsten Jahren aufmerksam zu analysieren, um im Austausch mit Politik und Kostenträgern nachhaltige Schäden für Patientinnen und Patienten abzuwenden. Die Regelungen im GKV-FinStG erscheinen auch mit Blick auf die Gesundheitsausgaben für Zahnmedizin völlig unverständlich: Der im langfristigen Vergleich kontinuierlich sinkende Anteil der auf Zahnärztinnen und Zahnärzte entfallenden Leistungsausgaben lag in 2021 bei etwa 6,2 Prozent, 20 Jahre zuvor waren es noch rund 8,9 Prozent.
KZBV-Jahrbuch 2022: Hintergrund und Bezugsquellen
Bereits seit Jahrzehnten ist das Jahrbuch der KZBV mit fachlich abgesicherten Daten und Statistiken das Standardwerk für fundierte Erhebungen rund um die vertragszahnärztliche Versorgung. Die neue Ausgabe bildet einmal mehr eine präzise Momentaufnahme von grundlegenden Strukturen und zentralen Entwicklungen ab. Das Kompendium bietet Leserinnen und Lesern nicht nur eine Fülle von Fakten, sondern unterstützt auch bei der allgemeinverständlichen Interpretation komplexer Zusammenhänge. Die aktuelle Ausgabe enthält diverse Datentabellen und Grafiken, unter anderem aus den Bereichen Gesetzliche Krankenversicherung, zahnärztliche Versorgung, Zahnarztzahlen sowie Praxisentwicklung und kann für 10 Euro zuzüglich Versandkosten über die Website der KZBV oder per E-Mail an statistik@kzbv.de im Printformat bestellt werden. Eine PDF-Datei zum Download ist unmittelbar kostenfrei verfügbar.
Kai Fortelka
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Hamburg/Essen – Diese Woche wurde in Berlin ein völliger Paradigmenwechsel in Bezug auf die zentrale Speicherung und Nutzung der sensiblen Krankheitsdaten nahezu der gesamten Bevölkerung beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium erteilt der Gematik den Auftrag, ein ePA-Konzept zu entwickeln, welches im scharfen Kontrast zur bisherigen Planung steht. War bisher geplant, die patientengeführte ePA auf freiwilliger Basis für die Bürger bereitzustellen, soll nun die Freiwilligkeit abgeschafft werden zugunsten einer völlig automatisierten Speicherung aller Arztbriefe. Die Patientendaten sollen zudem automatisch allen möglichen Medizinbereichsteilnehmern und auch einem Forschungsdatenzentrum zugänglich sein. Man soll sich nur noch durch eine dezidierte Ablehnung davor schützen können.Milliardengrab für Versichertenbeiträge
„Dieser Paradigmenwechsel bedeutet faktisch die Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht, die seit 2000 Jahren weltweit durch den Eid des Hippokrates festgelegt wurde und auch heute noch weltweit die Grundlage ärztlicher Tätigkeit ist“, sagt Dr. Silke Lüder, stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft und niedergelassene Ärztin in Hamburg. „Dieser Paradigmenwechsel ist die Reaktion auf das bisherige völlige Scheitern aller Anwendungen der Telematik-Infrastruktur, sei es das e-Rezept, die e-Au , der e-Notfalldatensatz oder die elektronische Patientenakte“, so Lüder. „Seit 20 Jahren unter der aktiven Beteiligung des heutigen Gesundheitsministers, der Krankenkassen und der interessierten Industrie geplant, aber ohne echte Beteiligung der betroffenen Ärzte und Patienten, hat sich das ganze Projekt in ein Milliardengrab für Versichertenbeiträge verwandelt.“
Kürzlich hat der Chaos Computer Club nachgewiesen, dass die ePA in Deutschland auch ohne größere Computerfähigkeiten zu hacken sei. Gleichzeitig werden 400 Millionen Euro Versichertengelder für einen völlig unnötigen Konnektoren-Tausch verschwendet. „Statt endlich die Reißleine zu ziehen und sinnvolle, sichere und praktikable Lösungen für die Medizin zu entwickeln, versucht man jetzt den Datenschutz zu schleifen und damit auch gleich die ärztliche Schweigepflicht abzuschaffen“, sagt Lüder.
„Opt-out“ Lösung: datenschutzpolitisch falsch
Der Bundesdatenschützer hat die neue „Opt-out“ Lösung schon völlig zurecht für „datenschutzpolitisch falsch“ erklärt. „Wir sehen gerade wieder in Australien, was das Hacking von Krankheitsdaten für die betroffenen Bürger bedeutet“ sagt Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender der Freien Ärzteschaft und niedergelassener Arzt in Essen. „Nach einem Datenschutzskandal für zentrale gespeicherte E-Akten in Finnland hat es bei den betroffenen sogar Suizide gegeben. Dort sind nach jüngster Mitteilung über 9 Millionen Gesundheitsdatensätze gehackt und im Darknet veröffentlich worden, obwohl das zuständige Unternehmen nach Angaben der Regierung ‚alles richtig gemacht“ hätte.
