Der Bundesgesundheitsminister spielt auf Zeit! Kein Aprilscherz: das Verwaltungsgericht Berlin „wartet“ immer noch auf die Stellungnahme aus dem BMG zur Klage wegen Nichtanhebens des GOZ- Punktwertes – zweimal Verlängerung der Frist beantragt

Pressemeldung des Bundesverbandes der implantologisch tägiten Zahnärze in Europa e. V.

BDIZ EDI:

Die Feststellungs- und Verwaltungsklage von sechs Zahnärzten beim Verwaltungsgericht Berlin
kommt nicht voran. Schuld ist das Bundesgesundheitsministerium, das die Klagezustellung
zunächst nicht erhalten haben will und anschließend zweimal um Verlängerung der Stellung-
nahmefrist gebeten hat, die das Verwaltungsgericht nun bis zum 16. April 2024 gewährt hat.
Am 16. September 2023 reichte die Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak & Partner die Feststellungs- und
Verpflichtungsklage von sechs Zahnärzten beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Der Weg zur Klage, initiiert
vom BDIZ EDI, startete bereits Anfang des Jahres 2023 mit der Aufforderung an das Bundesgesundheits-
ministerium, Stellung zu beziehen zur Ungleichbehandlung bei den Honorarordnungen und zur 65 Jahre
währenden Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes. Das BMG hatte – wenig überraschend für den BDIZ EDI
– nicht reagiert.
Das BMG reagierte auch nicht auf die Aufforderung des Verwaltungsgerichts Berlin, Stellung zur nun
eingegangenen Klage zu beziehen. Erst nach wiederholter Ermahnung des Gerichts ließ das BMG
verlauten, dass „die gerichtliche Verfügung vom 21. September 2023 mit der Klageschrift bedauerlicherweise
nicht eingegangen“ sei oder es könne „ein Eingang nicht nachvollzogen werden“. Das war am 7. November
2023.
Inzwischen liegt die Klageschrift offensichtlich im BMG vor, denn die vom Lauterbach-Ministerium
beauftragte Rechtsanwaltskanzlei bat in der Verwaltungsstreitsache Christian Berger und andere gegen die
Bundesrepublik Deutschland um Aufschub für die Klageerwiderung – um neun Wochen bis zum 16. April
2024. Begründung u.a.: es seien die Osterferien dazwischen. Vom ersten Schreiben der Kanzlei Ratajczak
bis zur Klageerwiderung durch das BMG sind inzwischen mehr als ein Jahr vergangen.

„Wir sechs Kläger und der BDIZ EDI warten nun gespannt auf eine erste Stellungnahme aus dem Bundes-
gesundheitsministerium nach mehr als einem halben Jahrhundert Stagnation bei der privatzahn-ärztlichen
Honorierung. Es ist fast grotesk, dass der Minister dem Vorwurf der Untätigkeit genau so begegnet – mit
Untätigkeit, verloren gegangenen Dokumenten und mit Spiel auf Zeit. Der Minister steht bald vor dem Ende
seiner Amtsperiode, den Zahnärztinnen und Zahnärzten steht das Wasser bis zum Hals“, sagt BDIZ EDI-
Präsident Christian Berger.

Mehr Information: Anita Wuttke, Pressereferentin BDIZ EDI,

Statement des GKV-Spitzenverbandes: Geheimpreise machen die Versorgung teurer, aber nicht besser

Zum heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf für das Medizinforschungsgesetz (MFG) erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes:
„Wir kritisieren deutlich, dass es in Zukunft geheime und intransparente Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln geben soll. Geheimpreise eröffnen den Pharmaunternehmen Spielräume für eine intransparente Preisgestaltung und werden die Kosten nach oben treiben. Dabei reden wir nicht von Millionen, sondern von vielen Milliarden Euro jedes Jahr an Mehrkosten für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ohne Mehrwert für die Versorgung.

