by admin1 | Nov 21, 2024 | 2023
Keine Aussicht „auf eine gemeinsam getragene“ Lösung bei der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) sehen die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sind gescheitert. Das mussten die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner sowie die KZBV-Vorstände Dr. Wolfgang Eßer, Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer trotz intensiver Verhandlungsinitiativen feststellen. Ein Brief des Vorstands der KBV an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach liegt bereits vor.
Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sieht unter anderem vor, dass vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten. Die Höhe und Berechnung der Pauschale sollten der GKV-Spitzenverband und die KZBV bzw. KBV in ihren jeweiligen Vereinbarungen bis zum 30. April festlegen. Das ist nicht gelungen. „Die Verhandlungen sind mit Ansage gescheitert“, erklärte der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. Mit dem erklärten Ziel, die Kosten zu senken und der Option, die Vereinbarung im nun eingetretenen Fall selbst vorzugeben, habe das BMG von vornherein kaum Platz für Verhandlungen gelassen. „Die Verhandlungen waren nur ein politisches Feigenblatt“, kritisierte Pochhammer.
„Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen stehen der Digitalisierung offen gegenüber, weil sie sich davon Arbeitserleichterungen versprechen. Die bisherige schlecht gemachte Einführung digitaler Prozesse und Komponenten haben das Vertrauen in die Telematikinfrastruktur erschüttert. Im Sinne der Akzeptanz ist es unabdingbar, dass nicht nur technisch, sondern auch finanziell Lösungen geschaffen werden, die für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten tragbar sind“, erläuterte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Entsprechend heißt es im Brief der KBV an den Minister: „Vor diesem Hintergrund bedarf es eindeutiger und klarer Regelungen, mit denen sichergestellt wird, dass die aus den Anwendungen der Telematikinfrastruktur entstehenden finanziellen Mehrbelastungen vollständig ausgeglichen werden.“
„Die Kassenseite hat einen Vorschlag eingebracht, der eine weitere Kostenbelastung der Praxen mit sich gebracht hätte. Schon die aktuellen Pauschalen sind zu knapp bemessen und führen in vielen Fällen dazu, dass Praxen auf Kosten sitzen bleiben. Eine Deckelung der Pauschalen wie von den Krankenkassen angestrebt, würde diesen Effekt noch einmal verschärfen“, sagte Pochhammer. Generell zeigen sich die Vorstände von KBV und KZBV zudem zutiefst skeptisch, dass sich die Industrie bei ihrer Preisbildung an von der Selbstverwaltung vereinbarte Pauschalen hält. „Wir teilen die Erwartungen nicht, dass nach der durch die vom Gesetzgeber vorgesehene Umstellung der Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung und der damit verbundenen Deckelung der Erstattungsbeträge die Preise am Markt für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sinken werden. Dass Anbieter von IT-Systemen im Gesundheitswesen aufgrund von pauschalen Kostenerstattungsgrenzen ihre Preise auf die Erstattungsbeträge absenken, ist realistisch nicht zu erwarten“, schreiben die KBV-Vorstände an den Minister.