Wir sehen also, dass der Schutz der ärztlichen Schweigepflicht gerade heutzutage unter den Bedingungen von Social Media immer wichtiger geworden ist. Und wir als Freie Ärzteschaft werden unsere Kritik an ihrer Abschaffung weiterhin konsequent aufrechterhalten. Zum Schutz der Patienten und unserer ärztlichen Tätigkeit“, so Dietrich.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, www.freie-aerzteschaft.de
Pressekontakt: Marina Müller,
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Berlin, 4. November 2022 – Anlässlich dieses erneuten Rückschlags für das
E–Rezept spricht sich auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
(KZBV) für einen vorläufigen Stopp des weiteren Rollouts aus, bis
entsprechende Rahmenbedingungen für eine Fortführung durch gematik und
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschaffen wurden. Zuletzt wurde
lediglich die Marke von einer halben Million E–Rezepten überschritten, die
vielfach nicht digital, sondern nur per Token–Ausdruck in Apotheken eingelöst
werden konnten – ein Medienbruch, der Patienten und Berufsstand kaum
vermittelbar ist. Nun hat die Anwendung den nächsten Rückschlag erlitten. „Wir
brauchen jetzt ein belastbares und funktionierendes Umsetzungs–Konzept –
gematik und BMG müssen hier liefern!“, sagte Dr. Karl–Georg–Pochhammer,
stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Praxen, die das E–Rezept bereits
nutzen, können und sollen das weiterhin tun. Der Rollout muss jedoch
grundsätzlich neu justiert werden.“
Nach dem Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen–Lippe
unterstützen derzeit in beiden Pilotregionen die jeweiligen KVen den Rollout des
E–Rezepts nicht mehr aktiv. Gestern hatte auch die Kassenzahnärztliche
Vereinigung Westfalen–Lippe mitgeteilt, den Rollout bis auf Weiteres nicht mehr
zu unterstützen. Die von gematik und Gesellschaftern gesetzten Erfolgskriterien
– besonders die Mindestquote von 25 % an E–Rezepten pro Region und
Versorgungssektor – sind faktisch nicht mehr erreichbar. Die Ärzte hatten ihren
Ausstieg damit begründet, dass in den Testregionen kein flächendeckender
digitaler Einlöseweg für das E–Rezept verfügbar ist und Patientinnen und
Patienten weiter einen Papierausdruck erhalten müssen.
Die ursprüngliche Lösung der gematik in Form einer App ist momentan für die
meisten Patienten nicht nutzbar, da sie entweder die dafür notwendige eGK der
neuesten Generation oder die dazugehörige PIN noch nicht haben. Um diese
zu bekommen, müssen sich Patienten zunächst mit einem geeigneten und
zugelassenen Verfahren identifizieren. Nach dem Verbot des bis Sommer noch
möglichen, komfortablen VideoIdent–Verfahren gibt es momentan nur die
Möglichkeit einer Vor–Ort–Identifizierung – in der Filiale der zuständigen Kasse
oder mittels PostIdent. Auf absehbare Zeit wird diese Lösung nicht für die
Masse der Patientinnen und Patienten nutzbar sein.
Als mögliche Alternative war vorgesehen, das E–Rezept durch Vorlage der eGK
in der Apotheke einzulösen: (Zahn)Ärztinnen und (Zahn–)Ärzte stellen dabei das
E–Rezept aus, müssen aber kein Papier bedrucken, dass Patienten
ausgehändigt wird, die die E–Rezept–App nicht nutzen können oder wollen.
Patienten könnten dann in der Apotheke ihre eGK einlesen lassen. Die
Apotheke wird so berechtigt, die vorliegenden E–Rezepte vom Fachdienst
abzuholen und die verordneten Medikamente abzugeben. Allerdings hat diese
von der gematik spezifizierte Umsetzung eine erhebliche sicherheitstechnische
Schwäche, da nicht ausreichend verhindert wird, dass Apotheken Rezepte
einsehen und herunterladen können, zu denen keine eGK vorliegt. Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der
Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) hatten dieser „Lösung“ deshalb ihre
Zustimmung verweigert.
„Die KZBV hatte bereits beim Beschluss dieser Lösung auf die Problematik
hingewiesen und eine datenschutz– und sicherheitskonforme Umsetzung
gefordert“, erklärte Pochhammer. „Bedauerlicherweise wurde dem nicht
entsprochen. Erst nachdem die erwartbaren Stellungnahmen von BfDI und BSI
vorlagen, wurden in der gematik Alternativen zu dem bemängelten Szenario in
Erwägung gezogen. Dadurch ging unnötig Zeit verloren, sodass die gematik
nun erst mit einer Umsetzung Mitte 2023 rechnet.“
„Uns Zahnärzten reicht es langsam! Dieses Hin und Her muss endlich aufhören.
Die gematik muss jetzt erstmal ihre „Hausaufgaben“ machen, die geforderten
digitalen Einlösewege sicher und datenschutzkonform umsetzen, bevor der
bundesweite Rollout fortgesetzt werden kann“. Das BMG solle dies als Chance
begreifen, die lange geforderte Informationskampagne für das E–Rezept
vorzubereiten, die trotz Start des Rollouts im September noch nicht angelaufen
ist. „Bislang wurden nicht einmal die Praxen mit angekündigten
Patienteninformationen versorgt. Bei einem solch komplexen Verfahren
müssen Patienten aber rechtzeitig mitgenommen werden. Das können die
Praxen nicht auch noch leisten.“ Die KZBV werde weiterhin KZVen und Praxen
unterstützen, die sich freiwillig mit dem E–Rezept beschäftigen und dies bereits
umsetzen wollen, betonte Pochhammer.
Informationen und ein Erklärfilm zum E–Rezept können hier abgerufen
werden.
KZBV/Kai Fortelka