Geheimpreise hebeln das Gebot der Wirtschaftlichkeit aus. Wenn den Ärztinnen und Ärzten Preistransparenz genommen wird, dann können sie bei der Verordnung von Medikamenten nicht mehr wirtschaftlich vorgehen. Der Preis eines Arzneimittels spielt dann keine Rolle mehr, weil die Ärztin oder der Arzt den Preis nicht mehr kennt. Die Folge wäre unweigerlich ein deutlicher Anstieg der Arzneimittelausgaben. Geheimpreise machen die Versorgung der Patientinnen und Patienten teurer, aber an keiner einzigen Stelle besser.

Geheimpreise bringen das bewährte System der Preisbildung bei Arzneimitteln aus der Balance und sorgen dazu durch aufwändige Auskunftsverfahren und zusätzliche Abrechnungsverfahren für einen enormen Aufwuchs an Bürokratie. Die Zeche zahlen die gesetzlich Versicherten und die Arbeitgebenden, wenn daraufhin die Zusatzbeiträge angehoben werden müssen. Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, diesen Plan, der einzig der Gewinnsteigerung der Pharmaindustrie dient, zu stoppen.”

Florian Lanz, Claudia Widmaier, Janka Hegemeister,
Jens Ofiera

Arzneimittel-Engpässe: Niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker fordern Maßnahmen vom Bund – Arzneimittel-Lieferengpässe beeinflussen das Vertrauen der Bevölkerung in die Versorgung negativ

Hannover – Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) und der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) haben heute in Hannover vor einer weiteren Verschlechterung der Arzneimittelversorgung in Niedersachsen gewarnt und die Politik zum schnellen Handeln aufgefordert.

„Wir haben die gemeinsame Befürchtung, dass die aktuelle Krise der Arzneimittel-Lieferengpässe das Vertrauen der Bevölkerung in die gesundheitliche Versorgung nachhaltig negativ beeinflusst. Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz aus dem vergangenen Jahr ist für Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte zwar ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt. Mittlerweile ist klar, dass das Gesetz die bestehenden Engpässe weder kurzfristig abwenden noch langfristig beseitigen wird. Wir fordern daher von der Politik größere Anstrengungen ein, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sicherzustellen”, sagte Thorsten Schmidt, stellvertretender KVN-Vorsitzender.

„Es ist absehbar, dass sich die Versorgungssituation ohne zusätzliche Maßnahmen weiter verschlechtern wird. Unter anderem müssen die Abhängigkeiten von Drittstaaten bei der Arzneimittelherstellung reduziert, Lieferketten robuster gestaltet und die heimische pharmazeutische Produktion gestärkt werden, auch mit wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Gleichzeitig muss der Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland gefördert werden”, betonte Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des LAV.

„Die derzeitige Versorgungslage zeigt, dass bestehende Gesetze und das Arzneimittelrecht keine geeigneten Instrumentarien sind, um die aktuellen Liefer- und Versorgungsengpässe kurzfristig bewältigen zu können”, konstatierte Dr. Jürgen Hadenfeldt, Vorsitzender der KZVN. „Das Fortbestehen von Engpässen bei essentiellen Arzneimitteln ist mit Blick auf eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten gesundheitspolitisch nicht akzeptabel.”

KVN, KZVN und LAV sind im Streben nach einer Stärkung des Produktionsstandortes Deutschland und damit auch gegen den Versorgungsmangel vereint”, betonten die drei Organisationen des niedersächsischen Gesundheitswesens. Es gelte Lieferketten zu stabilisieren, Forschung und Entwicklung zu erleichtern, Innovationen und neue Technologien in der Arzneimittelproduktion zu fördern, Rabattverträge für Arzneimittel einzudämmen und auf Bundesebene den Dialog mit der Pharmabranche wieder aufzunehmen.