Pochhammer erklärte: „Die Pläne werden nicht funktionieren, weil der Markt im Bereich der TI-Anwendungen nicht funktioniert. Aber anstatt die Industrie in die Pflicht zu nehmen, werden die Zahnarztpraxen zur Kasse gebeten, indem sie noch weniger Geld für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten sollen.“ KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner ergänzte: „Es ist für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen fast unmöglich, einen IT-Anbieter ohne großen Aufwand zu wechseln. Sie sind diesem mehr oder minder auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Sie haben zudem keine Spielräume, den Preisvorstellungen der Anbieter nachzukommen.“ Dazu heißt es im Schreiben der KBV: „Eine den entstehenden Kosten entsprechende Erstattung bildet zusammenfassend für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die sich an die Telematikinfrastruktur anschließen und die Fachanwendungen nutzen, die materielle Basis, um die Transformation in ein werthaltiges digitale Anwendungen nutzendes Gesundheitswesen unterstützen zu können.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 by admin1 | Nov 21, 2024 | 2023
Berlin, 29. März 2023 – Die Vertreterversammlung der Kassenzahn-
ärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat am Mittwoch in Berlin mit
einem überwältigenden Votum den neuen hauptamtlichen Vorstand
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gewählt. In die-
ses Gremium wurden mit Martin Hendges, der zum Vorsitzenden des
Vorstandes bestimmt wurde und Dr. Karl–Georg Pochhammer zwei
Zahnärzte gewählt, die auch schon in der letzten Legislatur dem Vor-
stand angehörten. Als neue stellvertretende Vorsitzende wählten die
Delegierten mit Dr. Ute Maier, Zahnärztin und von 2008 bis 2022 Vor-
sitzende der KZV Baden–Württemberg erstmals eine Frau in den
Vorstand der KZBV. Hendges tritt die Nachfolge von Dr. Wolfgang
Eßer an, der seit 2002 dem Vorstand der KZBV angehörte und die
Körperschaft seit 2013 als Vorsitzender geleitet hat. Eßer, bei dem
sich die Delegierten mit Standing Ovations für seinen unermüdlichen
Einsatz und seine überaus erfolgreiche Arbeit bedankten, war wie an-
gekündigt nicht erneut zur Wahl angetreten. Bis zur offiziellen
Amtsübernahme des neuen Vorstands bleibt der bisherige Vorstand
unter Dr. Eßer noch geschäftsführend im Amt.
Auch der Vorsitz der Vertreterversammlung, das oberste Entschei-
dungsgremium der Vertragszahnärzteschaft in Deutschland, wurde
von den Delegierten satzungsgemäß neu gewählt: Die Mitglieder be-
stimmten Dr. Holger Seib, KZV Westfalen–Lippe zum künftigen
Vorsitzenden. Dr. Karl–Friedrich Rommel, Vorstandsvorsitzender der
KZV Thüringen und langjähriger bisheriger Vorsitzender der Vertreter-
versammlung, war nicht erneut zur Wahl angetreten. Die neu
gewählten Stellvertreter im VV–Vorsitz sind Meike Gorski–Goebel, KZV
Sachsen und Dr. Jürgen Welsch, KZV Bayerns.
Zukunftsfähig durch eine starke Selbstverwaltung
„Das uns als neuem Vorstand mit seiner Wahl entgegengebrachte
Vertrauen der Vertreterversammlung gibt uns die notwendige Rücken-
deckung, in zunehmend schwieriger werdenden Zeiten einerseits die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
 by admin1 | Nov 21, 2024 | 2023
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) finden klare Worte zum Lobbying der Investoren und ihrer Verbände.
Berlin, 28. März 2023 – Der Zahnarztberuf ist aus gutem Grund ein freier Beruf. Nur Zahnärztinnen und Zahnärzte, die frei darüber entscheiden, welche Therapie individuell die notwendige ist, können den Patientinnen und Patienten eine ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechende Behandlung garantieren. Die freiberufliche Zahnärzteschaft orientiert sich an dem jeweils notwendigen Versorgungsbedarf und nicht an ökonomisch motivierten Renditevorgaben Dritter.
Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung vor, in dem sie häufig kleine und marode Krankenhäuser aufkaufen, um sie dann lediglich als gesetzlich notwendiges Vehikel zur Gründung von investorengetragenen MVZ (iMVZ) und großer iMVZ-Ketten zu nutzen. Die Dynamik ist enorm: Mittlerweile liegt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ bei 29 Prozent (3. Quartal 2022) – Tendenz weiter steigend. Mit ihrem einseitigen Fokus auf schnelle Gewinnmaximierung stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Versorgungsqualität, das Patientenwohl und die Sicherstellung der Versorgung insgesamt dar, was u.a. durch ein Gutachten des IGES-Institutes belegt wird.
