by admin1 | Nov 27, 2024
Zum 1.1.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft getreten und löst für alle ab dem Jahr 2007 geborenen Kinder das Bundeserziehungsgeldgesetz ab.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn des erziehenden Elternteils in den letzten 12 Monaten vor der Geburt.
Eine Möglichkeit zur Steigerung des Elterngeldes sind bezahlte Überstunden. Wer bei Überstunden die Wahl zwischen Freizeitausgleich oder Bezahlung hat, sollte sich im Sinne des Elterngeldes für die Bezahlung entscheiden. Allerdings sollten Überstunden möglichst früh angesammelt werden, da während der Schwangerschaft und vor allem zum Ende hin Überstunden in der Regel nur schwer aufgebaut werden können.
Eine weitere Möglichkeit zur Steigerung des Elterngeldes lässt sich außerdem erreichen, indem vor der Geburt die Steuerklassen so gewählt werden, dass derjenige, der das Kind betreuen wird, in die günstigere Steuerklasse III wechselt und damit ein höheres Nettoeinkommen erhält. Allerdings sollte dabei auch beachtet werden, dass der andere Ehegatte, der weiter arbeitet und dann der Steuerklasse V zugeordnet wird, weniger Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld hat, da der Nettoarbeitslohn auch für diese Lohnersatzleistungen maßgebend ist.
by admin1 | Nov 27, 2024
Für ein volljähriges Kind haben Eltern ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nur dann Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag, wenn das Kind noch nicht 25 Jahre alt ist, dessen Einkünfte und Bezüge 7.680 EUR nicht übersteigen und einige weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Entfällt der Kindergeldanspruch bzw. der Anspruch auf den Kinderfreibetrag, können die Eltern ab diesem Zeitpunkt Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von 7.680 EUR als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Wohnt das Kind noch in der elterlichen Wohnung, kann regelmäßig dieser Höchstbetrag angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind kein bzw. nur geringes Vermögen (nicht mehr als 15.500 EUR) besitzt. Weiterhin ist zu beachten, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Höchstbetrag mindern, soweit sie 624 EUR übersteigen.
Beispiel:
Tochter Lena ist am 26.03.1983 geboren und studiert im Jahr 2009 Medizin. Sie hat kein eigenes Vermögen und wohnt noch bei ihren Eltern. Im Jahr 2009 erzielt sie aus einem Semesterferienjob 1.080 EUR (nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 EUR). Lena hat bereits im Jahr 2008 ihr 25. Lebensjahr vollendet. Für 2009 haben die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag. Aus diesem Grund können die Eltern Unterhaltszahlungen an ihre Tochter geltend machen. Da Lena noch zu Hause wohnt, kann automatisch der Höchstbetrag von 7.680 EUR angesetzt werden. Die eigenen Einkünfte der Tochter kürzen jedoch den Unterhaltsbetrag auf 7.224 EUR (7.680 EUR ./. 1.080 EUR + 624 EUR). In 2009 können die Eltern 7.224 EUR steuermindernd geltend machen.
by admin1 | Nov 27, 2024
Dient ein Gebäude sowohl der Vermietung als auch eigenen Wohnzwecken, sind die Finanzierungskosten nur anteilig im Rahmen der Vermietung als Werbungskosten abziehbar. Um den Schuldzinsenabzug zu maximieren, kann der Zahnarzt allerdings das Darlehen gezielt einem bestimmten, der Einkunftserzielung dienenden Gebäudeteil zuordnen. Die Zuordnung wird dadurch getroffen, dass er die Darlehensvaluta (und damit auch die für das Darlehen gezahlten Zinsen) tatsächlich zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung des vermieteten Gebäudeteils verwendet.
Liegt keine gesonderte Finanzierung des vermieteten Anteils vor, können die Finanzierungskosten nur anteilig entsprechend dem Verhältnis des vermieteten Gebäudeteils zu dem selbst genutzten Gebäudeteil als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Beispiel:
Die Eheleute Schneider haben sich dazu entschlossen, eine Immobilie für 300.000 EUR zu erwerben. Eigenkapital steht dem Ehepaar in Höhe von 250.000 EUR zur Verfügung. 50.000 EUR sollen mit einem Darlehen finanziert werden. Das Dachgeschoss wird an den Bruder des Ehemannes als Arbeitszimmer zu fremdüblichen Konditionen vermietet. Bereits im Kaufvertrag wird der Kaufpreis für das Erdgeschoss und die 1. Etage sowie das Dachgeschoss aufgeteilt. Danach entfallen auf das Dachgeschoss unstreitig 50.000 EUR. Im Darlehensvertrag wird erklärt, dass sich das Darlehen nur auf die Anschaffungskosten für das Dachgeschoss bezieht. Dies wird auch bei der Überweisung deutlich gemacht. Weil das gesamte Darlehen auf den vermieteten Teil entfällt, sind die Darlehenszinsen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.