Vielfältige Gründe für Lieferengpässe aus Sicht von KVN, KZVN und LAV

  • Die Abhängigkeit von Wirkstoff-Produzenten im Ausland: Fast 70 Prozent der Produktionsorte für Wirkstoffe, die für Europa bestimmt sind, liegen in Asien. Kommt es dort zu Fertigungsproblemen, Verunreinigungen, Produktionsausfällen oder Stockungen in der Lieferkette, so kann dies auch Auswirkungen auf Deutschland haben.
  • Die Marktkonzentration: Für manche Wirkstoffe gibt es nur noch sehr wenige, oft sogar nur einen einzigen Anbieter. Bei steigendem Bedarf kann die Nachfrage daher zeitnah nicht bedient werden.
  • Der wirtschaftliche Druck: Die Preise für Arzneimittel sind reguliert, Hersteller können höhere Kosten, zum Beispiel für Energie und Materialien, nicht einfach an Kunden weitergeben. Rabattverträge, Festbeträge oder Preismoratorien schränken den Spielraum der pharmazeutischen Industrie ein. In der Vergangenheit haben sich deshalb viele Hersteller aus der Produktion zurückgezogen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN)
Zeißstr. 11 / 30519 Hannover



Dr. Michael Loewener, Pressesprecher
Elke Steenblock-Dralle (Referat Öffentlichkeitsarbeit)
E-Mail: pressestelle(at)kzvn.de / Internet: www.kzvn.de  

Jahrestag des Approbationsentzugs jüdischer Zahnärzte Am 31. Januar jährt sich der Tag zum 85. Mal

Presseinformation
der Bayerischen Landeszahnärztekammer und
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns

München – Vor 85 Jahren wurde jüdischen Zahnärzten durch das NS-Regime die Berech-
tigung entzogen, ihren Beruf auszuüben. Der Jahrestag des Approbationsentzugs ist am
31. Januar. BLZK und KZVB erinnern daran, dass die Standesorganisationen damals
Handlanger des NS-Staates waren.
Am 31. Januar 1939 wurde jüdischen Zahnärzten und Dentisten in Deutschland gemeinsam mit
jüdischen Tierärzten und Apothekern durch das nationalsozialistische Regime die Approbation
entzogen. Fast zeitgleich wurde ihnen auch die Doktorwürde aberkannt. Diese staatliche Will-
kür bedeutete für die Betroffenen die Vernichtung ihrer beruflichen Existenz. Ein halbes Jahr
zuvor widerfuhr dieses Vorgehen auch den jüdischen Ärzten. Verbände und Standesorganisati-
onen der Zahnärzteschaft hatten, ähnlich wie Vertreter der deutschen Ärzteschaft, die Ausgren-
zung und Entrechtung maßgeblich vorangetrieben. Erst 1996 wurde dieses Unrecht formal
rückgängig gemacht.
An die Opfer des Approbationsentzugs erinnert seit 2009 eine Gedenktafel im Zahnärztehaus
München.
Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK, zum Jahrestag:
„Am Anfang standen Markierung und Ausgrenzung von Millionen deutscher Mitbürger aufgrund
einer fürchterlichen, im nationalsozialistischen Deutschland zur Staatsdoktrin gewordenen
Weltanschauung, des Antisemitismus. Es folgten die Vernichtung der wirtschaftlichen und be-
ruflichen Existenz und schließlich für alle, denen die Flucht aus ihrer Heimat nicht mehr gelang,
auch die physische Vernichtung in den Todeslagern mit ihren industriell organisierten Formen
des Massenmordes. Damalige Standesvertreter schauten nicht nur weg, sondern beteiligten
sich auch bereitwillig an der Umsetzung des Approbationsentzugs ihrer jüdischen Kollegen. Die
Lehre aus diesen barbarischen Untaten in deutschem Namen muss für alle Deutschen das Ein-
treten für die Sicherheit jüdischer Menschen sein, und dies nicht nur in unserem Land, sondern
auch im Nahen Osten. Loyalität und Solidarität mit Israel im Konflikt mit denen, die es auslö-
schen wollen und damit einen weiteren Holocaust planen, muss gelebte Staatsdoktrin eines de-
mokratischen Deutschlands sein.“
Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, ergänzt:
„Der Approbationsentzug war der Beginn einer Hetzjagd auf jüdische Ärzte und Zahnärzte, an
der sich die Standesorganisationen leider willfährig beteiligten. Der ehemalige Präsident der
Bundesärztekammer Karsten Vilmar sprach zu Recht von einer `institutionalisierten Zusam-
menarbeit zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Ärzteschaft und dem NS-Gesetzge-
ber´. Zwangssterilisationen und Experimente an KZ-Häftlingen wurden von Ärzten durchge-
führt, die den hippokratischen Eid abgelegt hatten. Es gab nur wenige Mediziner, die sich dem
NS-Regime aktiv entgegenstellten. Einer von ihnen war der Münchner Medizinstudent Hans
Scholl, der dafür mit dem Leben bezahlte. Angesichts des derzeitigen Rechtsrucks in der Ge-
sellschaft dürfen wir nie vergessen, wohin uns der Nationalsozialismus und sein Menschenbild
geführt haben: in den Untergang.“