Wir begrüßen daher die klaren Worte des Bundesgesundheitsministers gegen iMVZ nachdrücklich: Der Minister hat angekündigt, den Aufkauf von Praxen durch Investoren mit absoluter Profitgier einen Riegel vorzuschieben und hierzu zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Einstieg der Heuschrecken und die absurden Gewinnkonzepte der Investoren unterbindet. Den dringenden politischen Handlungsbedarf zur Eindämmung von iMVZ sehen mittlerweile übrigens auch große Teile der Ärzteschaft und die Bundesländer, die sich über die Gesundheitsministerkonferenz seit Jahren für wirksame gesetzliche Instrumente gegen iMVZ stark machen.
Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass die Investoren-Lobby zunehmend kalte Füße bekommt und ihre Verbände losschickt, um mit Alibivorschlägen für „Transparenz“ ein vermeintliches Entgegenkommen zu signalisieren. Tatsächlich geht es einzig darum, die politische Debatte weichzuspülen und wirksame Maßnahmen im Sinne der Patientenversorgung zu verhindern.
Gleichzeitig darf sich niemand der Illusion hingeben, dass „Transparenz“ mehr wäre als ein völlig stumpfes Schwert beim Patientenschutz.Um die erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung an der Wurzel zu packen, braucht es jetzt eine standhafte Politik, die im Ergebnis klare gesetzliche Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ auf den Weg bringt:
Bei der Gründung von zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren durch ein Krankenhaus sollte künftig ein räumlicher und fachlicher (zahnmedizinischer) Bezug zum Trägerkrankenhaus bestehen.
Es kann nicht sein, dass eine als „Gründungsvehikel“ benutzte kleine orthopädische Rehaklinik in Baden–Württemberg z. B. eine zahnärztliche Praxiskette in Norddeutschland betreibt.
Ferner stellen Änderungsvorschläge aus dem Bereich des Zahnheilkundegesetzes eine zusätzliche Möglichkeit dar, um sicherzustellen, dass Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren ausgeschlossen werden.
Die Politik darf jetzt nicht den Fehler machen, der „Weichspüler-Taktik“ der Investorenvertreter auf den Leim zu gehen und ihre leeren Worthülsen für bare Münze zu nehmen. Ein Ende der Goldgräberstimmung in der Investorenbranche wird es ohne räumliche und fachliche Begrenzung der Gründungsbefugnis für Krankenhäuser nicht geben.
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte
KZBV: Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 by admin1 | Nov 21, 2024 | 2023
Pressemeldung der KZBV:
Berlin, 10. März 2023 – Wie geht es weiter mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen? Seine Pläne für die Zukunft von IT-Anwendungen im System präsentierte Gesundheitsminister Karl Lauterbach am 9. März in Berlin vor der Bundespressekonferenz. Zwei für die nächsten Wochen geplante Gesetze – das Digitalgesetz sowie das Gesundheitsdatennutzungsgesetz – sollen, so der Minister, die weitere Digitalisierung „als Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit“ des Gesundheitswesens vorantreiben. Dabei komme der elektronischen Patientenakte (ePA) die Rolle der Schlüsselanwendung zu, um Daten für Wissenschaft, Forschung und Industrie generieren zu können. Auch die Telemedizin soll von der ePA profitieren, die nach den Vorstellungen des Ministers zudem auf Apotheken und Gesundheitskioske ausgeweitet werden soll. Datenschutzrelevante Fragen sieht Lauterbach als lösbar. Und auch die Rolle der gematik soll sich ändern. Als zukünftige digitale Gesundheitsagentur soll sie sich in Bälde zu 100 Prozent im Besitz des Bundes befinden.
Der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, zu den Plänen des Gesundheitsministers: „Eine die reale Versorgung der Patienten konkret verbessernde Digitalisierungsstrategie ist sehr zu begrüßen. Insofern sind wir von den nebulösen Ankündigungen des Ministers enttäuscht. Das gilt insbesondere für die vom Minister als Schlüsselanwendung bezeichnete elektronische Patientenakte, für deren Entwicklung die gematik verantwortlich zeichnet. Leider sind, wie auch der Minister in seiner Pressekonferenz feststellte, bereits 20 Jahre ins Land gegangen, ohne dass eine für die Patientinnen und Patienten wie auch Leistungserbringer nutzbare ePA zur Verfügung steht. Ganz zu schweigen davon, mit Hilfe der ePA medizinische Daten für Forschung und Wirtschaft zur Verfügung stellen zu können.