Ohne Aufteilung des Kaufpreises, müsste davon ausgegangen werden, dass mit dem Darlehen auch der selbst genutzte Teil finanziert wurde. Die Darlehenszinsen wären dann nur anteilig als Werbungskosten abziehbar.
by admin1 | Nov 27, 2024
Überlegungen zum Jahreswechsel: Einnahmen- und Ausgabenverschiebung
Zahnärzte, die ihren Gewinn durch sog. Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, haben die Möglichkeit, durch gezielte Verlagerung von Betriebseinnahmen bzw. das Vorziehen von Betriebsausgaben ihren Gewinn zu verschieben. Da grundsätzlich die Vereinnahmung / Verausgabung maßgeblich ist, kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:
- Spätere Erstellung oder späterer Einzug von Honorarrechnungen
- Vorziehen von Reparaturen bzw. Instandsetzungen
- Vorziehen der Anschaffung von Verbrauchsmaterial
- Vorauszahlungen für maximal fünf Jahre auf die Praxismiete, Leasingsonderzahlungen
Hinweis!
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Praxismiete und Versicherungen) werden immer in das Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit verlagert, wenn sowohl die Fälligkeit als auch die Vereinnahmung / Verausgabung zehn Tage vor oder nach dem 31.12. liegt.
Beispiel:
Gemäß dem Mietvertrag ist die die Praxismiete bis zum 3. eines jeden Monats fällig. Der Zahnarzt zahlt die Miete für den Monat Januar 2010 bereits am 30.12.2009.
Bei der Praxismiete handelt es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung. Die Fälligkeit der Praxismiete liegt mit dem 3. des Monats innerhalb von zehn Tagen nach dem 31.12.2009. Da auch die Zahlung in dem Zehn-Tage-Zeitraum liegt, ist nicht der Geldabfluss, sondern die wirtschaftliche Zugehörigkeit – nämlich das Jahr 2010 – maßgebend.
Der Versuch, die Steuerlast durch Vorziehung von Betriebsausgaben zu mindern, wäre in diesem Beispiel misslungen. Die Anschaffung von Verbrauchsmaterial hingegen ist nicht regelmäßig wiederkehrend. Hier kann die Zahlung auch noch am 31.12. erfolgen, um die Ausgaben erfolgreich in dem Jahr 2009 zu berücksichtigen.
by admin1 | Nov 27, 2024
Wird bei der Veräußerung von Wertpapieren ein Gewinn realisiert, stellt sich häufig die Frage, wie dieser kompensiert werden kann.
Sind übrige Wertpapiere des Anlegers im Kurs gefallen, die jedoch aufgrund von erhofften Wertsteigerungen zunächst gehalten werden, können diese dennoch dazu genutzt werden, einen Gewinn auszugleichen.
Nach dem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.08.2009 (Aktenzeichen IX R 60/07) stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch dar, die Wertpapiere zu veräußern und noch am selben Tag wieder zu erwerben. Zu beachten ist lediglich, dass die Wertpapiere beim Neuerwerb nicht den identischen Kurs haben dürfen. Durch diese Vorgehensweise wird tatsächlich ein Verlust realisiert.
Der Gewinn kann sodann zunächst auf Ebene der Bank verrechnet werden. Befinden sich die gewinn- und verlustbringenden Wertpapiere in Depots verschiedener Banken, muss bei diesen spätestens bis zum 15.12. des laufenden Jahres ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über den nicht ausgeglichenen Verlust gestellt werden, um eine Verrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erreichen.
Zu beachten ist jedoch, dass bei Eintritt der erhofften Wertsteigerung und anschließender Veräußerung der Gewinn zu versteuern ist.
Hinsichtlich der Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die der Anleger vor dem 01.01.2009 angeschafft hat, besteht kein Gestaltungsspielraum mehr. Bis dahin steuerlich relevante realisierte Verluste können bis zum 31.12.2013 mit Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren ausgeglichen werden.