Christian Henßel, Bayerische Landeszahnärztekammer, Leiter Geschäftsbereich Kommunikation

Leo Hofmeier, Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns, Leiter Geschäftsbereich Kommunikation und Politi

Wehret den Anfängen! Zahnärzteschaft zeigt klare Haltung gegen Rechtsextremismus

Berlin, 30.01.2024 – Anlässlich des Neujahrsempfangs der Zahnärzteschaft beziehen die Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) klare Haltung gegen jede Form von Extremismus, Antisemitismus sowie Rassismus und distanzieren sich eindeutig von allen damit sympathisierenden Gruppierungen.

Hierzu erklären Martin Hendges (KZBV), Professor Dr. Christoph Benz (BZÄK) und Professor Dr. Dr. Jörg Wiltfang (DGZMK):

„Wir als zahnärztlicher Berufsstand positionieren uns unmissverständlich gegen Menschenfeindlichkeit und extremistisches Gedankengut. Gerade das Treffen radikaler Rechter Ende des letzten Jahres in Potsdam, im Rahmen dessen Pläne über eine sogenannte „Remigration“ bekannt geworden sind und damit Menschen mit einem Migrationshintergrund aus Deutschland vertrieben werden sollen, macht deutlich, dass solche Gruppierungen Feinde der Demokratie und unseres Grundgesetzes sind. Es ist die Aufgabe jedes demokratisch eingestellten Bürgers, jegliches extremistische Gedankengut aufs schärfste zu verurteilen und unsere freie Gesellschaft mit ihren Werten zu verteidigen. Daher ermutigt es uns sehr zu sehen, wie viele hunderttausende Menschen in den vergangenen Wochen auf bundesweiten Demonstrationen ein klares Zeichen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gesetzt haben und noch setzen. Dem schließen wir uns als Zahnärzteschaft an. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen versorgen mit ihren Teams täglich Hundertausende von Menschen, unabhängig irgendwelcher ethnischer oder sonstiger Zugehörigkeiten. Wir schätzen unsere Kolleginnen, Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund. Ohne sie wäre in Praxen und Kliniken Notstand.

Es geht jetzt darum, nicht zu schweigen oder zu verharmlosen, sondern nach dem Grundsatz ‚Wehret den Anfängen!‘ gemeinsam verfassungsfeindlichen Aktivitäten und Bestrebungen entgegenzutreten, damit unsere demokratische Gesellschaft fortbestehen kann.“

 

Pressekontakt

KZBV: Vanessa Hönighaus

BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte

DGZMK: Sven Hagedorn

 

Sie erhalten den kostenlosen Presseservice der Bundeszahnärztekammer, weil Sie sich dafür unter www.bzaek.de angemeldet haben oder wir Sie auf Grund Ihrer Interessen und/oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit über ihre öffentlich zugängliche Mail-Adresse in den Presseverteiler aufgenommen haben. Sollten Sie keine weiteren Pressemitteilungen wünschen, schreiben Sie eine kurze Nachricht an presse@bzaek.de.