Lediglich auf die Leistungserbringer als Dateneinspeiser zu verweisen, ist fern jeder sinnhaften Lösung des Problems. Wenn Minister Lauterbach das hohe Versorgungsniveau für die Patienten in Deutschland mit den von ihm vorgestellten Zielen und in dem von ihm gewünschten Tempo verbessern will, muss er dafür Sorge tragen, dass die gematik schnellstmöglich für die ePA ein allseits konsentiertes Datenkonzept finalisiert. Denn dieses ist die Voraussetzung für die Entwicklung der für die Interoperabilität von IT-Systemen zwingend notwendigen Softwareprogramme, ohne die weder eine weitestgehend automatisierte Datenbefüllung noch Datenextraktion der ePA möglich ist.
Die ministerielle Absenkung des Datenschutzes unserer Patienten, um eine vereinfachte breite Nutzung der Daten zu ermöglichen, lehnt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung nachdrücklich ab. Dieses Vorgehen ist das Gegenteil von der seitens des Ministers erneut bekräftigten Maxime, dass der Patient Herr seiner Daten ist.
Selbstverständlich steht es dem Bund als Mehrheitsgesellschafter der gematik frei, über die Zusammensetzung der Gesellschafter zu entscheiden. Mit Blick auf die Finanzierung der zukünftigen Digitalagentur durch den Bund statt der Versichertengelder begrüßt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung diesen Schritt, allzumal dieser auch die Verantwortung für die zentral gewünschten Digitalisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen eindeutig adressiert. Inwieweit der Verzicht auf die Expertise der Leistungserbringer die Akzeptanz und Umsetzung zukünftiger Maßnahmen erhöht, sollte seitens des Ministers einer nochmaligen kritischen Betrachtung unterzogen werden.“
Sylvia Schröder
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin
 by admin1 | Nov 21, 2024 | 2023
Pressemeldung der BZÄK:
Berlin, 09. März 2023 – Mit einer neuen Digitalisierungsstrategie will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Digitalisierungsvorhaben wie die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept vorantreiben. Auf die Expertise der Selbstverwaltung will er dabei in Zukunft offensichtlich verzichten. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisiert die heute verkündete Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), wonach die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) in eine sogenannte Digitalagentur in 100-prozentiger Trägerschaft des Bundes umgewandelt werden soll. Denn das bedeutet, dass die Organisationen der Selbstverwaltung, darunter Zahnärzte, Ärzte und Apotheker, künftig in der gematik nicht mehr stimmberechtigt sind. In der Vergangenheit hatte sich die Bundeszahnärztekammer immer wieder dafür eingesetzt, dass Anwendungen wie die elektronischen Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept ausreichend getestet und evaluiert werden und insbesondere das notwendige Datenschutzniveau erreichen.
Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, BZÄK-Vorstandsreferent für Telematik: „Bereits 2019 hat das BMG 51 Prozent der Anteile der gematik übernommen. Jetzt wird der letzte Schritt zur vollständigen Kontrolle vollzogen. Das kann man konsequent finden. Ob der Verzicht auf die Expertise der Leistungserbringerorganisationen allerdings zu Verbesserungen führt und die Akzeptanz der Telematik bei Zahnärzten, Ärzten und Apothekern erhöht, ist äußerst fraglich.
Dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der ePA künftig nur noch beratend tätig ist, lässt befürchten, dass das Datenschutzniveau herabgesenkt werden könnte. Das ist kritisch zu sehen. Zudem muss die Diskussion darüber, unter welchen Bedingungen Gesundheitsdaten für Forschungszwecke bereitgestellt werden, in die Mitte unserer Gesellschaft getragen und nicht von Staats wegen verkündet werden.“
Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte, 
Bundeszahnärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)
Chausseestraße 13
10115 Berlin
 by admin1 | Nov 21, 2024 | 2023
Pressemitteilung vom 06.03.2023
Hamburg/ Essen – Bundesgesundheitsminister Lauterbach kündigte dieser Tage einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Medizindaten an: Statt wie bisher unter der ärztlichen Schweigepflicht stehend, sollen künftig die Krankheitsdaten aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ab deren Geburt automatisiert und verpflichtend aus den Praxen heraus in zentralen Datensammlungen gespeichert werden. Um dann künftig dort auf Anfrage jedem, der den Anspruch erhebt, „etwas mit Medizin zu tun zu haben“ für Auswertungen in Deutschland und im von der EU-Kommission geplanten „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ EHDS zur Verfügung zu stehen. Unabhängig davon, ob es um Pharmaforschung, Gesundheitspolitik oder Gesundheitswirtschaft geht. Ein staatliches Forschungsdatenzentrum soll über die Freigabe entscheiden. Ziel der EU-Kommission ist zugleich, dass diese Krankheitsdaten künftig auch europaweit angefordert und ausgewertet werden können, im Falle der sogenannten „Forschungsinteressen“ ohne jede Möglichkeit des betroffenen Patienten, zu widersprechen.
„Die gesamte Planung zielt darauf ab, die ärztliche Schweigepflicht aufzuheben, und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten gleich mit“, kritisiert Dr. Silke Lüder, stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft und Allgemeinärztin in Hamburg, das Vorhaben scharf.
Ärztlicher Vertrauensraum statt Europäischer Datenraum
Der Schutz der Krankheitsdaten im Vertrauensraums von Arztpraxen und Kliniken bleibt aber wie bisher eine wesentliche Grundlage unserer Tätigkeit“ so die Ärztin. „Ohne diesen geschützten Raum können wir weder richtige Diagnosen stellen, noch eine sachgemäße Behandlung durchführen“, erläutert Frau Dr. Lüder. „Wenn sich die Menschen nicht mehr sicher sein können, dass das, was dort gesprochen wird, auch in diesem Raum bleibt, werden sie sich künftig nicht mehr offen äußern oder schlimmstenfalls nicht mehr zum Arzt gehen“.
Unehrlicher Bluff mit der Freiwilligkeit
„Jahrzehntelang wurde versprochen, dass die Einführung einer zentralen Krankheitsakte namens EPA (Elektronische Patientenakte) für die Versicherten freiwillig sei. Nun, da seit 2 Jahren faktisch kein Interesse bei den Bürgern an der Akte feststellbar ist, macht Herr Lauterbach eine Kehrwende um 180 Grad, und will das Ganze verpflichtend machen. Nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Ärztinnen und Ärzte“, kritisiert der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, Wieland Dietrich. „Dies zeigt die Unehrlichkeit der politischen Argumentation ebenso wie die Stärke der Lobbyinteressen der Gesundheitswirtschaft, die im internationalen Konkurrenzkampf um die Krankheitsdaten mehr verdienen will. Für eine gute Medizin in unserem Land sind aber ganz andere Dinge wichtig,“ ergänzt Dietrich. „Die Diskussion, ob Politiker das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger im Hinblick auf seine intimsten Daten mit einem Federstrich aushebeln dürfen, ist eröffnet!“
Was für gute Medizin wirklich wichtig ist
„Wichtig für eine gute Medizin wären ganz andere Dinge: eine ordentliche Finanzierung der ambulanten Medizin, das Herunterfahren der absurden Bürokratie in den Arztpraxen, genügend Personal in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Stattdessen werden dem Gesundheitswesen seit 20 Jahren Milliarden entzogen, um ein völlig verfehltes Telematik-Projekt zu forcieren, welches bisher ein totaler Flop ist. Und nun auch noch den Datenschutz national und international auszuhebeln, würde weder das Vertrauen in die Politik stärken noch die Medizin verbessern“, ergänzt Dietrich. „Wir werden unseren Einsatz für den Erhalt der ärztlichen Schweigepflicht und die Selbstbestimmung unserer Patienten gemeinsam mit Patientenverbänden und Datenschutzorganisationen künftig verstärken“.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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V. i. S. d. P: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, Internet: www.freie-aerzteschaft.de