Mit freundlichen Grüßen
Judith Frey

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Bundeszahnärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)

Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Zahnärzte mahnen erneut Regulierungsbedarf bei Investoren-MVZ an. Dynamische Entwicklung von Investoren im Gesundheitsbereich muss endlich gestoppt werden

Berlin, 23. Januar 2024 – Anlässlich des bekannt gewordenen Referentenentwurfs für das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) fordern Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Bundesgesundheitsminister Lauterbach noch einmal mit Nachdruck auf, seinem Ende 2022 gegebenem Versprechen endlich Taten folgen zu lassen und Medizinische Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren betrieben werden (sogenannte iMVZ), endlich wirksam zu regulieren.

Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung vor, in dem sie häufig kleine und marode Krankenhäuser aufkaufen, um sie dann lediglich als gesetzlich notwendiges Vehikel zur Gründung von iMVZ und großer iMVZ-Ketten zu nutzen. Die Dynamik ist enorm: Mittlerweile liegt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ bei 30,4 Prozent (3. Quartal 2023) – mit weiter steigender Tendenz.

Mit ihrem Fokus auf schnelle Rendite stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Patientenversorgung dar, wie sie beispielsweise das ARD Magazin „Panorama“ mehrfach dokumentiert hat. Auch das Gutachten des IGES-Instituts belegt diese Tendenz.

Obgleich das Bundesministerium für Gesundheit bereits öffentlich kommuniziert hat, dass die Regulierung von iMVZ in diesem Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden soll, bietet der Referentenentwurf keine neuen Lösungsansätze zur Eindämmung dieser Problematik.

Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Schon lange ist bekannt, dass die rein renditeorientierten zahnärztlichen iMVZ kaum etwas zur Versorgung auf dem Lande beitragen. Ihr Anteil an der Versorgung vulnerabler Gruppen ist auch deutlich geringer als bei herkömmlichen Praxen. Unsere Analyse von Abrechnungsdaten zeigt zudem eine Tendenz zu Über- und Fehlversorgungen in iMVZ gegenüber den bewährten Praxisformen. Daher fordern wir Minister Lauterbach noch einmal auf, hier entsprechende Regelungen aufzunehmen und die fortschreitende Vergewerblichung des Gesundheitswesens endlich wirksam zu stoppen. Dabei gilt es den Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung Rechnung zu tragen. Unsere konkreten Vorschläge dazu liegen seit Langem auf dem Tisch: Ein räumlicher und – das ist wichtig – auch fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses muss gesetzlich zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ gemacht werden. Darüber hinaus ist zur Herstellung erforderlicher Transparenz die Schaffung von iMVZ-Registern und die Verpflichtung für iMVZ Betreiber, auf Praxisschildern und Websites Angaben über Träger- und Inhaberstrukturen zu machen, dringend erforderlich.“

BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz betont: „Die Zahnmedizin in Deutschland braucht keine fachfremden Investoren, die sich in ohnehin meist gut versorgten kaufkraftstarken Regionen niederlassen, um dort ihre Renditeversprechen zu erfüllen. Da die Behandler in iMVZ oft unter einem enormen Umsatzdruck stehen, finden die dort angestellten Kolleginnen und Kollegen meist eine schlechte Work-Life-Balance vor, die sich auch auf die Behandlungsqualität auswirken kann. Und das nicht nur bei uns im ambulanten Bereich. Ein amerikanisches Forschungsteam hat kürzlich die Auswirkungen der Private-Equity-Akquisitionen von US-Krankenhäusern auf die klinische Qualität der stationären Versorgung untersucht – mit erschreckenden Ergebnissen. Diese US-Studie verstärkt unsere Besorgnis über die Auswirkungen von Private Equity auf die Gesundheitsversorgung erheblich. Um den erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung nachhaltig entgegenzutreten, braucht es jetzt eine standhafte Politik, die im Ergebnis klare gesetzliche Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ auf den Weg bringt.“

BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte

KZBV: Vanessa Hönighaus